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   OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 1 WF 17/03   

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https://dejure.org/2003,8753
OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 1 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,8753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2003 - 1 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,8753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 1 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,8753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO, § 1629 Abs 2 S 2 BGB, § 1629 Abs 3 BGB
    Prozesskostenhilfe für die Kindesunterhaltsklage eines Elternteils: Unterhaltsrechtliche Vertretungsbefugnis bei nur geringfügig überwiegender Kindesbetreuung durch den klagenden Elternteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht bei umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen; Unterhaltsrechtliche Vertretungsbefugnis eines Elternteils; Voraussetzungen für eine Vertretungsbefugnis eines Elternteils hinsichtlich ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.03.2002 - 19 WF 367/01

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes durch ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 1 WF 17/03
    Während das Kammergericht (vom FamRZ 2003 S. 53) ebenfalls diese Ansicht vertritt, ist die Vertretungsbefugnis eines Elternteils nach der Auffassung des OLG Düsseldorf ( FamRZ 2001 S.1235) auch bei geringfügig überwiegendem Betreuungsanteil gegeben.
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2012 - 6 WF 356/12

    Beschwerdeverfahren: Pflicht zur Anpassung einer Abhilfeentscheidung an eine neue

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass das Familiengericht, denkt man seine an der Reichweite von § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB zweifelnde Sicht fort, den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe dann deshalb nicht hätte verweigern dürfen, weil es in diesem Fall eine seiner Meinung nach höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage zum Nachteil des um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Beteiligten entschieden hätte (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. Juli 2011 - 6 WF 72/11 -, FamRZ 2012, 807 m.w.N.), worauf im Übrigen in der vom Familiengericht im angegangenen Beschluss zitierten Fundstelle (jurisPK-BGB/Schwer/B. Hamdan, 5. Aufl. 2010, § 1629, Rz. 65) ausdrücklich und unter Verweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 WF 17/03 -, OLGR 2003, 298, hingewiesen wird.
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