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   BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12   

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BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12 (https://dejure.org/2013,42724)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 WB 51.12 (https://dejure.org/2013,42724)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 (https://dejure.org/2013,42724)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; SLV § 40 Abs. 1
    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Leistungsgrundsatz; Organisationshoheit; Zulassung zur Laufbahn.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Leistungsgrundsatz; Organisationshoheit; Zulassung zur Laufbahn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 40 Abs 1 SLV 2002
    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Organisationshoheit; Bestenauslese

  • Wolters Kluwer

    Ausrichtung der Ergänzungsquoten für die Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf einzelne Geburtsjahrgänge; Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge als genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl i.R.d. Grundsatzes der ...

  • rewis.io

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Organisationshoheit; Bestenauslese

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausrichtung der Ergänzungsquoten für die Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf einzelne Geburtsjahrgänge; Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge als genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl i.R.d. Grundsatzes der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 539
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Mit Schriftsatz vom 26. Januar 2013 hat sich der Antragsteller außerdem auf das Urteil des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 C 11.11 - berufen, wonach das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge für die Bewerberauswahl bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG darstelle.

    Maßgeblich hierfür sind entsprechende Erwägungen, wie sie dem Urteil des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 C 11.11 - (BVerwGE 145, 237, Rn. 19 ff.) zur vergleichbaren Problematik bei der Bewerberauswahl für die (statusrechtliche) Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zugrunde liegen.

    Die Bedarfsfeststellung ist als Ausübung der Organisationsgewalt den jeweiligen Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren vorgelagert und berührt noch nicht geschützte subjektive Rechte eines Soldaten (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten - gemäß § 3 Abs. 1 SG auch der Soldaten - an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).

    Diese muss ihrerseits dem Zweck des Grundsatzes der Bestenauslese Rechnung tragen, d.h. ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorbeugen (vgl. u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 23 m.w.N., und Beschluss vom 20. September 2011 a.a.O. = Buchholz 449.2 § 20 SLV 2002 Rn. 30).

    Dienst- und Lebensalter gehören nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Auswahlkriterien im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (Urteile vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 30, vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 24).

    Da die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen nach der Vorgabe des Art. 33 Abs. 2 GG durch die strikte Beachtung des Leistungsgrundsatzes bei der Deckung des Personalbedarfs sicherzustellen ist, können andere, nicht durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckte Belange dessen Einschränkung im Interesse der Funktionsfähigkeit nur rechtfertigen, wenn ansonsten "schwerwiegende Defizite" bei der Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu erwarten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 149 f., vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 S. 25 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 25).

    Das generelle, aber nicht normativ fundierte und ggf. nach Tätigkeitsbereichen differenzierte Interesse des Dienstherrn an der Schaffung oder Aufrechterhaltung ausgewogener Altersstrukturen in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes besitzt kein ausreichendes verfassungsrechtliches Gewicht, um eine Einschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Zugangsrechts zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 153 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn 25).

    Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG enthält eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung für eine wirksame militärische Landesverteidigung; diese schließt das Gebot ein, das innere Gefüge der aufzustellenden Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Urteil vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - BVerfGE 69, 1 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

    Die Gestaltung des Gefüges der Streitkräfte bedarf in Bereichen, in denen es - wie hier bei der Anknüpfung an bestimmte einzelne Geburtsjahrgänge - um die lebensaltersbezogene Einschränkung des Zugangs zu einer (höherwertigen) militärischen Laufbahn geht, einer normativen Regelung; dabei ist es Sache des Normgebers zu prüfen, ob und inwieweit - über Höchstaltersgrenzen hinaus - bestimmte Laufbahnen eine jahrgangsbezogene ausgewogene Altersstruktur erfordern, und insoweit etwaige aus dem Verteidigungsauftrag folgende Besonderheiten für die Personalauswahl unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Garantien des Art. 33 Abs. 2 GG zu konkretisieren (Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 34.11

    Abhängigkeit der Offizierslaufbahnzulassung im Hinblick auf den fachlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Die Ausrichtung der Ergänzungsquoten für die Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf einzelne Geburtsjahrgänge und das Aufrufen dieser Geburtsjahrgänge zur Bedarfsdeckung unterfallen nicht der Organisationshoheit des Bundesministers der Verteidigung, sondern dem wehrdienstgerichtlich überprüfbaren Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 34.11 -).

    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 34.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung, die diese Praxis gebilligt hat (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 34.11 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.), nicht fest.

    bb) Der Senat hat bisher in ständiger Rechtsprechung gebilligt, dass die zuständigen militärischen Stellen die Laufbahnzulassung nicht nur im Hinblick auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch hinsichtlich des jeweiligen Geburtsjahrgangs von Gesichtspunkten des Bedarfs und der Personalstruktur abhängig machen (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 a.a.O. juris Rn. 21 bis 24).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Dienst- und Lebensalter gehören nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Auswahlkriterien im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (Urteile vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 30, vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 24).

    Da die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen nach der Vorgabe des Art. 33 Abs. 2 GG durch die strikte Beachtung des Leistungsgrundsatzes bei der Deckung des Personalbedarfs sicherzustellen ist, können andere, nicht durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckte Belange dessen Einschränkung im Interesse der Funktionsfähigkeit nur rechtfertigen, wenn ansonsten "schwerwiegende Defizite" bei der Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu erwarten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 149 f., vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 S. 25 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 25).

    Das generelle, aber nicht normativ fundierte und ggf. nach Tätigkeitsbereichen differenzierte Interesse des Dienstherrn an der Schaffung oder Aufrechterhaltung ausgewogener Altersstrukturen in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes besitzt kein ausreichendes verfassungsrechtliches Gewicht, um eine Einschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Zugangsrechts zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 153 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn 25).

  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Diese muss ihrerseits dem Zweck des Grundsatzes der Bestenauslese Rechnung tragen, d.h. ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorbeugen (vgl. u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 23 m.w.N., und Beschluss vom 20. September 2011 a.a.O. = Buchholz 449.2 § 20 SLV 2002 Rn. 30).

    Da die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen nach der Vorgabe des Art. 33 Abs. 2 GG durch die strikte Beachtung des Leistungsgrundsatzes bei der Deckung des Personalbedarfs sicherzustellen ist, können andere, nicht durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckte Belange dessen Einschränkung im Interesse der Funktionsfähigkeit nur rechtfertigen, wenn ansonsten "schwerwiegende Defizite" bei der Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu erwarten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 149 f., vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 S. 25 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle der dazu berufenen Organe zu setzen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - und vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 48.10 - Rn. 42 m.w.N. ).

    Diese muss ihrerseits dem Zweck des Grundsatzes der Bestenauslese Rechnung tragen, d.h. ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorbeugen (vgl. u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 23 m.w.N., und Beschluss vom 20. September 2011 a.a.O. = Buchholz 449.2 § 20 SLV 2002 Rn. 30).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG enthält eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung für eine wirksame militärische Landesverteidigung; diese schließt das Gebot ein, das innere Gefüge der aufzustellenden Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Urteil vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - BVerfGE 69, 1 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Da die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen nach der Vorgabe des Art. 33 Abs. 2 GG durch die strikte Beachtung des Leistungsgrundsatzes bei der Deckung des Personalbedarfs sicherzustellen ist, können andere, nicht durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckte Belange dessen Einschränkung im Interesse der Funktionsfähigkeit nur rechtfertigen, wenn ansonsten "schwerwiegende Defizite" bei der Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu erwarten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 149 f., vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 S. 25 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 25).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Dienst- und Lebensalter gehören nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Auswahlkriterien im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (Urteile vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 30, vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49 und vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 24).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Der Grundsatz der Bestenauslese gilt damit auch für Konkurrenzverhältnisse um eine höherwertige militärische Verwendung, wie insbesondere für Auswahlentscheidungen zur Besetzung eines höher dotierten Dienstpostens (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 60.11 - Rn. 33 ff. <NVwZ 2013, 1227>), aber auch für die hier strittige Zulassung von Feldwebeln in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes, die nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO in Verbindung mit § 27 SG und den Zulassungsvorschriften der Soldatenlaufbahnverordnung eine Entscheidung über eine höherwertige Verwendung darstellt.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten - gemäß § 3 Abs. 1 SG auch der Soldaten - an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 6 A 916/16

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei

    - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 -, a.a.O., Rn. 60, vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282 = juris, Rn. 67, und vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 -, NVwZ 1997, S. 54 = juris, Rn. 15 ff., BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 -, BVerwGE 145, 237 = juris, Rn. 23, und vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 = juris, Rn. 14, sowie Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 -, juris, Rn. 31, und vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 -, PersV 2014, 273 = juris, Rn. 29.
  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 52.14

    Ausschluss von der Teilnahme am Auswahlverfahren; Kriterium des Geburtsjahrgangs

    Mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 1 WB 51.12 - entschied der Senat, dass das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge kein dem Grundsatz der Bestenauslese im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl bei der Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes darstelle.

    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 19).

    Der Senat hat hierzu - in Änderung seiner Rechtsprechung - mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - (Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.) entschieden, dass die Bedarfsermittlung und -feststellung durch das Bundesministerium der Verteidigung als Ausübung seiner Organisationsgewalt zwar grundsätzlich nicht der Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegen.

    Der Ausschluss des Antragstellers von der Teilnahme am Auswahlverfahren für das Auswahljahr 2014 beruhte damit - unzulässigerweise - auf einem Kriterium, das nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 -) mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG nicht zu vereinbaren ist.

    Der Erlass vom 20. Januar 2014 zielte darauf, im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - in dem laufenden und bereits fortgeschrittenen Auswahlverfahren 2014 eine erste Anpassung vorzunehmen, bevor ab dem Auswahljahr 2015 die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes von vorneherein ohne Rücksicht auf den Geburtsjahrgang der Bewerber ausgeschrieben wurde.

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 45.14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 (BVerwG 1 WB 51.12) entschied der Senat, dass das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge kein dem Grundsatz der Bestenauslese im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl bei der Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes darstelle.

    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Bundesministerium der Verteidigung - P II 1 - durch Erlass vom 20. Januar 2014 zur Umsetzung der Senatsentscheidung vom 17. Dezember 2013 (BVerwG 1 WB 51.12) zur Schaffung größtmöglicher Chancengerechtigkeit und zur Vermeidung des Verlusts geeigneter Bewerberinnen und Bewerber angewiesen habe, über diejenigen Portepee-Unteroffiziere hinaus, die sich im Rahmen der 2013 veröffentlichten Ausschreibung (GAIP OffzMilFD) für das Auswahljahr 2014 beworben hätten und nach den damals geltenden Bestimmungen teilnahmeberechtigt gewesen seien, aus Kapazitätsgründen nur solche zusätzlichen Bewerber und Bewerberinnen auf Antrag bzw. Vorschlag in das Auswahlverfahren OffzMilFD 2014 einzubeziehen, für die eine Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnwechsel zum OffzMilFD im Jahr 2015 und später wegen des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst ansonsten nicht mehr möglich sein werde.

    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 19).

    Darin wird auf die Senatsentscheidung vom 17. Dezember 2013 (BVerwG 1 WB 51.12) hingewiesen, der zufolge das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge kein dem Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl bei der Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist.

    Die Entscheidung des Senats vom 17. Dezember 2013 (BVerwG 1 WB 51.12) hatte für das bereits eingeleitete Auswahlverfahren 2014, in dem für den "Regelaufruf" 2013 die Bewerbungsvorlagefristen schon abgelaufen waren, die unmittelbare Folge, dass eine Betrachtung der Bewerberinnen und Bewerber nach dem Bedarfskriterium des Geburtsjahrgangs nicht mehr zu rechtsfehlerfreien Auswahlergebnissen führen konnte.

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Diese muss ihrerseits dem Zweck des Grundsatzes der Bestenauslese Rechnung tragen, d.h. ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorbeugen (vgl. zum Ganzen zuletzt Beschluss vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 1 WB 51.12 - Rn. 28 f. m.w.N. ).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

    Mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 1 WB 51.12 - hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge kein dem Grundsatz der Bestenauslese im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl bei der Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes darstelle.

    Der Rechtsstreit hat sich dadurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 = juris Rn. 19 und vom 24. November 2016 - 1 WB 13.16 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 4.15

    Bewerbung um Zulassung zur Laufbahn der Offiziere

    Mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - entschied der Senat (in dem Wehrbeschwerdeverfahren eines anderen Soldaten), dass das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge kein dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) genügendes Auswahlkriterium für die Bewerberauswahl bei der Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes sei.

    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - juris Rn. 19).

    Der Senat hat hierzu - in Änderung seiner Rechtsprechung - mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - (Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.) entschieden, dass die Bedarfsermittlung und -feststellung durch das Bundesministerium der Verteidigung als Ausübung seiner Organisationsgewalt zwar grundsätzlich nicht der Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegen.

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

    Der Grundsatz der Bestenauslese gilt auch für Konkurrenzverhältnisse um eine höherwertige militärische Verwendung wie die hier strittige Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28 ff. m.w.N.).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, können im Hinblick auf Art. 87a GG Zulassungsaltersgrenzen insbesondere eingeführt werden, soweit ab einem bestimmten Lebensalter körperliche bzw. gesundheitliche Eignungsmängel typischerweise zu erwarten sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 32, BVerfG; Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O. Rn. 68, 76).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15

    Zulassung zum LGAN oder LGAI Lehrgang; Altersdiskriminierung; Bestenauslese

    Soweit der Antragsteller danach eine gegen Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG verstoßende Altersdiskriminierung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 10 ff. und Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.) geltend macht, trifft dieser Vorwurf auf das Auswahlverfahren für den LGAN jedoch schon tatbestandlich nicht zu.

    Die Regelung der Nr. 226 Satz 1 BA D1-1340/78-1300 ist deshalb insbesondere nicht den Maßgaben unterworfen, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG für förderliche Auswahlentscheidungen ergeben, wenn diese an das Lebensalter der Bewerber anknüpfen (vgl. hierzu nochmals BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 10 ff. und Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 8.18

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Chancengleichheit; Eignungsfeststellungsverfahren;

    (1) Als Entscheidung über die Zulassung zu einer höherwertigen Laufbahn unterliegt der Aufstieg von Unteroffizieren in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes dem Grundsatz der Bestenauslese (vgl. zur Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28).

    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse um höherwertige Dienstposten (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 40 m.w.N.) oder - wie hier - um die Übernahme in eine höherwertige Laufbahn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28) anerkannt.

  • BVerwG, 30.09.2019 - 1 WDS-VR 8.19

    Zulassung eines Hauptfeldwebels zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

    Der Aufstieg von Unteroffizieren in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes unterliegt dem Grundsatz der Bestenauslese (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28).

    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse um die Übernahme in eine höherwertige Laufbahn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28) anerkannt.

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19

    Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für das

  • BVerwG, 06.01.2020 - 1 WDS-VR 13.19

    Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz für eine Zulassung zur Laufbahn der

  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 5.15

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 32.20

    Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 32.22

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des

  • BVerwG, 12.11.2021 - 1 W-VR 9.21

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,

  • BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 13.16

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 26.03.2021 - 1 W-VR 1.21

    Vorläufiger Rechtsschutz für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des

  • VG Osnabrück, 20.11.2014 - 3 B 10/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beurteilungszeitraum; Dienstliche

  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 19.14

    Beschwerdefrist; innerbehördlicher Postlauf; Laufbahnwechsel

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 10.19

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Feldwebellaufbahn

  • BVerwG, 03.08.2015 - 1 WB 8.15

    Verfahrenseinstellung; Kostenentscheidung; Wechsel der Truppengattung

  • BVerwG, 29.04.2021 - 1 WB 34.20

    Antrag betreffend den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19

    Ablösung von der Ausbildung; Flugsicherungskontrolldienst; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 29.09.2023 - 1 W-VR 13.23
  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier:

  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 52.21

    Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 58.13

    Zulassungsanspruch eines Soldaten auf Zeit zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 W-VR 18.21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des geltend

  • BVerwG, 11.08.2014 - 1 WB 57.13
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