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   BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07   

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BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07 (https://dejure.org/2008,28047)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2008 - 1 WB 10.07 (https://dejure.org/2008,28047)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 1 WB 10.07 (https://dejure.org/2008,28047)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch in Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2).

    Materielle Voraussetzung für diesen Folgenbeseitigungsanspruch ist jedoch, dass die beanstandete dienstliche Maßnahme oder Unterlassung rechtswidrig ist (Beschluss vom 20. September 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06

    Untätigkeitsantrag; Verzögerung; Vorlage

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 9.04, BVerwG 1 WB 22.06, BVerwG 1 WB 33.06, BVerwG 1 WB 6.05 und BVerwG 2 WD 5.06 beigezogen.

    Dies hat der Senat z.B. in dem den Antragsteller betreffenden Verfahren BVerwG 1 WB 33.06 durch Beschluss vom 20. September 2006 ausgesprochen.

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, u.a. Beschluss vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 m.w.N.).

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 a.a.O. m.w.N. und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 [insoweit nicht veröffentlicht]).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06

    Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Die Beschwerde des Antragstellers und sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung vom 15. Oktober 2004 blieben erfolglos (Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 -).

    Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 9.04, BVerwG 1 WB 22.06, BVerwG 1 WB 33.06, BVerwG 1 WB 6.05 und BVerwG 2 WD 5.06 beigezogen.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Die Berufung des Bundeswehrdisziplinaranwalts gegen diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 5.06 - zurückgewiesen.

    Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 9.04, BVerwG 1 WB 22.06, BVerwG 1 WB 33.06, BVerwG 1 WB 6.05 und BVerwG 2 WD 5.06 beigezogen.

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 9.06

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Dienstleistung; Kommandierung.

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Diese Vorschrift eröffnet dem Bundesministerium der Verteidigung ein Verwendungsermessen nicht nur in örtlicher und fachlicher Hinsicht (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 9.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 39), sondern auch in zeitlicher Hinsicht.
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Das nach Erledigung einer Weisung geltend zu machende Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergibt sich hier aus einem Rehabilitierungsinteresse (zu dieser Fallgruppe eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 36.06 -).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Vielmehr wird der in Kenntnis der Vororientierung eingelegte Rechtsbehelf zulässig, wenn die förmliche Versetzungsverfügung dem betroffenen Soldaten bekannt gegeben wird (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212 und vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 -).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 a.a.O. m.w.N. und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 [insoweit nicht veröffentlicht]).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen, zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 36.00

    Notwendigkeit des Vorliegens einer "dienstlichen Maßnahme" im Sinne des § 17 WBO

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
  • BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07

    Auslandsverwendung; Repatriierung; Rückführung

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der- im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - DokBer 2008, 196) - Vorschrift des § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, wonach eine erforderliche Begründung nachträglich gegeben und bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann.
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - Rn. 24 und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - Rn. 25 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12

    Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209> und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - ).

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind dagegen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209>, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - 3 SG Nr. 41>, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und zuletzt vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 20.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 80 = NZWehrr 2012, 79).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 20.11

    Anordnung der Neufassung einer dienstlichen Beurteilung; keine anfechtbare

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 m.w.N. und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -).

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 a.a.O. m.w.N., vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen, Zwischen- oder Vorentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind deshalb einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - ).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

    Damit ist ein eventuell vorliegender Begründungsmangel nachträglich und rechtzeitig geheilt worden (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG; Beschlüsse vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 - Rn. 46 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 38 und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - Rn. 38 ).
  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10

    Benachteiligung eines Berufssoldaten in der Laufbahn der Offiziere des

    Derartige Vorbereitungshandlungen - seien sie Überlegungen, (vorläufige) Bewertungen, Stellungnahmen, Zwischen- oder Vorentscheidungen - sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen und deshalb einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - , vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 28.09 -).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats z.B. für die vorläufige Mitteilung eines in Aussicht genommenen Dienstantrittstermins (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -), für Entwürfe von Beurteilungen oder von Stellungnahmen nächsthöherer Vorgesetzter im Beurteilungsverfahren (Beschluss vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 45.06 -), für Vorschläge eines höheren Vorgesetzten für Spezialausbildungen (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -) und für das Anhörungsschreiben der Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung oder im Streitkräfteamt (Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 54.09

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsspielraum; besondere

    Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr herbeigeführt werden (Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2009 - 1 L 70/08

    Besoldung von Soldaten nach Auslandseinsatz

    Danach steht eine Versetzungsverfügung stets solange unter dem Vorbehalt ihrer inneren Wirksamkeit, bis der Soldat tatsächlich seinen Dienst an dem in der Versetzungsverfügung bestimmten Dienstort angetreten hat (so BVerwG, zuletzt B. v. 29.1.2008 - 1 WB 10.07 - juris).
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   BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 10.07   

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BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 10.07 (https://dejure.org/2008,77209)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1 WB 10.07 (https://dejure.org/2008,77209)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1 WB 10.07 (https://dejure.org/2008,77209)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.11.1970 - I WB 35.68
    Auszug aus BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 10.07
    Über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen ist im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 54 VwGO i.V.m. §§ 41 bis 49 ZPO zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 3. November 1970 - BVerwG 1 WB 35.68 - BVerwGE 43, 129).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 1 WB 39.08

    Antragsbefugnis; Feststellungsinteresse in Streitigkeiten nach dem

    Über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen ist im Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 54 VwGO i.V.m. §§ 41 bis 49 ZPO zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 3. November 1970 - BVerwG 1 WB 35.68 - BVerwGE 43, 129 sowie zuletzt vom 16. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und vom 6. März 2008 - BVerwG 1 WB 41.07 -).
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