Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7565
BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10 (https://dejure.org/2011,7565)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2011 - 1 WB 46.10 (https://dejure.org/2011,7565)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 (https://dejure.org/2011,7565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 VwVfG, § 45 VwVfG, § 27 SG, § 6 Abs 2 SLV 2002
    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der Auswahlkonferenz

  • Wolters Kluwer

    Begehren eines Wechsels von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

  • rewis.io

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der Auswahlkonferenz

  • rewis.io

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der Auswahlkonferenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren eines Wechsels von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 5.10

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend für Entscheidungen, die in einer Auswahlkonferenz für den Laufbahnwechsel von Offizieren des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ergehen (Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 -).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - m.w.N., vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und zuletzt vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 -).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 -Rn. 25 m.w.N., vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 -).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem Truppendienst nur dann weitere Offiziere aus anderen Laufbahnen zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und die Verwendung dieser Offiziere in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschlüsse vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend für Entscheidungen, die in einer Auswahlkonferenz für den Laufbahnwechsel von Offizieren des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ergehen (Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 -).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - m.w.N., vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und zuletzt vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 -).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 -Rn. 25 m.w.N., vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 -).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem Truppendienst nur dann weitere Offiziere aus anderen Laufbahnen zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und die Verwendung dieser Offiziere in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschlüsse vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 21.10

    Notwendige Beiladung gem. § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Auswahlentscheidung ausschließlich und ausschlaggebend auf einen Leistungsvorsprung gestützt werden kann, der durch eine planmäßige Beurteilung belegt wird (Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 -).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 33 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 27 ).

    In der Regel erfolgt die Dokumentation in einem Auswahlvermerk oder in Gestalt eines Protokolls der zuständigen Auswahlkonferenz (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. Rn. 34 f und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 -).

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 33 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 27 ).

    In der Regel erfolgt die Dokumentation in einem Auswahlvermerk oder in Gestalt eines Protokolls der zuständigen Auswahlkonferenz (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. Rn. 34 f und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 -).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05

    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob er den anzuwendenden Begriff der Eignung oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat; ferner findet eine Überprüfung der Entscheidung auf Verfahrensfehler statt (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Rn. 20 f. ).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob er den anzuwendenden Begriff der Eignung oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat; ferner findet eine Überprüfung der Entscheidung auf Verfahrensfehler statt (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Rn. 20 f. ).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Die Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen sind von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme abhängig; geringere Anforderungen sind vor allem bei vielgestaltigen Sachverhalten zu stellen oder wenn zu erwarten ist, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse alsbald ändern werden (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 ).
  • VGH Hessen, 13.12.1991 - 7 UE 3113/88

    Verfahrensfehlerhafte Abiturprüfung wegen nicht rechtzeitiger Bekanntmachung des

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Die nicht-ständigen Mitglieder der Konferenz haben mithin keine Rechtsposition wie die Prüfer mit eigener Beratungs- und (Mit-) Entscheidungskompetenz in einem Prüfungsgremium, deren rechtzeitige Mitteilung ein Prüfungskandidat verlangen kann, um ggf. Einwände gegen deren Person, insbesondere in Hinblick auf den Aspekt der Unbefangenheit, gelten machen zu können (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 7 UE 3113/88 - NVwZ-RR 1992, 628 = juris Rn 22).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 19.10
    Auszug aus BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 -Rn. 25 m.w.N., vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 -).
  • BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10

    Bedeutung dienstlicher Beurteilungen i.R.e. dienstlichen Auswahlentscheidung bei

  • VG Düsseldorf, 07.07.2010 - 13 L 718/10

    Rückgängigmachung des Einsatzes als Referent i.R.e. Zulassung zum Aufstieg in den

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und

  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge -

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03

    Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91

    Zulässigkeit eines Befehls - Haartracht

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06

    Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.

  • BVerwG, 01.03.2011 - 1 WB 57.10

    Kostentragungspflicht in einem Wehrbeschwerdeverfahren nach übereinstimmender

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 30.10

    Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit durch die

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 76.08
  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Das Auswahlverfahren für den horizontalen Laufbahnwechsel innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bedarf keiner normativen Regelung, sondern kann vom Bundesminister der Verteidigung durch Verwaltungsvorschrift geregelt werden (Bestätigung des Beschlusses vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 31 m.w.N. ).

    aa) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das Auswahlverfahren für den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes grundsätzlich keiner - über die bestehenden Vorschriften hinausgehenden - normativen Regelung im Soldatengesetz bzw. in der Soldatenlaufbahnverordnung bedarf (vgl. - auch zum Folgenden - Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 44 ff.).

    bb) Auch speziell die Beschränkung der Zahl der Möglichkeiten, an dem Auswahlverfahren für den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes teilzunehmen, bedarf keiner normativen Grundlage (insoweit offen gelassen in dem Beschluss vom 21. Juli 2011 a.a.O. - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 48).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Offizierslaufbahn bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Rn. 31 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 22).

    Dieser Grundsatz der sogenannten Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG und aus § 3 Abs. 1 SG ist ebenso bei Entscheidungen über einen Laufbahnaufstieg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 = juris Rn. 10) und bei Entscheidungen zu beachten, die - wie hier - die Zulassung zu einer höheren Laufbahn betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - Rn. 25, vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Rn. 37 und vom 28. April 2015 - 1 WB 45.14 - Rn. 29; abgrenzend in Fällen eines "horizontalen Laufbahnwechsels": BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 33 f.).

    Diese Verordnungsermächtigung trägt dem Vorbehalt des Gesetzes gemäß Art. 80 Abs. 1 GG in dem erforderlichen Umfang Rechnung (ebenso - auch zum Folgenden - für Offizier-Laufbahnwechsel: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 45, 46).

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

    Sie gelten ebenso für den Laufbahnwechsel (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 -).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Konstellation des Wechsels von einer Offizierlaufbahn in eine andere Laufbahn der Offiziere (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 45 ff. und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11

    Auswahlentscheidung für Dienstpostenbesetzung; Fehlen einer aktuellen Beurteilung

    Die Verfügung der personalbearbeitenden Stelle über die Versetzung oder den Dienstpostenwechsel des ausgewählten Bewerbers dient dann nur der Umsetzung der von diesem Vorgesetzten getroffenen Auswahlentscheidung, ohne hinsichtlich der Konkurrenzsituation noch eine eigenständige Regelung vorzunehmen; die Verfügung muss deshalb nicht notwendig in den Sachantrag aufgenommen werden, zumal sie dem übergangenen Bewerber mitunter nicht bekannt ist (Beschlüsse vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 57, vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 - und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 -).

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 33 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20

    Antrag eines Hauptmanns auf einen Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

    Im Hinblick auf den nur ausnahmsweisen und nicht regelhaften Charakter bedarf der Laufbahnwechsel eines Offiziers vom militärfachlichen in den Truppendienst nach ständiger Rechtsprechung des Senats keiner - über die allgemeine Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 1 SLV 2002 bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 SLV 2021 (Befähigung des Bewerbers für die neue Laufbahn) hinausgehenden - normativen Regelung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 47, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 29 sowie zuletzt vom 29. April 2021 - 1 WB 34.20 - juris Rn. 20).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen entsprechenden Laufbahnwechsel (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 22).

  • BVerwG, 29.04.2021 - 1 WB 34.20

    Antrag betreffend den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Rn. 31 m.w.N. und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 22).

    Mit der Konzentration auf spezifische Regelungen für die Einstellung und für den Aufstieg in die Laufbahnen der Offiziere hat der Gesetzgeber in § 27 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 bis Abs. 6 SG klar zum Ausdruck gebracht, dass ein horizontaler Laufbahnwechsel innerhalb derselben Laufbahngruppe aus der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes insbesondere mit Rücksicht auf die unterschiedliche fachliche Ausgestaltung der verschiedenen Laufbahnen der Offiziere eine Ausnahme darstellen soll und von Gesetzes wegen nicht für erforderlich gehalten wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 47 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV Rn. 29).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Sie gelten auch für den Laufbahnwechsel (Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 -).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 45.14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Offizier-Laufbahn bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Rn. 31 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 22).

    33 Abs. 2 GG und aus § 3 Abs. 1 SG ist ebenso bei Entscheidungen über einen Laufbahnaufstieg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 = juris Rn. 10) und bei Entscheidungen zu beachten, die - wie hier - die Zulassung zu einer höheren Laufbahn betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - Rn. 25 und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Rn. 37; abgrenzend in Fällen eines "horizontalen Laufbahnwechsels": BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 33 f.).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Die Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (z.B. Richtlinien oder Erlassen) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, ob eine für das Verfahren relevante ständige Verwaltungspraxis unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG gleichmäßig angewendet worden ist (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 18.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 59 Rn. 26 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 31) und gegebenenfalls, ob Verfahrensvorschriften oder eine ständige Verwaltungspraxis der für das Auswahlverfahren zuständigen Stelle das durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützte Recht der Bewerber auf Wahrung ihrer Chancengleichheit im Auswahlverfahren nicht beeinträchtigen.
  • BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13

    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe;

    Zu den Auswahlentscheidungen, die am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG bzw. des § 3 Abs. 1 SG auszurichten sind, gehören auch die Entscheidungen über einen Laufbahnaufstieg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 = juris Rn. 10) und über die militärische Laufbahnzulassung bzw. den Laufbahnwechsel (Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 25 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 37 ).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15

    Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 33.12

    Antrag eines Berufssoldaten auf Förderung zum Stabshauptmann bei Vorliegen einer

  • VG Karlsruhe, 29.01.2015 - 9 K 923/13

    Dienstzeitverlängerung bei Zeitsoldat wegen Elternzeit

  • VG München, 28.09.2020 - M 21a K 18.1761

    Ablehnung der Ernennung und Beförderung zum Oberfeldarzt mangels Weiterbildung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht