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   OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15   

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https://dejure.org/2015,30637
OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15 (https://dejure.org/2015,30637)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.04.2015 - 1 WF 184/15 (https://dejure.org/2015,30637)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. April 2015 - 1 WF 184/15 (https://dejure.org/2015,30637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 172 ZPO, 174 Abs. 4 ZPO, 616, 418 Abs. 1, 2 ZPO
    Wegfall der Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses ; Zustellung eines Schriftstücks mit anwaltlichem Empfangsbekenntnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch eine Kanzleiangestellte eines Rechtsanwalts; Beweiskraft eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 172 ZPO, 174 Abs. 4 ZPO, 616, 418 Abs. 1, 2 ZPO
    Wegfall der Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses ; Zustellung eines Schriftstücks mit anwaltlichem Empfangsbekenntnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch eine Kanzleiangestellte eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15
    Die Beweiskraft eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses entfällt, wenn sein Inhalt vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben richtig sein könnten (BGH, NJW 2012, 2117 - 2118).

    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH, NJW 2012, 2117-2118; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 WF 279/13, 1 UF 247/13 -, Rn. 25, juris).

  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15
    Jedoch hat die Antragsgegnerin den durch das Empfangsbekenntnis über die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 174 Abs. 4 ZPO begründeten (vollen) Beweis über das Datum der Zustellung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO wie erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166/93 -, juris Rn. 7 f.; MDR 1994, 302) durch den Beweis der Unrichtigkeit dieses (Eingangs-)Datums nach § 418 Abs. 2 ZPO zur Überzeugung des Senats widerlegt.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, NJW 2006, 1206 Rn. 8).
  • OLG Jena, 10.01.2014 - 1 WF 279/13

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache:

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15
    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH, NJW 2012, 2117-2118; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 WF 279/13, 1 UF 247/13 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Köln, 04.01.1999 - 26 WF 215/98
    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15
    Gegenüber diesem übergeordneten Gesichtspunkt hat der "Sanktionscharakter" der Regelung des § 124 Nr. 2 ZPO zurückzutreten (vgl. OLG Köln, JurBüro 1999, 249).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 48.83

    Feststellung von Schäden an Gegenständen einer Berufsausübung

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15
    Für die Wirksamkeit bzw. das Datum der (vereinfachten) Zustellung an einen Rechtsanwalt kommt es nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei an, sondern darauf, dass dieser "von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 3 C 48.83 -, juris Rz. 21 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2015 - 1 WF 184/15
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, NJW 2006, 1206 Rn. 8).
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