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   OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 1 WF 3/03   

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https://dejure.org/2003,4753
OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 1 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,4753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2003 - 1 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,4753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 1 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,4753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 Abs 1 BGB, § 620a ZPO, § 620b ZPO, § 620c ZPO, § 620d ZPO
    Elterliche Sorgerechtsregelung: Erlass einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen bei bestehendem Regelungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für eine einstweilige Anordnungen in Familiensachen; Zuständigkeit des Familiengerichts für von Amts wegen erlassene einstweilige Anordnungen; Vorläufige Entziehung der Personensorge für ein Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1517
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 5 UF 317/04

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die Entziehung der Vermögenssorge

    Zwar kann über das Sorgerecht oder Teile davon (insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1666 BGB) erforderlichenfalls auch ohne Antrag eine Regelung getroffen werden (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, OLGR Frankfurt 2003, 153-154 = NJW-RR 2003, 1517-1518).
  • OLG Naumburg, 06.03.2006 - 4 WF 2/06

    Die sofortige Beschwerde zum OLG gegen eine einstweilige Anordnung, die das

    Nur wenn das Hauptsacheverfahren von Amts wegen betrieben wird, etwa auf der Grundlage des § 1666 BGB, können sie auch ohne Antrag erlassen werden (Zöller/Philippi, a.a.O., Rdn. 3 zu § 621 g; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 1517 f.) und insoweit erweist sich die Entscheidung als verfahrensfehlerhaft zustande gekommen.
  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 2 WF 371/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten

    Zum Teil wird auf das Antragserfordernis verzichtet und die Anwendung des § 621 g ZPO auch auf diesen Sachverhalt befürwortet (OLG Frankfurt/Main EzFamR aktuell 2003, 173 = OLGR 2003, 153; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 621 g ZPO Rn.3; Gießler in Finke/Garbe, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 5. Aufl., § 8 Rn.295).
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