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BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 278
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 04.11.1975 - I WB 59.74
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Verstößt der Soldat gegen die ihm in § 17 Abs. 4 Satz 1 SG auferlegte Rechtspflicht, so ist er nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 Satz 2 SG hierfür verantwortlich und begeht ein Dienstvergehen (vgl. BVerwG NZWehrr 1976, 20; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83 (Mensurenentscheidung);… Scherer, Soldatengesetz 5. Aufl. RdNrn.Die Gesunderhaltungspflicht des Soldaten erscheint somit als besondere Ausformung seiner Pflicht zu treuem Dienen (§ 7 SG), die der Vorgesetzte im Rahmen seiner Befehlsgewalt durch Einzelanordnungen konkretisieren kann (§ 10 Abs. 4 SG) und unter gegebenen Voraussetzungen im Interesse des fürsorgeberechtigten Soldaten auch konkretisieren muß (§ 10 Abs. 3 SG
; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83). - BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72
Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Ob mit ihr auch in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit des Soldaten eingegriffen wird, weil dadurch der vorgegebene physische und psychische Zustand des Antragstellers verändert wird bzw. verändert werden kann (vgl. v. Münch, GG Art. 2 RdNr. 48; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand Juni 1978, Art. 2 Abs. 11 RdNr. 29), kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu auch BVerwGE 46, 1, 8 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72] und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).Die Verpflichtung des Soldaten, an der Erfüllung des Verteidigungsauftrages mitzuwirken, ist Teil der Pflicht zum treuen Dienen (BVerwGE 46, 1, 2) [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72].
- BVerwG, 13.12.1977 - 1 D 38.77
Zumessung der Disziplinarmaßnahme - Notwendigkeit einer Pflichtenmahnung
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Allerdings gebietet es der verfassungskräftige Grundsatz des Übermaßverbots, daß der Vorgesetzte dabei alle Möglichkeiten der Sachaufklärung ausschöpft, d.h. z.B. Zeugen anhört und dem Soldaten alle Möglichkeiten einräumt, den erforderlichen Nachweise seiner Verwendungsfähigkeit - gegebenenfalls auch bei einer anderen Einheit (zur Pflicht zur Versetzung eines Soldaten aus gesundheitlichen Gründen BVerwGE 53, 346) - zu führen.
- BVerwG, 27.02.1974 - I WB 140.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Der Senat hat entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Dienststellen für den Soldaten unmittelbar anfechtbar sind, wenn der nachgeordneten Dienststelle bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibt und der Soldat von der Anordnung materiell betroffen ist (BVerwGE 43, 353; 46, 239 [BVerwG 27.02.1974 - I WB 140/72]; 53, 111) [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73]. - BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Der Senat hat entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Dienststellen für den Soldaten unmittelbar anfechtbar sind, wenn der nachgeordneten Dienststelle bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibt und der Soldat von der Anordnung materiell betroffen ist (BVerwGE 43, 353; 46, 239 [BVerwG 27.02.1974 - I WB 140/72]; 53, 111) [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73]. - BVerwG, 13.06.1978 - 1 WB 96.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Dem Begehren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Einweisung gerichteten Hauptsacheantrags wurde mit Beschluß des Senats vom 13. Juni 1978 - 1 WB 96/78 - entsprochen; auf die Entscheidung wird Bezug genommen. - BVerwG, 27.08.1975 - 1 WB 54.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Verwendungsentscheidungen haben ihren Ursprung im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis des Soldaten und unterliegen der Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte; auch für die Beurteilung von Maßnahmen, die der Vorbereitung solcher Entscheidungen dienen, ist der Senat zuständig (vgl. BVerwG Beschluß vom 27. August 1975 - 1 WB 54/75). - BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
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Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Der Senat hat entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Dienststellen für den Soldaten unmittelbar anfechtbar sind, wenn der nachgeordneten Dienststelle bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibt und der Soldat von der Anordnung materiell betroffen ist (BVerwGE 43, 353; 46, 239 [BVerwG 27.02.1974 - I WB 140/72]; 53, 111) [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73]. - BVerwG, 06.05.1975 - I WB 101.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Denn mögliche statusrechtliche Auswirkungen einer Entscheidung in truppendienstlichen Angelegenheiten stehen der Eröffnung des Rechtswegs nicht entgegen (BVerwG Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 WB 101/73). - BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71
Haarnetz-Erlass
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
Der Senat hat entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Dienststellen für den Soldaten unmittelbar anfechtbar sind, wenn der nachgeordneten Dienststelle bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibt und der Soldat von der Anordnung materiell betroffen ist (BVerwGE 43, 353; 46, 239 [BVerwG 27.02.1974 - I WB 140/72]; 53, 111) [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73]. - BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
- BVerwG, 06.05.1977 - 1 WB 46.77
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Damit sollte nach dem historischen Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 2/2140 S. 8) in erster Linie die Durchführung von Schutzimpfungen ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149.78 - BVerwGE 63, 278 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20
Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung …
Erwägt der Dienstherr - wie hier - nicht die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, sondern soll durch die (amtsärztliche) Untersuchung die weitere Verwendungsmöglichkeit des Beamten geklärt werden, kommen § 26 BeamtStG, § 44 (ggf. i.V.m. § 112) LBG als Rechtsgrundlage für die Untersuchungsaufforderung nicht in Betracht (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149.78 -, juris Rn. 36, zu § 44 Abs. 3 und 4 des Soldatengesetzes - SG -). - BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20
Impfpflicht bei Soldaten
Ebenfalls seit langem geklärt ist, dass ein Soldat, der gegen die Pflicht zur Erhaltung seiner Gesundheit verstößt, ein Dienstvergehen begeht (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149.78 - BVerwGE 63, 278 ).
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB …
Damit sollte nach dem historischen Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 2/2140 S. 8) in erster Linie die Durchführung von Schutzimpfungen ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149.78 - BVerwGE 63, 278 ). - BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84
Meldung zur fachärztlichen Untersuchung - Rechtmäßigkeit eines Befehls - …
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 23. Januar 1979 - 1 WB 149/78 (BVerwGE 63, 278) bat der Antragsteller, den Befehl vom 9. Februar 1984 wieder aufzuheben, andernfalls sein Schreiben als Beschwerde zu betrachten.Zum Hinweis des Antragstellers auf BVerwGE 63, 278 vertrat der Kommandeur die Auffassung, daß die Anordnung einer fachärztlichen Untersuchung im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des behandelnden Truppenarztes liege.
Gegenstand des im zulässigen Rechtsweg in die Wege geleiteten (vgl. BVerwGE 63, 278, 1. Leitsatz, 279 f.) Antragsverfahrens sind der Befehl des Kommandeurs der MAD-Gruppe ... vom 9. Februar 1984, der Antragsteller habe sich am 15. Februar 1984 im BwKrhs H... Abteilung FU 6 , zur fachärztlichen Untersuchung zu melden, und die am gleichen Tage verfügte Aufhebung der VS-Ermächtigung vom 3. Januar 1984.
In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 - (BVerwGE 63, 278) hat der Senat zur Einweisung eines Soldaten in ein Krankenhaus "zur Überprüfung seiner weiteren Verwendungsfähigkeit" ausgeführt:.
§ 44 Abs. 4 Satz 3 SG scheidet sonach als Rechtsgrundlage für den angefochtenen Befehl ebenfalls aus (vgl. BVerwGE 63, 278, 282) [BVerwG 23.10.1979 - 1 WB 149/78].
- LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10
(Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch die Gesunderhaltungspflicht in § 17 Abs. 4 SG ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.1979, Az.: 1 WB 149/78). - BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77
Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge - …
Diese Bedeutung der Einsatzfähigkeit des Soldaten hat den Gesetzgeber veranlaßt, die Gesunderhaltungspflicht besonders zu statuieren (BVerwGE 53, 83, 85 [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74] und Beschluß vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 - [DVBl. 1980, 448 = ZBR 1981, 348]). - BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
Wehrdienst - Dienstzeiten - Dienstplan
Der Senat habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Stellen unmittelbar für den Soldaten anfechtbar seien, wenn den nachgeordneten Stellen bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibe und die Anordnung zugleich unmittelbare Wirkung gegenüber dem einzelnen Soldaten entfalte (BVerwGE 53, 111, 112 [BVerwG 17.12.1975 - I WB 112/74]; 63, 278, 280) [BVerwG 23.10.1979 - 1 WB 149/78].Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.
- VGH Bayern, 07.06.2019 - 3 CE 19.916
Zulässigkeit und Bestimmtheit einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung
Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG i.V.m. Art. 128 Abs. 1 Satz 3 BayBG kann als Rechtsgrundlage für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung eines Beamten nur herangezogen werden, wenn seine Ruhestandsversetzung beabsichtigt ist, nicht aber dann, wenn lediglich seine weitere Verwendungsfähigkeit geklärt werden soll (BVerwG, B.v. 23.10.1979 - 1 WB 149.78 - BVerwGE 63, 278 - juris Rn. 36). - VGH Bayern, 07.06.2019 - 3 CE 19.847
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen die Anordnung einer …
Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG i.V.m. Art. 128 Abs. 1 Satz 3 BayBG kann als Rechtsgrundlage für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung eines Beamten nur herangezogen werden, wenn seine Ruhestandsversetzung beabsichtigt ist, nicht aber dann, wenn lediglich seine weitere Verwendungsfähigkeit geklärt werden soll (BVerwG, B.v. 23.10.1979 - 1 WB 149.78 - BVerwGE 63, 278 - juris Rn. 36). - BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
Rechtsmittel
- VG München, 16.11.2021 - M 5 E 21.5858
Untersuchungsanordnung zur Klärung der Verwendungsmöglichkeit einer Beamtin, …
- VG München, 14.02.2022 - M 5 E 21.6625
Rechtsmäßigkeit einer Untersuchtungsanordnung zur Feststellung der akutellen …
- BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 5.91
Unterschiede zwischen der Dienstzeit der Soldaten und der Arbeitszeit der Beamten …
- BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 48.88
Dienstzeitregelung für Soldaten - Dienstplangestaltung - Dienstleistung - …