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   OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 285/00   

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https://dejure.org/2001,9892
OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 285/00 (https://dejure.org/2001,9892)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 WF 285/00 (https://dejure.org/2001,9892)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 WF 285/00 (https://dejure.org/2001,9892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsunterhalt ; Abzugsfähigkeit von auf Vermögensbildung zielenden Positionen in der Unterhaltsberechnung; Sparquote; Eheprägende Aufwendungen zur Vermögensbildung; Aufstellung der einkommensmindernden Kosten; Berücksichtigungsfähige Aufwendungen bei der ...

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1578
    Sparquote, eheprägend

  • Judicialis

    BGB § 1578

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578
    Zur Abzugsfähigkeit von auf Vermögensbildung zielende Positionen im Hinblick auf eheprägende ähnliche Lebensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Schwalbach - 1 F 160/99
  • OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 285/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 285/00
    Das ist richtig (vgl. BGH FamRZ 1992, 423, 424), unterliegt jedoch einer ergänzenden Kontrollberechnung, inwieweit nach Trennung dieser Aufwand sich in angemessenem Rahmen hält (BGH a.a.O.; FamRZ 1984, 358, 360).

    Das ist richtig (vgl. BGH FamRZ 1992, 423, 424), unterliegt jedoch einer ergänzenden Kontrollberechnung, inwieweit nach Trennung dieser Aufwand sich in angemessenem Rahmen hält (BGH a.a.O.; FamRZ 1984, 358, 360).

  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 285/00
    Das ist richtig (vgl. BGH FamRZ 1992, 423, 424), unterliegt jedoch einer ergänzenden Kontrollberechnung, inwieweit nach Trennung dieser Aufwand sich in angemessenem Rahmen hält (BGH a.a.O.; FamRZ 1984, 358, 360).

    Das ist richtig (vgl. BGH FamRZ 1992, 423, 424), unterliegt jedoch einer ergänzenden Kontrollberechnung, inwieweit nach Trennung dieser Aufwand sich in angemessenem Rahmen hält (BGH a.a.O.; FamRZ 1984, 358, 360).

  • AG Weilburg, 18.10.2012 - 24 F 536/12

    Aussteuerversicherung - Anspruch eines Kindes auf Herausgabe des

    Bei den vom Antragsgegner aufgebrachten monatlichen Raten handelte es sich somit um Aufwendungen, die bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben; vgl. - auch explizit auf Raten für Aussteuerversicherungen Bezug nehmend - OLG Frankfurt; Beschl. v. 13.03.2001, Az.: 1 WF 285/00, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BGH 1992, S. 423 ff. (424).
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