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   BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08   

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BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08 (https://dejure.org/2008,18935)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 (https://dejure.org/2008,18935)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 59.08 (https://dejure.org/2008,18935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 16 (Leitsatz)

    Militärische Auswahl- und Verwendungsentscheidung - Dokumentationspflicht

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 20
  • NVwZ-RR 2009, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 36/08 - und die Personalgrundakte des Antragstellers, außerdem die Akten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WDS-VR 4.06, BVerwG 1 WDS-VR 6.06 und BVerwG 1 WB 31.06 sowie der beim Senat anhängigen weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 19.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 sowie zuletzt vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - m.w.N.).

    a) Für Auswahl- und Verwendungsentscheidungen, auch bei der Besetzung von Spitzendienstposten der in § 50 Abs. 1 SG genannten Art (Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 333 f.), gelten die nachfolgenden Grundsätze.

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 332 m.w.N.).

    Eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen hat der Senat auch für Entscheidungen angenommen, die - wie hier - Konkurrenzverhältnisse hinsichtlich militärischer Verwendungen betreffen (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 335 f.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Die Auswertung der Beurteilungen folge im Übrigen einer ähnlichen - abzulehnenden - Methodik wie in der Ministervorlage vom 8. August 2007 im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 39.07.

    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 36/08 - und die Personalgrundakte des Antragstellers, außerdem die Akten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WDS-VR 4.06, BVerwG 1 WDS-VR 6.06 und BVerwG 1 WB 31.06 sowie der beim Senat anhängigen weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 19.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    aa) Anders als in der parallelen Konkurrentenstreitigkeit des Antragstellers um den Dienstposten des Stellvertretenden Befehlshabers des ...kommandos (vgl. dazu Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - unter II.1.a) fehlt es im vorliegenden Fall an einer an den Bundesminister der Verteidigung gerichteten oder ihm sonst zugegangenen Entscheidungsvorlage (oder einer vergleichbaren Unterlage), aus der sich ergibt, dass der Bundesminister die ihm von der Personalverwaltung unterbreiteten Auswahlerwägungen - wie etwa dort durch eine datierte und nicht mit Zusätzen versehenen Paraphe - gebilligt und sich zu Eigen gemacht hat.

    Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich daher im entscheidenden Punkt von der erwähnten parallelen Konkurrentenstreitigkeit des Antragstellers um den Dienstposten des Stellvertretenden Befehlshabers des ...kommandos (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 -), wo der Bundesminister der Verteidigung eine (an ihn adressierte) umfangreiche Vorlage der Personalabteilung mit seiner Paraphe abgezeichnet hat.

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Wenn - wie hier - eine truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom Bundesminister der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 WBO) erlassen wird und deshalb als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, verlangt die Verfassungsgarantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die ausdrückliche Belehrung des betroffenen Soldaten darüber, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - NZWehrr 1991, 67 sowie im Anschluss hieran die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 36, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.).

    Unterbleibt eine erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung, so stellt dies hinsichtlich der Hinderung an der Einhaltung einer Frist einen unabwendbaren Zufall dar (§ 7 Abs. 2 WBO) mit der Folge, dass gemäß § 7 Abs. 1 WBO die Frist zur Einlegung des Rechtsbehelfs erst drei Tage nach Beseitigung des Hindernisses, d.h. hier: drei Tage nach einer eventuellen nachträglichen Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung, abläuft (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O. S. 58 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 -).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung im Einzelfall ursächlich dafür war, dass der Soldat an der Einhaltung der Frist gehindert war; nach § 7 Abs. 2 WBO begründet eine unterbliebene Rechtsbehelfsbelehrung die unwiderlegbare Vermutung eines unabwendbaren Zufalls (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2006 a.a.O. S. 58).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Hieraus folgt ein Anspruch eines Bewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169 m.w.N.).

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 a.a.O.; aus der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zuletzt etwa NdsOVG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552 = DÖD 2008, 132 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Wenn - wie hier - eine truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom Bundesminister der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 WBO) erlassen wird und deshalb als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, verlangt die Verfassungsgarantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die ausdrückliche Belehrung des betroffenen Soldaten darüber, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - NZWehrr 1991, 67 sowie im Anschluss hieran die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 36, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.).

    Es liegt im Verantwortungsbereich des Bundesministers der Verteidigung und ist diesem unbenommen, durch eine gleichzeitig mit der Entscheidung oder gegebenenfalls nachträglich erteilte ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass innerhalb kurzer Fristen Klarheit darüber besteht, ob rechtzeitig ein Rechtsbehelf eingelegt wurde oder aber die Maßnahme unanfechtbar geworden ist (vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 a.a.O. S. 69 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 36/08 - und die Personalgrundakte des Antragstellers, außerdem die Akten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WDS-VR 4.06, BVerwG 1 WDS-VR 6.06 und BVerwG 1 WB 31.06 sowie der beim Senat anhängigen weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 19.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Da die Kenntniserlangung keine Bekanntgabe voraussetzt, ist diese vorbehaltlich spezieller gesetzlicher Regelungen oder einer z.B. auf entsprechenden Verwaltungsvorschriften beruhenden ständigen Verwaltungspraxis auch nicht an eine bestimmte Form gebunden (vgl. zum Ganzen näher Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - in der parallelen Konkurrentenstreitigkeit des Antragstellers betreffend den Dienstposten des Amtschefs des Sanitätsamts der Bundeswehr).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 a.a.O.; aus der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zuletzt etwa NdsOVG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552 = DÖD 2008, 132 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung der Eignung insoweit auf die Kontrolle, ob der Vorgesetzte bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 21).
  • BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86

    Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Da Eignung, Befähigung und Leistung unbestimmte Rechtsbegriffe wertenden Inhalts sind, steht dem zuständigen Vorgesetzten bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 SG ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. November 1986 - BVerwG 1 WB 117.86 - BVerwGE 83, 251 ).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08
    Kenntnis von dem Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (vgl. Beschluss vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06

    Beschwerdeanlass; Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Maßnahme; Begründung.

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 27.99

    Effektiver Rechtsschutz im Fall truppendienstlicher Erstmaßnahmen des

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00

    Widerrufbarkeit der Zustimmung eines Personalratsmitglieds zu seiner Versetzung -

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.11.1970 - I WB 142.69

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens vor dem Wehrbeauftragten -

  • BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 16.05
  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 63.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung

  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 14.07

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenantrag; Nachbesetzung; Vorverfahren

  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07

    Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse;

  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 12.08
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
  • VG Freiburg, 19.03.2024 - 3 K 1471/23
    Schließlich stellt die Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich auf diese Weise als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 4 S 4256/20 -, juris Rn. 9 und vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, ZBR 2016, 58 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 -, BVerwGE 133, 20 und vom 27.01.2010 - 1 WB 52.08 -, BVerwGE 136, 36; Beschlüsse der Kammer vom 13.11.2023 - 3 K 1381/23 -, juris Rn. 34, vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 19 und vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 21 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 1 WB 29.11

    Rechtsschutz des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der

    Der Antrag ist daher gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO innerhalb eines Monats zu stellen, wobei die Frist in Anlehnung an § 6 Abs. 1 WBO mit der Kenntnis vom Beschwerdeanlass beginnt (stRspr, vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 59.08 - Rn. 23 m.w.N.).

    Bei seinen Entscheidungen und Maßnahmen, für die als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegeben ist, ist er jedenfalls bei truppendienstlichen Maßnahmen gegenüber Soldaten verpflichtet, eine Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen (stRspr, vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 59.08 - Rn. 26 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die unterbliebene Rechtsbehelfsbelehrung ursächlich dafür war, dass der Soldat an der Einhaltung der Frist gehindert war (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 59.08 - Rn. 27 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, ZBR 2016, 58 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 -, BVerwGE 133, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.06.2014 und vom 22.07.2008, jeweils a.a.O.).
  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36 sowie vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13 und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 30. Juni 2010 - 2 EO 516/09 - n. v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - Juris und vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - DVBl 2011, 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - BayVBl 2006, 91; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - ESVGH 48, 78).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk;

    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 1032/07 - und die Personalgrundakte des Antragstellers, außerdem die Akten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WDS-VR 4.06, BVerwG 1 WDS-VR 6.06 und BVerwG 1 WB 31.06 sowie der beim Senat anhängigen weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 59.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Sein Rechtsschutzbegehren ist - auch im Hinblick auf die entsprechende ausdrückliche Antragstellung in den beiden Parallelverfahren BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 59.08 - sachdienlich so auszulegen, dass er beantragt, die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 18. September 2006, den Dienstposten des Amtschefs des ...amts der Bundeswehr mit dem damaligen Generalarzt Dr. F. zu besetzen, aufzuheben und den Bundesminister der Verteidigung zu verpflichten, über die Besetzung dieses Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 2 EO 457/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Auswahl nach den bekleideten Dienstposten und

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36; vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13; und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20; unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschlüsse des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 44 ff., m. w. N.; und vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 23 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 494/14

    Behördliche Praxis, nach Erreichen der Altersgrenze zur Erstellung von

    Der Wortlaut des Protokolls spricht dafür, dass die eigentliche Beförderungsauswahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hatte; eine Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen liegt darin jedenfalls nicht (vgl. zu den Anforderungen insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 -, BVerwGE 133, 20).
  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

    Schließlich stellt die Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich auf diese Weise als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 4 S 4256/20 -, juris Rn. 9 und vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 14 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 17 ff.; BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 -, BVerwGE 133, 20 und vom 27.01.2010 - 1 WB 52.08 -, BVerwGE 136, 36 ; Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 21 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2010 - 1 B 332/10

    Entscheidung über eine Beförderungsplanstelle in einem beamtenrechtlichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 (1179), BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 59.08 - BVerwGE 133, 20 = juris Rn. 35, sowie Urteil des Senats vom 28. April 2004 - 1 A 1721/01 - IÖD 2004, 211 = juris Rn. 57 und Beschluss des Senats vom 16. Februar 2010 - 1 B 1483/09 -.
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Zwar fehlte es insoweit an der hier erforderlichen Rechtsmittelbelehrung (vgl. dazu Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 59.08 - Rn. 26
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 1 B 1240/10

    Ausschluss einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit bereits bei in der

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15

    Auswahlentscheidung; NATO-Agentur; Nominierung für hauptberufliche Tätigkeit in

  • VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18

    Beamtenbeförderung: Auswahlentscheidung bei mangelhafter Beurteilung

  • VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22

    Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung

  • OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WRB 1.11

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versäumnis der Begründungsfrist; Anforderungen an

  • VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des konkreten statusrechtlichen

  • OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13

    Schriftliche Niederlegung der Auswahlerwägungen auch bei nicht erfülltem

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