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   BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97   

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BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97 (https://dejure.org/1998,4170)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1998 - 1 WB 51.97 (https://dejure.org/1998,4170)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 1 WB 51.97 (https://dejure.org/1998,4170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anhörung der Vertrauensperson - Verpflichtung - gerichtliche Überprüfung - Ablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung der Personalvertretung bei Dienstpostenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97
    Der Senat hat bereits entschieden, daß bei einem Unterbleiben der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 Abs. 2 SchwbG eine schon vollzogene bzw. durchgeführte Entscheidung wirksam bleibt (Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - <BVerwGE 86, 244 [BVerwG 15.02.1990 - 1 WB 36/88] = NZWehrr 1990, 252>).

    Soweit der zuständige Vorgesetzte die Personalmaßnahme oder deren Ablehnung nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen hat, leidet diese vielmehr an einem Ermessensfehler, da der Vorgesetzte entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung das Ergebnis der Anhörung nicht in seine Ermessenserwägungen einbeziehen konnte (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - ).

    Ausnahmsweise kann aber die Unterlassung der Einbeziehung des Ergebnisses der Anhörung der Vertrauensperson/Personalvertretung in die Ermessenserwägungen die Personalentscheidung oder deren Ablehnung dann nicht rechtsfehlerhaft machen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß sie diese in Anwendung des in § 46 VwVfG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens zugunsten des Betroffenen hätte beeinflussen können, wobei die Entscheidung darüber, ob ein an sich gegebener Ermessensfehler als rechtlich unerheblich angesehen werden kann, die mit der Überprüfung der Ermessensentscheidung befaßten Gerichte zu treffen haben (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - ).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1997 BVerwG 1 WB 8.97, vom 27. Januar 1998 BVerwG 1 WB 51.97 und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02).

    Die Unterlassung der gebotenen Anhörung der Vertrauensperson hat nach der Rechtsprechung des Senats zwar nicht die Unwirksamkeit der Versetzungsentscheidung zur Folge, führt aber zu ihrer Rechtswidrigkeit (Beschluss vom 27. Januar 1998 BVerwG 1 WB 51.97).

    Soweit der zuständige Vorgesetzte die Personalmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, leidet diese infolge der unterlassenen Anhörung an einem Ermessensfehler, weil der Vorgesetzte entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 23 Abs. 2 Satz 2 SBG das Ergebnis der Anhörung nicht in seine Ermessenserwägungen einbeziehen konnte (Beschluss vom 27. Januar 1998 BVerwG 1 WB 51.97 und vom 15. Februar 1990 BVerwG 1 WB 36.88).

    Ausnahmsweise kann die angefochtene Personalentscheidung bei unterlassener Anhörung der Vertrauensperson dann nicht als rechtsfehlerhaft zu qualifizieren sein, wenn in Anwendung des Rechtsgedankens des § 46 VwVfG offensichtlich ist, dass die nicht erfolgte Anhörung der Vertrauensperson die Personalentscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, etwa weil die Vertrauensperson sei es von sich aus oder aufgrund nachträglich erfolgter Anhörung ausdrücklich erklärt, sie hätte die Personalentscheidung bei vorheriger Anhörung gebilligt oder keine Einwände gegen sie erhoben (vgl. Beschluss von 27. Januar 1988 BVerwG 1 WB 51.97 zu § 46 VwVfG a. F. und Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 46 RNr. 88).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 -, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - [340], vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - a. a. O.], vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 -, Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch die beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 112.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -).

    Auf eine Eignungsreihenfolge und die Vergabe einer Platzziffer kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da derartige Reihenfolgen für die Beförderung bzw. Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe gebildet werden, nicht jedoch für die Besetzung bestimmter - auch höherwertiger - Dienstposten (Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 112.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -).

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 -BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag;

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Dies und die Nichteinbeziehung des hier mangels Abgabe einer Stellungnahme nicht vorhandenen Ergebnisses der Anhörung in die Entscheidung des PersABw bzw. des BMVg als Beschwerdestelle stellt einen Ermessensfehler dar (Beschluss vom 27. Januar 1998 BVerwG 1 WB 51.97 ), der zur Rechtswidrigkeit der beteiligungspflichtigen Maßnahme führt.
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 98.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).

    Bei seiner Verwendungsentscheidung hat der BMVg allerdings zu beachten, dass Soldaten gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).

    Dabei hat sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewicht beigemessen werden kann und soll (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2010 - 6 A 4435/06

    Zulässigkeit der Entlassung eines schwerbehinderten Lehramtsanwärters aus dem

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 A 6.06 -, a.a.O., und Beschluss vom 15. Februar 1990 1 WB 36.88 , ZBR 1990, 323; vgl. ferner zur Anhörung der Personalvertretung: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 2 C 4.99 -, ZBR 2000, 242, und Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 WB 51.97 -, juris.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 41.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).

    Dabei ist zu beachten, dass Soldaten gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - S. 340, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - , vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 98.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese -

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - < Buchholz 252 § 23 Nr. 1 = NZWehrr 1998, 248 >).

    Dabei ist zu beachten, dass Soldaten gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 98.00 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - 21d A 3599/06

    Subsumtion der Verletzung von Verfahrensregeln unter den Begriff des Mangels

    vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 WB 51.97 -, Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 1; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 9. Auflage 2005, § 46 Rn. 10; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 6. Auflage 2001, § 46 Rn. 19.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 1 B 670/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Entlassung

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 107.00

    Prozessrechtliche Ausgestaltung der Verbindung zweier wehrrechtlicher Verfahren -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2011 - 1 A 2563/09

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Regierungsdirektors von einem

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10

    Vorstand der Deutschen Telekom AG handelt bei der Versetzung eines Mitarbeiters

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11

    Auswahlentscheidung für Dienstpostenbesetzung; Fehlen einer aktuellen Beurteilung

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • OVG Bremen, 23.07.2014 - 1 S 107/13

    Disziplinarverfahren; Ermessensfehlgebrauch; Konflikt; Konfliktumsetzung;

  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 33.03

    Anforderungen an eine Vereinbarung über allgemeine Regelungen zur Behandlung von

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 19.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 WB 22.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 17.02

    Versetzung; Aufhebung; Ausland; USA; Auslandsverwendung; Eignung;

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 29.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 9.03

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung - Versagung der Umzugskostenvergütung

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 31.02

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung i.R.d. Anspruchs auf eine

  • VG Würzburg, 16.09.2022 - W 1 S 22.1374

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Verdacht von Straftaten gegen die sexuelle

  • VG Köln, 14.08.2018 - 23 L 1089/18
  • VG Minden, 22.09.2009 - 10 K 126/08

    Mitbestimmung des Personalrates bei Versetzung eines Lehrers an eine andere

  • BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04

    Rechtskraftwirkung; Auswahlverfahren; Personalberaterausschuss.

  • VG Braunschweig, 14.07.2006 - 7 B 177/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Umsetzung als innerbehördliche

  • VG Göttingen, 26.05.2008 - 3 B 103/08

    Mitbestimmungspflicht bei Umsetzungen (hier: Dienstpostenwechsel bei der

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