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   BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12   

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BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12 (https://dejure.org/2013,2962)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2013 - 1 WB 30.12 (https://dejure.org/2013,2962)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 1 WB 30.12 (https://dejure.org/2013,2962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    SLV § 2; Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv 20/6) vom 17. Januar 2007
    Dienstliche Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Stellungnahme des weiteren höheren Vorgesetzten; Änderung von Einzelmerkmalwertungen; Wertungsbereich.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SLV § 2
    Dienstliche Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Stellungnahme des weiteren höheren Vorgesetzten; Wertungsbereich; Änderung von Einzelmerkmalwertungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 SLV 2002
    Dienstliche Beurteilung; Änderung von Einzelmerkmalwertungen

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer pauschalen Herabsetzung der Bewertungen i.R.d. dienstlichen Beurteilung eines Soldaten durch einen höheren Vorgesetzten mit dem Gebot der individuellen Leistungsbewertung

  • rewis.io

    Dienstliche Beurteilung; Änderung von Einzelmerkmalwertungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SLV § 2 Abs. 1; SLV § 2 Abs. 2
    Vereinbarkeit einer pauschalen Herabsetzung der Bewertungen i.R.d. dienstlichen Beurteilung eines Soldaten durch einen höheren Vorgesetzten mit dem Gebot der individuellen Leistungsbewertung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 326
  • DVBl 2013, 1261
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung oder eine hierzu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 ).

    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert (zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwaltungspraxis vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23), kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 30 ).

    a) Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 23. September 2009 (BGBl I S. 3128) hat die Bundesregierung auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Mai 2009 (a.a.O.) die bis dahin lediglich rudimentäre Regelung für dienstliche Beurteilungen in § 2 SLV geändert und um zahlreiche materiellrechtliche Vorgaben ergänzt.

  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 39.11

    Dienstliche Beurteilung; Abstimmungsgespräch; Vergleichsgruppe; Stellungnahme des

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung bildet dabei eine selbstständig anfechtbare Maßnahme (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 29.08 - Rn 19 m.w.N. und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Rn. 18).

    aa) Ungeachtet der vom Antragsteller formulierten Bedingung ist ein solcher Verpflichtungsantrag grundsätzlich zulässig (stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 30.11 - Rn. 19 m.w.N. und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Rn. 21).

    Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 setzt deshalb die Neufassung der Beurteilung oder der Stellungnahme als Regelfall voraus (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3, vom 1. September 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 13.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 11 und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Rn. 21).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Änderung von

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme der höheren Vorgesetzten sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen; dies gilt auch und insbesondere für die Anordnung der Widerspruchsfreiheit in Nr. 401 ZDv 20/6 (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).

    Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des Senats, nach der sich der Stellung nehmende Vorgesetzte darauf beschränken kann, mit einer zusammenfassenden Einschätzung sämtliche Änderungen von Einzelmerkmalwertungen zu begründen (vgl. im Einzelnen: Beschluss vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 5).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Die fehlende Größe der Vergleichsgruppe führt nach der Rechtsprechung des Senats dazu, dass die Richtwerte keine Anwendung finden (Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 46 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 18 Rn. 46).

    c) Da die Stellungnahme bereits wegen der dargelegten Verstöße gegen die ZDv 20/6 aufzuheben ist, kann dahin stehen, ob die Vergleichsgruppe, in der der Antragsteller betrachtet worden ist, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Senats vom 25. Oktober 2011 (a.a.O.) als hinreichend homogen anzusehen ist.

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 86.96

    Recht der Soldaten - Laufbahnrecht, Zulässigkeit des Absehens von einer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 setzt deshalb die Neufassung der Beurteilung oder der Stellungnahme als Regelfall voraus (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3, vom 1. September 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 13.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 11 und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Rn. 21).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert (zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwaltungspraxis vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23), kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 30 ).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 30.11

    Beurteilung; Stellungnahme; erforderliches Abstimmungsgespräch

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    aa) Ungeachtet der vom Antragsteller formulierten Bedingung ist ein solcher Verpflichtungsantrag grundsätzlich zulässig (stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 30.11 - Rn. 19 m.w.N. und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Rn. 21).
  • BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10

    Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Der Vorgesetzte, dessen Stellungnahme aufgehoben worden ist und der gemäß Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 bei der Neufassung tätig werden muss, ist zwar Betroffener im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 3 WBO; er ist aber nicht förmlich am gerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren beteiligt (vgl. - auch zum Folgenden - Beschluss vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2011, 208).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Der auf das Ausbleiben einer Entscheidung über die weitere Beschwerde gestützte Antrag nach § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO stellt einen Antrag in der Sache dar, der unmittelbar die Zuständigkeit des Wehrdienstgerichts - hier des Bundesverwaltungsgerichts - für die Sachentscheidung begründet (stRspr, grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 10.77 - NZWehrr 1978, 214 ; ebenso auch: Dau, WBO, 5. Aufl. 2009, § 17 Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 60.05

    Notwendige Auslagen; Erledigung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
    Sie kann ihn aber nicht so behandeln, als sei nicht das Wehrdienstgericht - hier das Bundesverwaltungsgericht -, sondern sie selbst um eine Entscheidung ersucht worden (Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60 Rn. 13).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung;

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 64.11

    Anfechtung einer Einzelnote in einem Stabsoffizierlehrgang; Rechtsweg;

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur

    Beim Fehlen abweichender Bestimmungen führt eine nachträgliche Beschränkung von Rechtsmitteln gerade nicht zum Fortfall der Statthaftigkeit bereits eingelegter Rechtsmittel (BVerfG, Beschluss vom 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 -, BVerfGE 87, 48 -68; BVerwG, Beschluss vom 29.01.2013 - 1 WB 30/12 -, BVerwGE 145, 326-333; BVerwG, Urteil vom 24.03.2010 - BVerwG 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 34.12

    Rechtmäßigkeit einer Stellungnahme der nächsthöheren Vorgesetzten zu einer

    Für bereits eingelegte Anträge auf gerichtliche Entscheidung, wie den hier gegenständlichen, verbleibt es jedoch bei der einmal begründeten Zuständigkeit des Senats (vgl. im Einzelnen dazu Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 64.11 - Rn. 25 und vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 30.12 - Rn. 23 ff.).

    Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung bildet dabei eine selbstständig anfechtbare Maßnahme (vgl. zuletzt Beschluss vom 29. Januar 2013 a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

    Der Grundsatz der Widerspruchsfreiheit gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für wertende Stellungnahmen höherer Vorgesetzter, weil diese ihrer Natur nach selbst eine Beurteilung darstellen und sie deshalb denselben Anforderungen wie Beurteilungen unterliegen (vgl. Beschlüsse vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - m.w.N. sowie zuletzt vom 29. Januar 2013 a.a.O. Rn. 44).

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    aa) Die Beurteilung durch den beurteilenden Vorgesetzten (Nr. 601 ff. ZDv 20/6), die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten (Nr. 904 ff. ZDv 20/6) und ggf. die Stellungnahme eines weiteren höheren Vorgesetzten (Nr. 911 ff. ZDv 20/6) bilden jeweils selbständig anfechtbare Maßnahmen (stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 30.12 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 30. April 2013 - BVerwG 1 WB 34.12 - juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162

    Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit

    Dies ist unter dem Aspekt der Prozessökonomie ein berechtigter Grund für ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2013 - 1 WB 30/12 - BVerwGE 145, 326).
  • VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 13 L 3050/18
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51/10 -, juris, Rz. 46 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 30/12 -, juris, Rz. 51.
  • VG Bayreuth, 06.11.2020 - B 6 K 19.794

    Prozesskostenhilfe für in der Hauptsache für erledigt erklärtes Verfahren

    Eine von den Vollzugshinweisen abweichende Entscheidung ist dann mit dem Gleichhandlungsgebot nicht vereinbar (BVerwG, B. v. 29.01.2013 - 1 WB 30/12 - BVerwGE 145, 326 = DVBl 2013, 1261 jew. Rn. 39 zu Beurteilungsrichtlinien; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018 Rn. 105).
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