Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10400
BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90 (https://dejure.org/1990,10400)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1990 - 1 WB 67.90 (https://dejure.org/1990,10400)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 (https://dejure.org/1990,10400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der körperlichen Anforderungen eines Dienstpostens - Zuständigkeit für die Beurteilung eines Soldaten - Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine dienstliche Beurteilung - Einholung eines sachverständigen Rats als unselbstständiger dienstinterner Teilakt im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87

    Beurteilungsbeitrag - Antragsverfahren - Dienstliche Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90
    Daß die Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in materieller Rechtskraft erwachsen, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 33, 228 f.; BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).

    Einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten sowie einzelne Elemente oder Vorbereitungsakte einer dienstlichen Maßnahme, hier der Beurteilung vom 7. September 1989, können nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Antragsverfahrens nach § 17 WBO gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1975 - 1 WB 121/74 -, vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - und vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88).

  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90
    Die Beachtung dieser Grundsätze für die Vorbereitung und das Aufstellen von Beurteilungen und damit auch die Art und der Umfang des Beschaffens von Erkenntnissen und deren Verwertung ist somit wesentlicher und integrierender Bestandteil der Beurteilung selbst mit der Folge, daß der Beurteilte bei Verletzung dieser zu seinen Gunsten erlassenen Vorschriften die Beurteilung - weil fehlerhaft zustande gekommen - selbst anfechten kann (Nr. 1102 ZDv 20/6; ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 63, 3, 5; BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88).

    Der Antragsteller ist ausreichend dadurch in seinen Rechten geschützt, daß er gegen die Beurteilung die ihm durch die Wehrbeschwerdeordnung eingeräumten Rechtsbehelfe ergreifen und in ihnen geltend machen kann, die Beurteilung beruhe auf unzulässig verwerteten Grundlagen und Erkenntnissen (vgl. BVerwGE 63, 3, 5).

  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88

    Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90
    Die Beachtung dieser Grundsätze für die Vorbereitung und das Aufstellen von Beurteilungen und damit auch die Art und der Umfang des Beschaffens von Erkenntnissen und deren Verwertung ist somit wesentlicher und integrierender Bestandteil der Beurteilung selbst mit der Folge, daß der Beurteilte bei Verletzung dieser zu seinen Gunsten erlassenen Vorschriften die Beurteilung - weil fehlerhaft zustande gekommen - selbst anfechten kann (Nr. 1102 ZDv 20/6; ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 63, 3, 5; BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88).

    Einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten sowie einzelne Elemente oder Vorbereitungsakte einer dienstlichen Maßnahme, hier der Beurteilung vom 7. September 1989, können nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Antragsverfahrens nach § 17 WBO gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1975 - 1 WB 121/74 -, vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - und vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88).

  • BVerwG, 05.12.1968 - I WB 81.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90
    Daß die Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in materieller Rechtskraft erwachsen, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 33, 228 f.; BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).
  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90
    Es wäre allerdings denkbar, daß der Beurteilende bei Gelegenheit des Erstellens einer Beurteilung den Soldaten durch einen zusätzlichen Eingriff in seiner Rechtssphäre, insbesondere in seinem Persönlichkeitsrecht, verletzt, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausgeht (vgl. BVerwGE 63, 56).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13

    Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988 - BVerwG 1 WB 69.88, bestätigt durch Beschluss vom 28.8.1990 - BVerwG 1 WB 67.90 -, juris Rn. 4).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass auch nicht ersichtlich ist, dass der Kläger bei Gelegenheit des Erstellens der Beurteilungsbeiträge durch einen zusätzlichen Eingriff in seiner Rechtssphäre, insbesondere in seinem Persönlichkeitsrecht, verletzt worden wäre, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausginge und eine selbständige Überprüfung erforderte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.8.1990, a. a. O., Rn. 5).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein vorbereitender Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988, a. a. O.; Beschluss vom 28.8.1990, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 9.21

    Beurteilung eines brandenburgischen Richters während seiner Abordnung zu einem

    Dazu rechnen Beurteilungsbeiträge, die einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 105d unter Hinweis auf den im Soldatenrecht ergangenen Beschluss des BVerwG vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - juris Leitsatz 1; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 - juris Rn. 4; entsprechend zur Stellungnahme des Präsidialrats: BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 20; vgl. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 5 LA 152/13 - juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 1 A 1241/12 - juris Rn. 4 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - 4 B 8.19

    Dienstliche Beurteilung bei einer Ersatzerprobung bei einem Bundesgericht

    Dazu rechnen Beurteilungsbeiträge, die einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, Rn. 105b unter Hinweis auf die im Soldatenrecht ergangenen Beschlüsse des BVerwG vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - juris Leitsatz 1 und vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 - juris Rn. 4; entsprechend zur Stellungnahme des Präsidialrats: BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - 1 A 1241/12

    Möglichkeit der selbstständigen Anfechtung eines Beurteilungsbeitrags

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 -, juris, und vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 -, juris, Rn. 4.
  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2022 - 12 L 78/22

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Objektivität des Beurteilers;

    vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 9. August 2007 - 8 E 721/06 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 28. August 1990 - 1 WB 67/90 -, juris Rn.4.
  • VG Wiesbaden, 09.08.2007 - 8 E 721/06

    Beamter; isolierte Klage gegen Beurteilungsbeitrag; Befangenheit des Beurteilers

    Es ist nicht ersichtlich, dass bei Gelegenheit der Erstellung des Beurteilungsbeitrags ein zusätzlicher Eingriff in die Rechtssphäre des Klägers erfolgt wäre, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausgeht und eine selbständige Überprüfung erforderte (vgl. dazu BVerwG, B. v. 28.08.1990 - 1 WB 67/90 -, zit. nach Juris).
  • VG Düsseldorf, 18.08.2006 - 13 K 5904/04

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Dienstliche

    Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 6 B 30/04 -, m.w.N., veröffentlicht bei Juris; zur Rechtslage nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) siehe Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 1990 - 1 WB 67/90 -, veröffentlicht bei Juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht