Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4811
BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89 (https://dejure.org/1990,4811)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 1 WB 123.89 (https://dejure.org/1990,4811)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 1 WB 123.89 (https://dejure.org/1990,4811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeständige erzieherische Maßnahme - Anspruch auf erneute Prüfung - Soldat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 51; WBO § 17 Abs. 1 § 21
    Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 14.87

    Erlaß eines Zweitbescheides - Ablehnende Entscheidung - Eintreten der

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    1 WB 14/87 und BVerwGE 46, 252 -.

    Wird die Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme von einem Vorgesetzten begehrt und bleibt dieses Begehren erfolglos, so kann nach Erschöpfung des Beschwerdewegs das zuständige Wehrdienstgericht angerufen werden, wenn der Betroffene behauptet, einen Anspruch auf Aufhebung der Maßnahme zu haben (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 14/87 - siehe auch BVerwG NJW 1990, 199 [BVerwG 28.07.1989 - 7 C 78/88]).

    Andererseits besteht auch dann kein Anlaß, das Ermessen durch Erlaß eines "Zweitbescheides" auszuüben, wenn das neue Vorbringen des Soldaten nicht geeignet ist, die Rechtslage für ihn positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 46, 252, 254 f. [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73], BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 14/87).

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    1 WB 14/87 und BVerwGE 46, 252 -.

    Andererseits besteht auch dann kein Anlaß, das Ermessen durch Erlaß eines "Zweitbescheides" auszuüben, wenn das neue Vorbringen des Soldaten nicht geeignet ist, die Rechtslage für ihn positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 46, 252, 254 f. [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73], BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 14/87).

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß eine Erzieherische Maßnahme, die die Rechtssphäre des Betroffenen berührt, mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann (BVerwGE 76, 267).
  • BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74

    Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    Dem betroffenen Soldaten steht hierbei zunächst nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (BVerwGE 53, 12 f.).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    Wird die Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme von einem Vorgesetzten begehrt und bleibt dieses Begehren erfolglos, so kann nach Erschöpfung des Beschwerdewegs das zuständige Wehrdienstgericht angerufen werden, wenn der Betroffene behauptet, einen Anspruch auf Aufhebung der Maßnahme zu haben (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 14/87 - siehe auch BVerwG NJW 1990, 199 [BVerwG 28.07.1989 - 7 C 78/88]).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 115.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    Die Akten 1 WB 115/86 und 157/86, die Personalakten des Antragstellers, Teile A bis D, und die Verfahrensakten des StvGenInsp 11/26/89 lagen dem Senat bei der Beratung vor.
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    Soweit der Antragsteller andere Maßnahmen von Vorgesetzten zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht hat bzw. hat machen wollen, wäre der Antrag unzulässig, weil nur die "Zurechtweisung" und der Beschwerdebescheid Gegenstand des Vorverfahrens waren (vgl. BVerwGE 53, 321, 325) [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76].
  • BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    Es kann offenbleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang (vgl. BVerwGE 46, 239) der dem Sanitätssoldaten Kr. gegenüber ergangene Beschwerdebescheid von dem Antragsteller überhaupt der gerichtlichen Kontrolle hätte unterbreitet werden können; denn einen Anspruch auf sachliche Überprüfung im gegenwärtigen Zeitpunkt hätte der Antragsteller nur unter den Voraussetzungen, die oben für die Überprüfung der "Zurechtweisung" aufgezeigt worden sind und die, wie dargelegt, nicht vorliegen.
  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89
    Nach der Anlage 1 zu Kapitel 6 der ZDv 10/8 wurde schon "1972 ... entsprechend einer Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung" (= BVerwGE 43, 88) "auch für Untergebene die Anrede mit 'Herr' und Dienstgrad angeordnet".
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16

    Bei unwürdigem Verhalten eines ausländischen Rechtsanwalts - keine Aufnahme in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 11.08.1992 - 4 B 161/92 -Rn 7, juris m.w.N. und Beschluss vom 13.03.1990 - 1 WB 123/89 - Rn 6, juris) hat der Betroffene, der im Verwaltungsverfahren trotz bestandskräftiger Entscheidung den gleichen Antrag erneut stellt, zwar keinen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides, selbst wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sein sollte (§ 48 Abs. 1 VwVfG).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4014/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbegroßfläche - Wiederaufgreifen des

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 11.08.1992 - 4 B 161/92 - Rn. 7, juris m.w.N. u. Beschluss vom 13.03.1990 - 1 WB 123/89 - Rn. 6, juris) hat der Betroffene, der im Verwaltungsverfahren trotz bestandskräftiger Entscheidung den gleichen Antrag erneut stellt, keinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides, selbst wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist (§ 48 Abs. 1 LVwVfG).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4041/15

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit,

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 11.08.1992 - 4 B 161/92 - Rn. 7, juris m.w.N. u. Beschluss vom 13.03.1990 - 1 WB 123/89 - Rn. 6, juris) hat der Betroffene, der im Verwaltungsverfahren trotz bestandskräftiger Entscheidung den gleichen Antrag erneut stellt, keinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides, selbst wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist (§ 48 Abs. 1 LVwVfG ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92

    Widerrechtliche Besetzung eines Gruppenleiter-Dienstpostens - Aufgaben eines

    Das kann der Fall sein, wenn sich der Antragsteller darauf beschränkt, Gründe vorzubringen oder zu wiederholen, die er bereits bei einer fristgerechten Anfechtung hätte vortragen können oder vorgetragen hat; dieser Gesichtspunkt gewinnt im militärischen Bereich besondere Bedeutung, weil hier die Wiederherstellung ungestörter Verhältnisse in kürzester Frist erforderlich ist und demgemäß die Wehrbeschwerdeordnung für das Rechtsbehelfsverfahren die Zweiwochenfrist vorschreibt, während dieser Zweck bei einer Ausweitung der zum "Zweitbescheid" entwickelten Überlegungen systemwidrig unterlaufen werden würde (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 252 [254 f.]> und vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 123.89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht