Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09 |
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Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens eines Abteilungsleiters beim Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr; Anforderungen an die ausreichende Dokumentierung einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Dienstpostens
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
- BVerwG, 04.01.2012 - 1 WB 27.09
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 136, 198
- DÖV 2010, 663
Wird zitiert von ... (26)
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 14 ).Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu zuletzt insb. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 25 ff. ).
Dementsprechend werden an die Gewährleistung der Richtigkeit und Vergleichbarkeit planmäßiger dienstlicher Beurteilungen, die in der Praxis das primäre Mittel der Bestenauslese darstellen, hohe Anforderungen gestellt (vgl. Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14 S. 25 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 33 ).
- BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 41.11 Auf Anträge der Antragstellerin sowie einer weiteren Bewerberin um den Dienstposten (Frau Oberfeldarzt Dipl.-Med. T.) hin hob der Senat mit Beschlüssen vom 25. März 2010 (BVerwG 1 WB 27.09 und BVerwG 1 WB 28.09) die Auswahlentscheidung vom 6. November 2008 auf und verpflichtete den Bundesminister der Verteidigung, über die Besetzung des Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... -, die Originalunterlagen des Auswahlverfahrens, die Personalgrundakten der Antragstellerin und der Beigeladenen sowie die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 27.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11
Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Dienstpostens eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (…vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N., vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55 …und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Rn. 22 ). Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu insbesondere Beschluss vom 25. März 2010, a.a.O. Rn. 25).
Entscheidend ist insoweit, dass die vorletzten und vorvorletzten Beurteilungen nicht isoliert, sondern lediglich in Bezug auf das durch die letzte Beurteilung dokumentierte aktuelle Leistungsbild zu sehen sind (Beschluss vom 25. März 2010 a.a.O., Rn. 30).
- OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
Recht der Landesbeamten; Zur Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der …
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der früheren Beurteilungen betont, dass es sich hierbei um Erkenntnisse handelt, die bei einem Bewerbervergleich bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung ermöglichen; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [199, 201];… Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).Er hat sich aber nicht darauf beschränkt, die frühere Beurteilung in die Auswahlentscheidung lediglich einzubeziehen, indem er sie in Bezug auf das durch die letzte Beurteilung dokumentierte aktuelle Leistungsbild berücksichtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [201]), sondern ihr eigenständiges Gewicht beigemessen.
Der Antragsgegner konnte jedoch den aktuellen Leistungsstand der Antragstellerin zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht dadurch ermitteln, dass er mathematisch genaue Durchschnittswerte aus der letzten, d. h. aktuellen, und der vorletzten Beurteilung der Antragstellerin gebildet hat (vgl. zu einer ebenfalls rechnerischen Ermittlung des Leistungsverhältnisses BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 2859/07
Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Oberst; Ausrichtung der Klage …
vgl. zum Erfordernis eines aktuellen Leistungsvergleichs: BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27/09 -, amtlicher Umdruck, Rn. 31 sowie bereits Urteile vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397 = juris Rn. 15 und vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398 = juris Rn. 15, jeweils m.w.N.Abgesehen davon, dass diese Rechtsprechung nicht mehr aufrecht erhalten wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27/09 -, amtlicher Umdruck, Rn. 30 f., wird die Beklagte hier nicht durch die Kollegialgerichtsregel entlastet.
- BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von …
Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu insb. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55 ).Für das Auswahlverfahren folgt hieraus, dass zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber ein inhaltlicher Vergleich von planmäßigen Beurteilungen nur zulässig ist, wenn er sich im Wesentlichen auf die gleichen Beurteilungszeiträume und die gleichen Beurteilungsstichtage erstreckt (vgl. Beschluss vom 25. März 2010 a.a.O. ).
- BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11 Auf Anträge der Antragstellerin sowie einer weiteren Bewerberin um den Dienstposten (Frau Oberfeldarzt Dipl.-Med. Br.) hin hob der Senat mit Beschlüssen vom 25. März 2010 (BVerwG 1 WB 28.09 und BVerwG 1 WB 27.09) die Auswahlentscheidung vom 6. November 2008 auf und verpflichtete den Bundesminister der Verteidigung, über die Besetzung des Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
- VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411
Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der …
Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010 - 1 WB 27.09, unter Hinweis auf Beschluss vom 18.10.2007 - 1 WB 6.07, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9, m. w. N.; Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 39.07, BVerwGE 133, 1 ff.).Der Antragsgegner hat deshalb in zulässiger und auch gebotener Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010 - 1 WB 27.09, unter Hinweis auf Beschluss vom 18.10.2007 - 1 WB 6.07, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9, m. w. N.; Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 39.07, BVerwGE 133, 1 ff.) als zweiten Schritt die vorhergehenden dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen für den Beurteilungszeitraum vom 1. Juni 2003 bis 31. Mai 2006 in den Blick genommen.
- VG München, 12.10.2010 - M 21 E 10.3312
Konkurrentenstreit um Dienstpostenbesetzung
Abzustellen ist daher vorrangig auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung jeweils aktuellsten Beurteilungen (BVerwG vom 25.03.2010 - 1 WB 27.09 - DokBer B 2010, 256).Frühere - vorletzte und vorvorletzte - dienstliche Beurteilungen sind nicht im Hinblick auf die (überholte) Feststellung eines in der Vergangenheit gegebenen Leistungsstands von Bedeutung; sie können herangezogen werden, um - mit Blick auf den aktuellen Leistungsvergleich - die Kontinuität des Leistungsbilds der Bewerber einzuschätzen oder Rückschlüsse auf den aktuellen Leistungsstand und dessen künftige Entwicklung zu ziehen (BVerwG vom 25.03.2010, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 4 S 659/11
Zur Vergleichbarkeit einer Auswahlentscheidung, die für einen Bewerber auf eine …
Der vorgenommenen Auswahl fehlt die erforderliche Vergleichbarkeit der herangezogenen Bewertungsgrundlagen (vgl. zum Erfordernis höchstmöglicher Vergleichbarkeit der als Grundlage einer Auswahlentscheidung heranzuziehenden dienstlichen Beurteilungen BVerwG, Urteile vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, ZBR 2002, 211 und vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420; Beschlüsse vom 18.10.2007 - 1 WB 6.07 -, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 und vom 25.03.2010 - 1 WB 27.09 -, BVerwGE 136, 198).Für die Auswahlentscheidung ist der aktuelle Leistungsstand maßgeblich, der regelmäßig in der letzten dienstlichen Beurteilung Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch BVerwG…, Urteil vom 18.07.2001, a.a.O.; Beschluss vom 25.03.2010 - 1 WB 27.09 -, BVerwGE 136, 198 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11
(Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 6 B 286/11
Beachtung der im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten dienstlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11
Beförderung und Frauenförderung
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12
Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
- OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten …
- OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12
Beförderung; Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der …
- VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2428/10
Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung
- VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung
- VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057
Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen …
- VG Düsseldorf, 13.12.2010 - 2 L 1698/10
- VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481
Bewerbungsverfahrensanspruch; Unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10
Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2012 - 2 M 41/12
Recht der Richter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 6 B 95/11
Einstweiligen Anordnung einer Fachlehrerin hinsichtlich der Nichtbesetzung einer …
- VG Ansbach, 28.02.2011 - AN 1 E 10.02400
Dienstpostenvergabe; aktuell dienstliche Beurteilungen ausschlaggebend; …
- BVerwG, 18.08.2010 - 1 WB 22.10
Rechtsprechung
| BVerwG, 04.01.2012 - 1 WB 27.09 |
Volltextveröffentlichungen
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- BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
- BVerwG, 04.01.2012 - 1 WB 27.09
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