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   OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12   

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https://dejure.org/2012,25648
OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12 (https://dejure.org/2012,25648)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2012 - 1 WF 306/12 (https://dejure.org/2012,25648)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 1 WF 306/12 (https://dejure.org/2012,25648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 120 Abs. 1 FamFG, §§ 793, 567 ZPO, §§ 260, 261 BGB, §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1580 S. 2, 1605 Abs. 1 S. 2 BGB, § 120 Abs. 1 FamFG, § 888 Abs. 1 ZPO
    Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erteilung der Auskunft des Unterhaltsverpflichteten; Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunfterteilung

  • Justiz Thüringen

    § 120 Abs 1 FamFG, § 567 ZPO, § 793 ZPO, § 888 Abs 1 ZPO, § 260 BGB
    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht eines Unterhaltspflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen; Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Erteilung der Auskunft des Unterhaltsverpflichteten; Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunfterteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 120 Abs. 1 FamFG, §§ 793, 567 ZPO, §§ 260, 261 BGB, §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1580 S. 2, 1605 Abs. 1 S. 2 BGB, § 120 Abs. 1 FamFG, § 888 Abs. 1 ZPO
    Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorlage nur einzelner Belege erfüllt nicht die Anforderungen eines zur Auskunft verpflichteten Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 656
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    Die Belegpflicht wird vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft (Wendl/Dose/ Schmitz, a.a.O., § 10, Rn. 354 unter Hinweis auf OLG München, FamRZ 1996, 307).

    Der Auskunftsberechtigte hat Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG München, FamRZ 1996, 307; Wendl/Dose/Schmitz, a.a.O., § 10, Rn. 346).

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    Der Auskunftsberechtigte hat Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG München, FamRZ 1996, 307; Wendl/Dose/Schmitz, a.a.O., § 10, Rn. 346).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 10 WF 149/06

    Zwangsgeldfestsetzung bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    Doch ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 63).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - 14 W 61/99
    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    Dabei kann der Wert der Hauptsache ein geeigneter Anhaltspunkt sein (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2000, 229).
  • OLG München, 14.10.1991 - 29 W 1996/91

    Zulässigkeit der Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erwirkung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    Auch ist die Hartnäckigkeit, mit welcher der Schuldner die Erfüllung seiner Verpflichtung unterlässt, von Bedeutung (OLG Karlsruhe, a.a.O., auch OLG München, NJW-RR 1992, 704).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2011 - 8 W 727/09

    Kostenhaftung des Testamentvollstreckers: Parteifähigkeit nach Amtsbeendigung

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet, bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1258-1259).
  • OLG Hamm, 05.10.1983 - 5 UF 297/83
    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    An einer solchen Aufstellung fehlt es, wenn der Verpflichtete nur eine Reihe von Belegen vorlegt oder über mehrere Schriftsätze verteilt Einzelauskünfte gibt, ohne diese "zu einem geschlossenen Werk zusammen zu fügen" (BGH, FamRZ 1983, 1232; Wendl/Dose/ Schmitz, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10

    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen die Vollstreckung nach den §§ 86 FamFG erfolgt, sondern auch dann, wenn - wie vorliegend -über § 120 Abs. 1 FamFG im Ergebnis wiederum die Vorschriften der ZPO Anwendung finden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1302-1303 m w N).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2016 - 19 W 78/15

    Pflichtteilsrecht: Ermittlungspflicht des Erben hinsichtlich eventueller

    Dieses Interesse entspricht dem Zwangsgeldbetrag (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 3. Juli 2012 - 1 WF 306/12; FamRZ 2013, 656 f. [Rz. 38 bei juris]; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28. Januar 2011 - 5 W 312/10 - 116, 5 W 312/10; FamRZ 2011, 1258 f. [Rz. 37 bei juris] m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 W 67/14

    Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer Auskunft gegenüber einem

    Dieses Interesse entspricht dem Zwangsgeldbetrag (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 3. Juli 2012 - 1 WF 306/12; FamRZ 2013, 656 f. [Rz. 38 bei juris]; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28. Januar 2011 - 5 W 312/10 - 116, 5 W 312/10; FamRZ 2011, 1258 f. [Rz. 37 bei juris] m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 19 W 3/14

    Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses: Vollstreckung

    Dieses Interesse entspricht dem Zwangsgeldbetrag (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 3. Juli 2012 - 1 WF 306/12; FamRZ 2013, 656 f. [Rz. 38 bei juris]; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28. Januar 2011 - 5 W 312/10 - 116, 5 W 312/10; FamRZ 2011, 1258 f. [Rz. 37 bei juris] m.w.N.).
  • OLG Jena, 04.09.2017 - 1 UF 432/16

    Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten über den Vermögensbestand

    Die Auskunft ist eine Wissenserklärung, die grundsätzlich vom dem Schuldner der Auskunft persönlich abgegeben werden muss (OLG Jena, FamRZ 2013, 665 - 667 [richtig: FamRZ 2013, 656 - d. Red.] ).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 8 WF 94/18

    Vollstreckung der titulierten Verpflichtung, Belege vorzulegen

    Dies gilt auch für die Belegvorlage, obgleich es dort nicht im eigentlichen Sinne um die Vornahme einer unvertretbaren Handlung des Schuldners geht (die Fertigung und Überlassung an den Gläubigern von Kopien der dem Schuldner vorliegenden Belege erscheint eher eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO zu sein bzw. die vorübergehende Herausgabe der Originalbelege zur Fertigung von Kopien durch den Gläubiger selbst dürfte eher § 883 ZPO unterfallen, vergl. Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 1, Rz. 1194 m.w.N.); denn es handelt sich um eine - im vollstreckungsrechtlichen Sinne - die Auskunft ergänzende Verpflichtung des Schuldners (vergl. OLG Jena FamRZ 2013, 656-657, Rz. 31 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Zwangsgeldverfahrens wegen Verletzung

    Zu den Bemessungsfaktoren für das im Einzelfall zu verhängende Zwangsgeld gehören zwar unter anderem das objektive wirtschaftliche Interesse des Gläubigers an der Auskunft, daneben jedoch auch die Hartnäckigkeit, mit der der Schuldner die Erfüllung seiner Pflicht verweigert (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2000, 229; vgl. Thüringer OLG, FamRZ 2013, 656), sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Schuldners.
  • AG Brühl, 06.07.2016 - 32 F 363/15

    Behördliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs über die Einkommens- und

    Geschuldet wird eine systematische Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, deren der Unterhaltsberechtigte bedarf, um ohne übermäßigen Arbeitsaufwand seinen Unterhaltsanspruch zu berechnen (BGH FamRZ 1983, 997; OLG Thüringen FamRZ 2013, 656 (657); OLG Hamm FamRZ 2006, 865).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2023 - 13 WF 161/23
    Dementsprechend unterliegt eine Belegvorlageverpflichtung, die im Zusammenhang mit einer Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft tituliert ist, regelmäßig der Vollstreckung nach § 888 ZPO, wenn es sich bei der Belegvorlage um eine die Auskunfterteilung ergänzende Verpflichtung des Schuldners handelt (Senat, Beschluss v. 22.02.2023, 13 WF 16/23; OLG Frankfurt BeckRS 2018, 27166; OLG Jena, FamRZ 2013, 656 Rn. 31 mwN; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl. 2019, § 1 Rn.1193, § 10 Rn. 354).
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