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   BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04   

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BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04 (https://dejure.org/2005,12936)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2005 - 1 WB 60.04 (https://dejure.org/2005,12936)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 (https://dejure.org/2005,12936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    SBG §§ 18, 20, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 49 Abs. 1, § 52 Abs. 1; BPersVG §§ 5, 32 Abs. 3, § 38 Abs. 2

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 S. 1 des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) personalratsfähigen Dienststelle; Anhörung der Soldatenvertreter im Personalrat bei der Entscheidung über einen beantragten Laufbahnwechsel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94

    Personalvertretungsrecht - Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingter

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Es gilt insoweit auch im Personalvertretungsrecht ein objektiver Maßstab (vgl. u.a. Beschluss vom 9. Oktober 1996 BVerwG 6 P 1.94 ).

    Maßstab ist vielmehr der Standpunkt einer "objektiven" Personalvertretung (Beschlüsse vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92 und vom 9. Oktober 1996 BVerwG 6 P 1.94 ), d.h. die Sichtweise einer Personalvertretung, die alle von der beabsichtigten Maßnahme im Einzelfall betroffenen Belange umfassend und vertretbar würdigt.

    Ein objektiv vertretbarer Standpunkt der Personalvertretung ist daher für die Bestimmung des Umfangs des ihr zustehenden Informationsanspruchs maßgeblich (Beschluss vom 9. Oktober 1996 BVerwG 6 P 1.94 ).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Ein Laufbahnwechsel stellt nach dieser Vorschrift nicht nur eine beteiligungsfähige, sondern in der Regel, also dann, wenn wie hier kein Ausnahmefall vorliegt, der ein Abweichen von der Soll-Vorschrift des § 23 Abs. 1 SBG rechtfertigt, auch eine beteiligungspflichtige Maßnahme dar (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 57.02 ).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn offensichtlich wäre, dass die erfolgte Verletzung von Verfahrensvorschriften die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 57.02 ).

  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 46.03

    Vertrauensperson, Unteroffiziere, Disziplinarvorgesetzter, Beteiligungsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Diese Verpflichtung trifft, wie sich aus § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG unzweideutig ergibt, "den nächsten Disziplinarvorgesetzten" (vgl. Beschluss vom 24. März 2004 BVerwG 1 WB 46.03 ), hier also den Dienststellenleiter in Gestalt des Kdr der Schule.

    § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG begründet freilich keinen Anspruch auf ein Anhörungs- und Informationsrecht im Sinne des § 20 Satz 1 SBG gegenüber anderen Personen/Stellen als dem nächsten Disziplinarvorgesetzten; anderes ergibt sich auch nicht aus § 18 SBG (Beschluss vom 24. März 2004 BVerwG 1 WB 46.03 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 26.92

    Verpflichtung eines Dienststellenleiters, dem Personalrat die Namen der

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Ebenso wie der Personalrat nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz sind auch die Vertrauensperson bzw. der Personalrat in Gestalt der Soldatenvertreter keine mit allgemeinen Aufsichtsbefugnissen ausgestatteten Kontrollorgane, die der Rechts- und Sachaufsicht nebengeordnet wären (so auch Beschluss vom 22. Dezember 1993 BVerwG 6 P 26.92 ).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Maßstab ist vielmehr der Standpunkt einer "objektiven" Personalvertretung (Beschlüsse vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92 und vom 9. Oktober 1996 BVerwG 6 P 1.94 ), d.h. die Sichtweise einer Personalvertretung, die alle von der beabsichtigten Maßnahme im Einzelfall betroffenen Belange umfassend und vertretbar würdigt.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97

    Recht der Soldaten - Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung der

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Dies und die Nichteinbeziehung des hier mangels Abgabe einer Stellungnahme nicht vorhandenen Ergebnisses der Anhörung in die Entscheidung des PersABw bzw. des BMVg als Beschwerdestelle stellt einen Ermessensfehler dar (Beschluss vom 27. Januar 1998 BVerwG 1 WB 51.97 ), der zur Rechtswidrigkeit der beteiligungspflichtigen Maßnahme führt.
  • BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80

    Personalvertretung - Rechte aus Mitgliedschaft - Soldat - Militärisches

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Interessenlage beider Seiten ist es von besonderer Bedeutung, dass die Vertrauensperson (bzw. der Personalrat in Gestalt der Soldatenvertreter) die gegenüber der anhörenden Stelle gleichgeordnet ist (vgl. Beschluss vom 5. März 1981 BVerwG 1 WB 155.80 ; Wolf, SBG, 2005, § 18 RNr. 10), hinsichtlich der anhörungspflichtigen Maßnahme über ein Informationsniveau verfügt, das eine verantwortliche Stellungnahme im Hinblick auf die in § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 SBG normierten Zielsetzungen gewährleistet.
  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Sie sind integrierter Teil des Personalrates (Beschlüsse vom 24. September 1985 BVerwG 6 P 21.83 und vom 19. Februar 1987 BVerwG 6 P 11.85 ) und kein eigenständiges Vertretungsorgan im Sinne des § 1 Abs. 2 SBG.
  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Sie sind integrierter Teil des Personalrates (Beschlüsse vom 24. September 1985 BVerwG 6 P 21.83 und vom 19. Februar 1987 BVerwG 6 P 11.85 ) und kein eigenständiges Vertretungsorgan im Sinne des § 1 Abs. 2 SBG.
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
    Damit werden durch § 52 Abs. 1 Satz 1 SBG dem Personalrat in Gestalt der zur Entscheidung berufenen Soldatenvertreter Beteiligungsrechte nach § 23 SBG zugewiesen (so auch Beschluss vom 1. November 2001 BVerwG 6 P 10.01 ).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07

    Anhörung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats (in Gestalt der zur

    Auf den vom Antragsteller gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hob das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2005 (BVerwG 1 WB 60.04) den Bescheid vom 26. April 2004 und den Beschwerdebescheid vom 17. September 2004 auf und verpflichtete den Bundesminister der Verteidigung, den Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 881/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakte des Verfahrens BVerwG 1 WB 60.04 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Der Verpflichtungsantrag ist zwar nicht bereits deshalb unzulässig geworden, weil der für das Auswahljahr 2004 maßgebliche Zulassungstermin 1. Oktober 2004 im Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens an den Senat am 1. Februar 2007 - wie im Übrigen auch schon im Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren BVerwG 1 WB 60.04 - verstrichen war.

    Der Senat hat in dem in der gleichen Sache ergangenen Beschluss vom 20. Juni 2005 (BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 4 f. und 10; ebenso Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 28.05 -) die Reichweite dieses Informationsrechts näher bestimmt.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 20. Juni 2005 (BVerwG 1 WB 60.04 a.a.O.) ausgeführt, dass (unter anderem) die Fragen nach eventuell noch freien und besetzbaren Dienstposten in den für den Antragsteller in Betracht kommenden Ausbildungs- und Verwendungsreihen von dem Dienststellenleiter zu beantworten sind.

    In Ergänzung und Präzisierung der Rechtsprechung des Senats zur Reichweite des Informationsrechts nach § 20 Satz 1 SBG (Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 und vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 28.05 -) gilt bei einer solchen Sachlage Folgendes: Ist offen oder unklar, ob eine bestimmte Information für die sachgerechte Beurteilung einer beteiligungspflichtigen Maßnahme und des dieser zugrundeliegenden Sachverhalts von Bedeutung ist, so ist die Pflicht zur umfassenden Unterrichtung im Sinne von § 20 Satz 1 SBG auch dann erfüllt, wenn der Vertrauensperson bzw. dem Personalrat substanziiert und nachvollziehbar dargelegt wird, dass und warum diese Information für die Beurteilung der konkret zu treffenden Maßnahme nicht relevant ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 1 A 4935/04

    Verpflichtung des Leiters einer Dienststelle gegenüber dem Personalrat zum

    BVerwG, Beschlüsse vom 4.9.1990 - 6 P 28.87 -, ZfPR 1990, 179 ff. (181), vom 29.8.1990 - 6 P 30.87 -, PersR 1990, 301 ff. (302), vom 27.2.1985 - 6 P 9.84 -, Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5, vom 22.9.1993 - 6 P 15.92 -, ZfPR 1994, 41 ff. (42), vom 23.1.2002 - 6 P 5.01 -, ZfPR 2002, 73 = PersR 2002, 201, und vom 20.6.2005 - 1 WB 60.04 -, PersV 2005, 388 (392); OVG NRW, Urteil vom 21.3.1991 - 12 A 642/90 -, ZfPR 1991, 112 ff. (113), sowie Beschlüsse vom 24.1.2001 - 1 A 1538/99.PVB -, PersV 2001, 454 = PersVR 2001, 391 = ZfPR 2001, 331, und vom 20.9.2002 - 1 A 1061/01.PVB -, PersR 2003, 161 = PersV 2003, 178 = ZfPR 2003, 167.

    BVerwG, Beschlüsse vom 29.8.1990 - 6 P 30.87 -, a.a.O., und vom 20.6.2005 - 1 WB 60/04 -, a.a.O.; entsprechend zum Landespersonalvertretungsgesetz: OVG NRW, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 A 5100/97.PVL -.

    BVerwG, Beschluss vom 20.6.2005 - 1 WB 60.04 -, a.a.O.

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05

    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose;

    Sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr.: vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - <PersV 2005, 388>).

    Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.

  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter;

    Aus den vorgenannten Gründen sei auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2004 - 1 WB 60.04 - nicht einschlägig.

    Dies ergibt sich schon daraus, dass auch in allgemeinen Personalangelegenheiten die Zuständigkeit für die Anhörung einerseits und für die Personalentscheidung andererseits auseinanderfallen können (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1).

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge

    Denn jedenfalls kann auch eine gesetzlich gebotene Anhörung nachgeholt werden, solange diese in die abschließende Ermessensentscheidung noch einbezogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 3).

    Hinzu kommt, dass aus den angeführten Gründen eine andere Entscheidung in der Sache ohnehin nicht möglich ist, sodass auch § 46 VwVfG eingreift (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 12).

  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07

    Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".

    Sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 ).

    Nach mehrfacher Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 60.04, BVerwG 1 WB 9.05 und BVerwG 1 WB 25.05) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag der Antragstellerin in der Sache erfolgreich wäre.

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 37.08

    Personalrat; Vertrauensperson; Anhörung; Erörterung der Stellungnahme zu

    Ebenso wie sich die anhörende Stelle zur Erfüllung des Informationsanspruchs nicht auf den eigenen Kenntnisstand beschränken darf, sondern die objektiv erforderlichen Informationen gegebenenfalls bei der personalbearbeitenden Stelle beschaffen muss (vgl. dazu Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1), kann sie sich der Erörterung der Stellungnahme mit der Vertrauensperson bzw. dem Personalrat nicht unter Berufung auf mangelnde Dispositions- und Entscheidungsbefugnisse entziehen, sondern muss sich gegebenenfalls von der für die Entscheidung zuständigen Stelle entsprechend informieren und instruieren lassen.
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21

    Verwendung bei ausländischen Streitkräften

    (2) Die ebenfalls unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson zu der Versetzung des Antragstellers wurde, was grundsätzlich zulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 3 f. und vom 11. Januar 2007 - 1 WDS-VR 7.06 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 Rn. 27), am 5. Juli 2021 nachgeholt.
  • BVerwG, 06.08.2020 - 1 WDS-VR 9.20

    Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Versetzung eines Soldaten wegen

    Soweit ihre Beteiligung im Hinblick auf die Änderungen hinsichtlich des Dienstpostens, auf den der Antragsteller im Inland versetzt werden soll, wiederholt werden müsste, kann dies jedenfalls im noch offenen Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 3 f. und vom 11. Januar 2007 - 1 WDS-VR 7.06 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 Rn. 27).
  • BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 29.13

    Anhörung der Vertrauensperson; Personalrat; Unterrichtung; beabsichtigte

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insb. Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 4 f. und S. 10 und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 Rn. 32) sind danach sämtliche Informationen zu übermitteln, die im Hinblick auf die Aufgaben und Befugnisse der anzuhörenden Stelle innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs für eine sachgerechte Beurteilung der beteiligungspflichtigen Maßnahme und des dieser zugrundeliegenden Sachverhalts von Bedeutung sind.
  • BVerwG, 06.05.2021 - 1 WB 31.20

    Versetzung wegen Verlust der Eignung für den Dienstposten

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 37.14

    Beteiligungsrecht des Personalrats; Verkürzung der Dienstzeit

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung;

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 35.21

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Oberstabsfeldwebel-Dienstpostens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 20.07

    Versetzung; freigestelltes Personalratsmitglied; Beteiligung des Personalrates,

  • BVerwG, 13.07.2023 - 1 WB 1.23

    Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten oder der zuständigen

  • BVerwG, 29.10.2020 - 1 WB 9.20

    Zuordnung des Dienstpostens dem Uniformträgerbereich Luftwaffe zur Besetzung

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19

    Wehrbeschwerde gegen eine Versetzung und die ihr vorausgehende Vororientierung;

  • BVerwG, 13.06.2007 - 1 WDS-VR 1.07
  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WDS-VR 16.20

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen seine Versetzung;

  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 47.21

    Wegversetzung eines Soldaten vom Planungsamt der Bundeswehr; Ableitung eines

  • VG Köln, 14.08.2018 - 23 L 1089/18
  • BVerwG, 19.05.2023 - 1 W-VR 1.23

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen einer Umsetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 17.01.2023 - 1 W-VR 32.22

    Antrag eines Soldaten auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf von

  • BVerwG, 13.06.2007 - 1 WDS-VR 2.07
  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19

    Ableitung des Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche

  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 WDS-VR 7.06

    Anhörung; Belehrung; Beteiligungsorgan; Personalrat

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