Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14, 1 WB 61.14, 1 WB 59.14, 1 WB 61.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25495
BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14, 1 WB 61.14, 1 WB 59.14, 1 WB 61.14 (https://dejure.org/2015,25495)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2015 - 1 WB 59.14, 1 WB 61.14, 1 WB 59.14, 1 WB 61.14 (https://dejure.org/2015,25495)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2015 - 1 WB 59.14, 1 WB 61.14, 1 WB 59.14, 1 WB 61.14 (https://dejure.org/2015,25495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,25495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 SG
    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf bundesweite Mitbetrachtung für Dienstposten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf bundesweite Mitbetrachtung für Dienstposten

  • rewis.io

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 23a Abs. 2
    Anspruch eines Berufssoldaten auf bundesweite Mitbetrachtung für Dienstposten

  • datenbank.nwb.de

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Dazu hat der Senat entschieden, dass das Ende des Beurteilungszeitraums in den zu vergleichenden Beurteilungen nicht zu weit auseinander fallen darf (BVerwG, Beschluss vom 12. April 2013 - 1 WDS-VR 1.13 - Rn. 40; ebenso auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 S 1405/15 - juris Rn. 8).

    Dieser Umstand begründet für sich genommen noch keine Fehlerhaftigkeit der Sonderbeurteilungen und ist in einem Konkurrentenstreit hinzunehmen, solange auf der Grundlage der Beurteilungen ein Eignungs- und Leistungsvergleich an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG möglich ist und die Beurteilungszeiträume - wie hier - zum gleichen Zeitpunkt enden (ebenso auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 S 1405/15 - juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2012 - 6 B 181/12 - juris Rn. 5 und 8).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14

    Antrag eines Stabsfeldwebels um Besetzung auf einen bestimmten Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Diesem Rechtsschutzziel entspricht es, wenn der übergangene Bewerber in erster Linie diese Auswahlentscheidung angreift und seinen Sachantrag nicht nur auf den mündlichen oder schriftlichen Bescheid beschränkt, mit dem die personalbearbeitende Stelle ihn über die getroffene Auswahlentscheidung informiert und seinen Antrag auf Versetzung auf diesen Dienstposten ablehnt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 13.14 - juris Rn. 17).

    Zwar können grundsätzlich auch die dienstliche Erfahrung, die Verwendungsbreite oder der Verwendungsaufbau der Bewerber in einer Auswahlentscheidung berücksichtigt werden, wenn ein im Wesentlichen gleiches Eignungs- und Leistungsbild der Bewerber festgestellt worden ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 13.14 - Rn. 32).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben dann, wenn mehrere Bewerber den Anforderungskriterien gerecht werden und deshalb über die erforderliche Eignung für den Dienstposten verfügen, - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl., auch zum Folgenden, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 36 m.w.N. und vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 - Rn. 36; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

    Ob - abgesehen von besonderen Konstellationen (wie in BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 - juris Rn. 40 ff., wo eine Sonderbeurteilung inhaltlich auf einen nicht als solchen benannten "faktischen" Beurteilungszeitraum abstellte) - grundsätzlich Anderes zu gelten hat, wenn die Beurteilungszeiträume in extremem Ausmaß zeitlich divergieren und deshalb bei einem Bewerber zur Herstellung der zeitlichen Kompatibilität der Beurteilungslage auch dessen vorletzte planmäßige Beurteilung in den Eignungs- und Leistungsvergleich einzubeziehen sein könnte, kann offen bleiben.

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht - im Anschluss an entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten - eine Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen für Entscheidungen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 35 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 6 B 181/12

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich dienstliche

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Dieser Umstand begründet für sich genommen noch keine Fehlerhaftigkeit der Sonderbeurteilungen und ist in einem Konkurrentenstreit hinzunehmen, solange auf der Grundlage der Beurteilungen ein Eignungs- und Leistungsvergleich an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG möglich ist und die Beurteilungszeiträume - wie hier - zum gleichen Zeitpunkt enden (ebenso auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 S 1405/15 - juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2012 - 6 B 181/12 - juris Rn. 5 und 8).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann bei einer Auswahlentscheidung auch auf Verwendungsvorschläge der beurteilenden Vorgesetzten für Folgeverwendungen der Beurteilten und für deren Verwendungen auf weitere Sicht rekurriert werden, wenn dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 67, vom 24. Mai 2011 - 1 WB 33.10 - Rn. 52 und vom 24. April 2012 - 1 WB 40.11 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben dann, wenn mehrere Bewerber den Anforderungskriterien gerecht werden und deshalb über die erforderliche Eignung für den Dienstposten verfügen, - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl., auch zum Folgenden, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 36 m.w.N. und vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 - Rn. 36; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Zur Dokumentation verpflichtet ist primär die Stelle, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 - Rn. 29 f. und vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 27 ).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    In der Sache hat der Antragsteller damit im gerichtlichen Verfahren eine Antragsänderung vorgenommen, die aber - anders als im allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 91 VwGO) - im Wehrbeschwerdeverfahren nicht zulässig ist (stRspr, ausführlich: BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
    Zur Dokumentation verpflichtet ist primär die Stelle, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 - Rn. 29 f. und vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 27
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit an einen heimatnahen Standort

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2018 - 6 B 88/18

    Beschwerde eines Lehrers in einem Konkurrentenstreitverfahren; Verpflichtung des

    BVerwG, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 WB 61.14 -, juris, Rn. 45 f.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - 6 B 865/15 -, juris, Rn. 6 mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15

    Zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im Rahmen beamtenrechtlicher

    Im letzten Fall sind im Hinblick darauf, dass Anlassbeurteilungen gerade aus Anlass der Bewerbung um ein anderes Amt, also typischerweise in einer Wettbewerbssituation erstellt werden, höhere Anforderungen zu stellen als wenn es um einen Vergleich von und mit Regelbeurteilungen geht, die unabhängig von Auswahlverfahren erstellt werden und nach den Regelungen der einschlägigen Beurteilungsrichtlinien im Einzelnen festgelegte, typischerweise sehr lange Beurteilungszeiträume von drei oder vier Jahren umfassen (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2014, 3 Bs 79/14; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 3.2.2015, 1 WDS-VR 2/14, juris Rn. 42, wonach ein Unterschied von 14 bis 17 Monaten beim Beurteilungszeitraum als zu viel erachtet wird; großzügiger BVerwG, Beschl. v. 27.8.2015, 1 WB 59/14, juris Rn. 45 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2021 - 12 L 454/21

    Stellenbesetzung Beförderung Auswahlentscheidung Spitzenamt dienstliche

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 WB 59.14 -, juris Rn. 3 sowie Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 15.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Zutreffend hat der Antragsgegner wegen gleicher Ergebnisse der Beurteilungen von Antragstellerin und Beigeladenem im Jahr 2015 die jeweils vorangegangenen Beurteilungen aus dem Jahr 2012 in die Betrachtung mit einbezogen und vorrangig gegenüber dem Hilfskriterium der Schwerbehinderung der Antragstellerin berücksichtigt, das gemäß Nr. 6.2.1 der Schwerbehindertenrichtlinien vom 29. November 2011 (Amtsbl. Seite 900) nur bei gleicher Eignung den Ausschlag gegeben hätte (vgl. zur Heranziehung früherer Beurteilungen: BVerwG Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 - Juris Rn. 23; Beschl. v. 27.08.2015 - 1 WB 59.14 -, Juris Rn. 38).
  • VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770

    Fehlerhafter Leistungsvergleich bei Konkurrenz um Beförderungsdienstposten,

    Zur abrundenden Bewertung ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (BVerwG, B.v. 27.08.2015 - 1 WB 59/14 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem

    Gegenstand des mit dem Beschwerdebescheid vom 7. Juni 2019 abgeschlossenen vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens war nur der Dienstposten des Leiters ... Dem Antrag würde darüber hinaus die erforderliche Bestimmtheit fehlen, weil ein konkreter Dienstposten bezeichnet werden muss, auf den der Antragsteller versetzt werden soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2015 - 1 WB 59.14, 1 WB 61.14 - juris Rn. 24 und vom 26. Oktober 2016 - 1 WB 14.16 - juris Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 6 B 1135/18

    Anordnungsanspruch des nicht ausgewählten Bewerbers um eine Beförderungsstelle

    In der zeitlich nachfolgenden Entscheidung vom 27. August 2015 - 1 WB 59.14 u.a. -, juris Rn. 45 ff., hat der Senat hingegen eine Divergenz von 22 Monaten im Hinblick auf den Beginn der Beurteilungszeiträume akzeptiert, obgleich eine der dort streitgegenständlichen Beurteilungen nur 14 Monate erfasste.
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

  • VG Bayreuth, 05.09.2019 - B 5 E 19.554

    Erfolgreiches Konkurrentenverfahren aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen

  • BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 6.15

    Aufhebung einer dienstlichen Sonderbeurteilung; Konkurrentenstreit

  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 WB 14.16

    Heimatnahe Versetzung; Bestimmtheit des Antrags

  • VG Bayreuth, 01.08.2018 - B 5 E 18.218

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch

  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 10.15

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen höherwertigen Dienstposten

  • VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251

    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 5 E 19.168

    Konkurrentenklage um ein Amt derselben Besoldungsgruppe mit einer Zulage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht