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   BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87   

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BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87 (https://dejure.org/1989,276)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1989 - 1 WB 115.87 (https://dejure.org/1989,276)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1989 - 1 WB 115.87 (https://dejure.org/1989,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - Restdienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 169
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 17 Abs. 2 WBO ist gegeben, denn es handelt sich bei der angefochtenen Verwendungsentscheidung um eine truppendienstliche Maßnahme (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72]; 76, 243 f. [BVerwG 11.12.1984 - 1 D 113/83]).

    Soweit der Antrag ein Verpflichtungsbegehren enthält, ist er grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; 76, 243, 245) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82].

    Da jedoch vorliegend Grundlage für die Nichtberücksichtigung des Antragstellers für die Verwendung auf einem A-9-mA-Dienstposten in sämtlichen Versetzungsterminen ab 1. April 1986 die Entscheidung der SDL vom 27. Februar 1986 war, die darin angeführten Gründe die Ablehnung der vom Antragsteller seither begehrten Dienstpostenwechsel auf A-9-mA-Dienstposten nicht tragen und der BMVg dem Begehren des Antragstellers nicht abgeholfen hat, ist hinsichtlich der in dieser Entscheidung liegenden Ermessensausübung mangels eines Beschwerdebescheides auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch den BMVg (19. Oktober 1987) abzustellen (BVerwGE 76, 243, 245 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.).

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung der beantragten Verwendung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 76, 243, 245 f. [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.).

    Wesentlich ist insoweit, daß nach Art. 33 Abs. 2 GG jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat und daß das Leistungsprinzip nach § 3 SG auch für die Personalauslese der Soldaten gilt (vgl. BVerwGE 76, 243, 246 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.).

    Diese Auswirkungen wäre jedoch nicht Rechtens, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 76, 243, 245 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.) festgestellt hat.

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 55.83

    Herausgehobener Dienstposten - Auswahlentscheidung - Leistungsprinzip -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (Beschluß vom 11. Juli 1984 - 1 WB 55/83) bisher die Frage nach der Zulässigkeit einer verbindlichen Altersgrenze von fünf Jahren vor Dienstzeitende des Bewerbers für eine Verwendung auf einem A-9-mA-Dienstposten ausdrücklich offengelassen.

    Er hat aber klarstellend hervorgehoben, daß auch insoweit Ausnahmen zulässig sein müssen, und zwar nicht nur - wie vom BMVg im einschlägigen Erlaß vorgesehen - dann, wenn sich der Bewerber "aus der zur Auswahl heranstehenden Gruppe deutlich heraushebt" oder wenn seine Versetzung "aus Bedarfsgründen erforderlich ist", sondern beispielsweise auch dann, wenn feststeht, daß er die Aufgaben des neuen Amtes bereits früher erfolgreich wahrgenommen hat und deshalb keine Einarbeitung erforderlich ist (Beschluß vom 11. Juli 1984 - 1 WB 55/83).

    Soweit der BMVg für Angehörige einer anderen Dienstgradgruppe, nämlich Stabsoffiziere als Bewerber um einen A-16-Dienstposten, eine Restdienstzeit von vier Jahren vorgesehen hatte, hat der Senat (Beschluß vom 18. Februar 1982 - 1 WB 41/81) dieses Erfordernis ebenfalls für ermessensfehlerfrei erklärt, weil mit einer derartigen Verwendung in der Regel auch eine Beförderung zum Oberst verbunden ist und dadurch die besondere Altersgrenze für Offiziere des Truppendienstes um zwei Jahre hinausgeschoben wird; er hat in dieser Regelung keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus der Erwägung gesehen, daß bei Beförderungen und Planstelleneinweisungen von Stabsoffizieren die noch verbleibende Restdienstzeit auf Grund unterschiedlicher Personal- und Altersstrukturen und mangels vergleichbarer Dienstposten- und Konkurrenzsituation in beiden Soldatengruppen eine andere Gewichtung erfährt (Beschluß vom 11. Juli 1984 - 1 WB 55/83).

    Denn eine Restdienstzeit hat für die "Bestenauslese" grundsätzlich keinen Erkenntniswert; sie kann jedoch, wie der Senat in seiner Rechtsprechung klargestellt hat (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1984 - 1 WB 55/83), für die Verwendungsauswahl drei Jahre vor Dienstzeitende gefordert werden, weil der Soldat den neuen herausgehobenen und deshalb auch in der Regel besonders wichtigen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung noch angemessene Zeit ausfüllen soll und die Beförderung spätestens zwei Jahre vor Dienstzeitende vollzogen werden muß, damit die höheren Bezüge ruhegehaltsfähig werden können.

  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Er hat zwar die Aussage getroffen, daß jedenfalls eine Restdienstzeit von drei Jahren grundsätzlich gefordert werden kann, weil der Soldat den neuen herausgehobenen und deshalb in der Regel auch besonders wichtigen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung noch angemessene Zeit ausfüllen soll (Beschluß vom 18. Februar 1982 - 1 WB 41/81).

    Soweit der BMVg für Angehörige einer anderen Dienstgradgruppe, nämlich Stabsoffiziere als Bewerber um einen A-16-Dienstposten, eine Restdienstzeit von vier Jahren vorgesehen hatte, hat der Senat (Beschluß vom 18. Februar 1982 - 1 WB 41/81) dieses Erfordernis ebenfalls für ermessensfehlerfrei erklärt, weil mit einer derartigen Verwendung in der Regel auch eine Beförderung zum Oberst verbunden ist und dadurch die besondere Altersgrenze für Offiziere des Truppendienstes um zwei Jahre hinausgeschoben wird; er hat in dieser Regelung keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus der Erwägung gesehen, daß bei Beförderungen und Planstelleneinweisungen von Stabsoffizieren die noch verbleibende Restdienstzeit auf Grund unterschiedlicher Personal- und Altersstrukturen und mangels vergleichbarer Dienstposten- und Konkurrenzsituation in beiden Soldatengruppen eine andere Gewichtung erfährt (Beschluß vom 11. Juli 1984 - 1 WB 55/83).

  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 61.86

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Die gerichtliche Nachprüfung erstreckt sich insoweit regelmäßig nur darauf, ob in Anwendung der aufgestellten Grundsätze alle Bewerber gleichbehandelt werden (Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 1 WB 61/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87).
  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 WB 147.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. September 1987 - 1 WB 147/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 25.87

    Anspruch eines Soldaten auf Berücksichtigung bei einem Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Die gerichtliche Nachprüfung erstreckt sich insoweit regelmäßig nur darauf, ob in Anwendung der aufgestellten Grundsätze alle Bewerber gleichbehandelt werden (Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 1 WB 61/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG NJW 1989, 538 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] = DÖV 1989, 166; HessVGH DVBl 1988, 1071) dienen beamtenrechtlichen Vorschriften über Personalauslese und Beförderung zwar vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst, berücksichtigen daneben aber auch das berechtigte Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen somit einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung der gesetzlichen Vorschriften.
  • VGH Hessen, 13.06.1988 - 1 TG 2054/88

    Bewerbungsverfahren: Besetzung einer Schulleiterstelle; Bewerber aus dem

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG NJW 1989, 538 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] = DÖV 1989, 166; HessVGH DVBl 1988, 1071) dienen beamtenrechtlichen Vorschriften über Personalauslese und Beförderung zwar vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst, berücksichtigen daneben aber auch das berechtigte Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen somit einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung der gesetzlichen Vorschriften.
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Ist ein Ermessensfehler festzustellen, so ist die Entscheidung rechtswidrig, ohne Rücksicht darauf, ob auch eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung zum gleichen Ergebnis hätte führen können; dies könnte erst im Fall einer Neubescheidung bzw. eines Verlangens auf Schadensersatz Bedeutung gewinnen (BVerwG Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 41.87).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrunde liegt (BVerwGE 53, 23, 27).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

  • BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine

  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

  • BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88

    Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 D 113.83

    Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Berufung

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90

    Konkurrentenklage im Fall einer militärischen Verwendungsentscheidung - Anspruch

    In dem daraufhin vom Antragsteller angestrengten Wehrbeschwerdeverfahren hob der Senat mit Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - die Entscheidung der SDL - Aktenvermerk vom 27. Februar 1986 über das Personalgespräch vom 26. Februar 1986 - insoweit auf, "als dem Antragsteller verbindlich eröffnet wurde, daß er für die Nachbesetzung eines Oberstabsfeldwebel-Dienstpostens nicht in Frage kommt".

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 532/90 -, die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 176.82 und BVerwG 1 WB 115.87 - sowie die Personalstammakten des Antragstellers lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Zunächst waren die SDL und der BMVg durch den Beschluß des Senats vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - nicht gehindert, ihre Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des Auswahlkriteriums einer erforderlichen Ausbildung zu treffen.

    Soweit dieser Antrag von der SDL mit Bescheid vom 25. März 1986 abgelehnt und der Antragsteller gegen diese Entscheidung mit Schreiben vom 9. April 1986 Beschwerde eingelegt hat, hat er auch insoweit mit Schreiben vom 6. Februar 1987 als "Ergänzung zu seiner Beschwerde vom 10. März 1986" "Untätigkeitsbeschwerde" eingelegt, die Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 115.87 war.

    Sein Vorbringen, noch während des Verfahrens - gemeint ist wohl das Verfahren BVerwG 1 WB 115.87 - seien mehrere Kameraden in seiner Dienststelle im Wege der AAP zu AuMFw ausgebildet worden, so daß zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt - d.h.: März 1986 - ein tatsächlicher Ausgleichsbedarf an AuMFw durch StDstFw bestanden habe, bestätigt lediglich den weiteren Vortrag des BMVg, wonach die Zahl der Feldwebel/Oberfeldwebel-Dienstposten der Fachtätigkeit AuMFw nicht ausreiche, um die Regeneration der mit Stabsfeldwebel/Hauptfeldwebel dotierten AuMFwDp sicherzustellen, so daß für diese Dienstposten auch auf Hauptfeldwebel anderer Fachtätigkeiten - so auch StDstFw - zurückgegriffen werde.

    Da die Verzögerungen, die durch das vorangegangene Verfahren BVerwG 1 WB 115.87 und das vorliegende Verfahren eingetreten sind, nicht von dem Antragsteller zu vertreten sind, hat der Senat somit zu prüfen, ob zu den Stichtagen 1. April 1986 bis 1. Oktober 1990 ein Anspruch auf Versetzung bestanden hat.

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Soweit er sich dabei auf Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169> und vom 24. April 1990 - BVerwG 1 WB 4.89 - <BVerwGE 86, 270> bezieht, verkennt er, daß die vom Senat in diesen Verfahren angestellten rechtlichen Erwägungen für den hier zu entscheidenden Fall in keiner Weise einschlägig sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06

    Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der

    BVerwG, Beschluss vom 30.8.1989 - 1 WB 115.87 -, BVerwGE 86, 169, m. w. N.

    BVerfG, Beschluss vom 4.2.1981 - 2 BvR 570/76 u. a. -, BVerfGE 56, 146; BVerwG, Beschluss vom 30.8.1989 - 1 WB 115.87 -, a. a. O.

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Die Berücksichtigung einer noch hinreichenden Restdienstzeit bei Verwendungsentscheidungen, die mit der Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens verbunden sind, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein zulässiges Auswahlkriterium darstellen, wenn - wie hier - generell an die Restdienstzeit und nicht an das individuelle Lebensalter des Bewerbers angeknüpft wird (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 - und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 116; vgl. zuvor schon Beschluss vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - BVerwGE 86, 169, ).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89

    Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Berufssoldaten - Verweisung eines

    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87 - m.w.N.).

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung bereits klargestellt (vgl. zuletzt Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87), daß für die Verwendungsauswahl innerhalb der Laufbahn eine Restdienstzeit von drei Jahren vor Dienstzeitende gefordert werden kann, weil der Soldat den neuen herausgehobenen und deshalb auch in der Regel besonders wichtigen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung noch angemessene Zeit ausfüllen soll und die Beförderung bzw. Einweisung in die Planstelle der höheren Besoldungsgruppe spätestens zwei Jahre vor Dienstzeitende vollzogen werden muß, damit die höheren Bezüge ruhegehaltsfähig werden können (vgl. § 18 SVG, BVerwG Urteil vom 27. Juni 1986 - 6 C 131.80 = Buchholz 238.41 § 18 SVG Nr. 1).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag;

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 -, Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Insbesondere bleibt es seiner Einschätzungsprärogative überlassen, welchem Eignungsmerkmal er im Rahmen seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171], vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 71.98 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 48.00 ->).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 41.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - , vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 98.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Der BMVg ist berechtigt, Auswahlentscheidungen bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern auf zusätzliche Gesichtspunkte zu stützen, wobei es seiner gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Einschätzungsprärogative überlassen bleibt, welchen Qualifikationsmerkmalen er dabei das größere Gewicht beimisst, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese -

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 98.00 -).

    Der BMVg ist nämlich berechtigt, Auswahlentscheidungen auf zusätzliche Gesichtspunkte zu stützen, wobei es seiner gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Einschätzungsprärogative überlassen bleibt, welchen Qualifikationsmerkmalen er dabei das größere Gewicht beimisst, sofern er dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage stellt (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 71.98 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 -).

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten "Leitender Apotheker der Luftwaffe" -

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 30.94

    Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Dienstpostenbesetzung bei der

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00

    Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04

    Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 10 A 12271/93

    Schadensersatzanspruch gemäß § 3 Soldatengesetz (SG); Beamtenrechtliche

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 140.89

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Versetzung auf einen höherwertigen

  • VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902

    Berufung eines Professors, Vorschlagsliste der Universität, Sondervotum, Bindung

  • VG München, 26.04.2010 - M 3 E 10.519

    Berufungsverfahren für Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung -

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 48.02

    Rechtliche Ausgestaltung der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen eine

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 87.98

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des Versetzungsantrags eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 48.00

    Besetzung des vom Antragsteller begehrten Dienstpostens - Bewirtschaftung von

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 23.96

    Recht der Soldaten - Anforderungen an die Versagung eines Laufbahnwechsels

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 75.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 58.90

    Antrag eines Berufssoldaten und Offiziers des militärfachlichen Dienstes im

  • VG Düsseldorf, 15.11.2001 - 2 L 3002/01
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 98.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92

    Verwendungsansprüche eines Beamten - Zulassung zu einer Offizierslaufbahn

  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung

  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 71.98

    Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Antrag zur

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte

  • BVerwG, 09.11.1989 - 6 B 33.89

    Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Zulassung der Revision wegen eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02

    Stellenhebung, Stellenbesetzung, Professur

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 12.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 51.01

    Voraussetzungen des Eintritts der Bestandskraft einer wehrrechtlichen

  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91

    Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • VG München, 08.07.2010 - M 3 E 09.3182

    Berufungsverfahren für Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 13.97

    Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zur Offizierslaufbahn - Überprüfung der

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 106.92

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92

    Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach

  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 99.91

    Anspruch auf Aufnahme in die Offizierslaufbahn - Anspruch eines Soldaten auf eine

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der

  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88

    Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten und kurze Restdienstzeit

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 18.98

    Ablehnung des Antrags eines Offiziers bei der Besetzung eines neuen Dienstpostens

  • OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 5 M 1595/98

    Polizeivollzugsbeamte; Bewährungsaufstieg; Bundesgrenzschutz

  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 40.96

    Unverhältnismäßige Einschränkung des Auswahlverfahrens des Heeres zur Zulassung

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Beurteilung

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 72.94

    Dienstliches Interesse an dem Verbleib eines Soldaten in seiner gegenwärtigen

  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 101.92

    Auslegung des Begehrens des Antragstellers in der Hauptsache - Anspruch eines

  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 83.91

    Auswahlentscheidung nach der Bestenauslese - Überprüfung einer

  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) -

  • BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 118.89

    Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten - Aussetzung des

  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 178.88

    Gesamtdienstzeit - Förderung

  • BVerwG, 02.06.1997 - 2 VR 1.97

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anspruch auf

  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96

    Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen bestimmten

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 118.90

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Abstellen auf den Bedarf

  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines Soldaten

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 70.96

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheideung des

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96

    Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen A-15 Dienstposten -

  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 103.92

    Rechtswidrige Besetzung eines Dienstpostens des Gruppenleiters III 4 im Heeresamt

  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 26.91

    Eignung eines Soldaten für die Ausbildung zum fliegerischen Dienst - Überprüfung

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 12.91

    Anforderungen an die Entscheidung zur Verwendungsplanung der Stammdienststelle

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 81.90

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Nichtverwendung als Kommandeur "B"

  • VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01

    Bewährung eines Professors in der Probezeit

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