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   OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12   

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https://dejure.org/2012,25073
OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12 (https://dejure.org/2012,25073)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.07.2012 - 1 WF 396/12 (https://dejure.org/2012,25073)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 1 WF 396/12 (https://dejure.org/2012,25073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 59 Abs. 1 FamGKG, § 32 Abs. 2 RVG, §§ 51 Abs. 1, 2 FamGKG i.V.m. §§ 34, 38 FamGKG, § 34 FamGKG
    Streitwertbemessung bei einem Stufenantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Stufenantrags

  • Justiz Thüringen

    § 34 FamGKG, § 38 FamGKG, § 39 Abs 1 S 3 FamGKG, § 51 Abs 1 FamGKG, § 51 Abs 2 FamGKG
    Verfahrenswertbemessung: Stufenantrag in einem Unterhaltsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertbemessung bei einem Stufenantrag

  • rechtsportal.de

    Streitwert eines Stufenantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 59 Abs. 1 FamGKG, § 32 Abs. 2 RVG, §§ 51 Abs. 1, 2 FamGKG i.V.m. §§ 34, 38 FamGKG, § 34 FamGKG
    Streitwertbemessung bei einem Stufenantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertbemessung bei einem Stufenantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 489
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 113/08

    Streitwertfestsetzung: Stufenklage im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich,

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12
    Bei Erhebung eines Stufenklageantrages, gerichtet zunächst auf Auskunft und sodann auf der Grundlage der erteilten Auskunft auf Zahlung, bemisst sich der Streitwert gemäß § 38 FamGKG nach dem höheren der verbundenen Ansprüche, das ist in der Regel der Zahlungsanspruch (OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1704).
  • OLG Jena, 14.06.2010 - 1 WF 204/10

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung des Verfahrenswertes bei

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12
    Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht im eröffneten Beschwerdeverfahren verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen (vgl. OLG Jena, FamRZ 2010, 2099-2100 m w N).
  • OLG Stuttgart, 06.11.2007 - 8 W 444/07

    Streitwert: Gebührenstreitwert einer Stufenklage, die bereits in der

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12
    Der höchste Streitwert, der sich nach dem Zahlungsanspruch bemisst, ist stets maßgebend für die gerichtliche und die anwaltliche Verfahrensgebühr, während sich der Streitwert für die Terminsgebühr nach dem Wert derjenigen Verfahrensstufe richtet, in der diese Gebühren anfallen, wenn z B eine mündliche Verhandlung nur zum Auskunftsanspruch stattfindet (OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 533, 534).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 5 WF 91/93
    Auszug aus OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12
    Damit war auch für eine Zusammenrechnung kein Raum (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 27 - 28 für den Fall der wechselseitig mit Klage und Widerklage geltend gemachten Zugewinnausgleichsansprüche).
  • OLG Schleswig, 30.06.2015 - 10 WF 73/15

    Verfahrenswert eines Stufenantrags

    Maßgeblich sind insoweit die Vorstellungen des Antragstellers zur Höhe des Leistungsanspruchs bei Einleitung des Verfahrens (OLG Bremen, FF 2015, 78; OLG Hamm, AGS 2014, 523; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 689; FamRZ 2013, 240 ; OLG Thüringen, FamRZ 2013, 489; jeweils m.w.N.).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung auch dann, wenn eine spätere Bezifferung des Leistungsanspruchs unterbleibt und das Verfahren in der Auskunftsstufe "steckenbleibt" (OLG Bremen, FF 2015, 78; OLG Hamm, AGS 2014, 523; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 689; FamRZ 2013, 240 ; OLG Brandenburg, AGS 2014, 65; OLG Thüringen, FamRZ 2013, 489; OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 393).

    Es ist dann vom Familiengericht für diesen Fall der Wert der Auskunft gesondert festzusetzen (vgl. OLG Thüringen, FamRZ 2013, 489).

  • OLG Hamm, 17.12.2020 - 10 W 119/20

    Gebührenrecht

    Fällt die Terminsgebühr - wie hier - nur hinsichtlich der Auskunftsstufe an, sind für das Verfahren zwei Werte festzusetzen, zum einen hinsichtlich der Verfahrensgebühr der Wert nach dem höheren Zahlungsanspruch, zum anderen hinsichtlich der Terminsgebühr der Wert nach der geringer anzusetzenden Auskunftsstufe (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 12. Oktober 2018 - 2 W 464/18 - Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschl. vom 16.03.2012 - 3 WF 1/12 Rn. 7; so auch OLG Jena, Beschl. vom 30.07.2012 - 1 WF 396/12, JurBüro 2013, 26 Rnrn.
  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 11 WF 6/15

    Verfahrenswertfestsetzung bei einverständlicher Ehescheidung: Berücksichtigung

    Grundsätzlich ist das Beschwerdegericht im Rahmen der Verfahrenswertbeschwerde verpflichtet, von Amts wegen den Verfahrenswert festzulegen, das Verbot der reformatio in peius hat hier keine Geltung (OLG Jena, FamRZ 2010, 2099; OLG Jena, FamRZ 2013, 489).
  • BGH, 03.05.2023 - XII ZB 2/22

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands nach § 61 Abs. 1 FamFG ;

    Vorliegend kann jedoch dahinstehen, ob Haupt- und Widerantrag deshalb teilweise wirtschaftlich identisch sind, weil die wechselseitigen Auskunfts- und Belegansprüche der Antragstellerin zu 2 und des Antragsgegners denselben Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB betreffen und der Antragsgegner seinen Anspruch allein zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs der Antragstellerin zu 2 geltend macht (für wirtschaftliche Identität in diesen Fällen OLG Jena FamRZ 2013, 489, 490; Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch FamGKG 3. Aufl. § 39 Rn. 16 und § 51 Rn. 98; aA Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Dörndorfer GKG 5. Aufl. § 39 FamGKG Rn. 2; BeckOK KostR/Neumann [Stand: 1. April 2023] § 51 FamGKG Rn. 68).
  • OLG Köln, 24.09.2021 - 16 W 28/21

    Stufenklage; Streitwert; Terminsgebühr

    Soweit eine Gebühr nur hinsichtlich der Auskunftsstufe angefallen ist, muss für diese der Streitwert zwar gesondert festgesetzt werden (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71; OLG Jena FamRZ 2013, 489; Zöller/Herget a.a.O.) Dies ist jedoch nur im Hinblick auf die anwaltliche Terminsgebühr von Bedeutung (Kurpat in Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 14. Aufl., Rn. 5066 ff.).
  • OLG Köln, 25.01.2013 - 4 WF 151/12
    Kommt es zu dessen Bezifferung im gerichtlichen Verfahren nicht mehr (sogenannte steckengebliebene Stufenklage), ist der Wert nach der ursprünglichen Leistungserwartung zu bemessen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.7.2012, 1 WF 396/12, zitiert nach juris, Rn. 33, 34, 39; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.2.2012, 15 WF 78/12, zitiert nach juris, Rn.6; OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 393; OLG Hamm, Beschluss vom 26.10.2010, 2 WF 249/10, zitiert nach juris, Rn. 18, 19; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71).
  • LG Erfurt, 20.11.2017 - 9 O 1378/16

    Zweigliedrige GbR: Verjährung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs nach

    Der Streitwert für die anwaltliche Terminsgebühr wird auf 5.475,00 EUR (1/5 von 27.375,00 EUR) festgesetzt (§ 44 GKG; vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 30.07.2012, Az.: 1 WF 396/12; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.01.2006, Az.: 09.01.2006).
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