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   OLG Stuttgart, 28.04.1993 - 1 Ws 110/93   

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OLG Stuttgart, 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 (https://dejure.org/1993,5339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 (https://dejure.org/1993,5339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. April 1993 - 1 Ws 110/93 (https://dejure.org/1993,5339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenfestsetzungsantrag; Auslegung; Offene Beschwerdefrist; Sofortige Beschwerde; Entscheidung über notwendige Auslagen; Eingang der Revisionsbegründung; Revision durch Staatsanwaltschaft; Entstehung der Gebühr; Beratende Tätigkeit des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 86; StPO §§ 473, 464 Abs. 3, § 464a

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 507 (Ls.)
  • StV 1993, 651
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Stuttgart, 22.02.2021 - 2 Ws 246/20

    Erstattungsfähigkeit der Berufungs-Verfahrensgebühr eines Pflichtverteidigers bei

    Für das Revisionsverfahren hat der weit überwiegende Teil der Rechtsprechung bereits entschieden, dass ein anwaltliches Handeln vor Eingang der gegnerischen Begründungsschrift prozessual nicht notwendig und deshalb nicht nach Nr. 4130 VV RVG zu vergüten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 1978 - 1 Ws 726/78 -, juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. September 1980 - 1 Ws 517/80 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 1 Ws 1158/88 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1991 - 3 Ws 616/91 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. März 1995 - 2 Ws 138/94 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 31/99 -, NStZ-RR 1999, 351; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 1 Ws 647/01 -, BeckRS 2003, 04569; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 3 Ws 463/05 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 2 Ws 424/06 -, BeckRS 2006, 10821; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juli 2009 - I Ws 192/09 -, BeckRS 2009, 20370; KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 Ws 61/20 -, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - Ws 61/11 -, NStZ-RR 2011, 391; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. April 1993 - 1 Ws 110/93 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. April 1998 - 3 Ws 102/95, - 3 Ws 103/95 -, BeckRS 1998, 16636).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    In dem Kostenfestsetzungsantrag, der am 31. Mai 2016 beim Landgericht einging - was fristgemäß gewesen wäre -, kann nach nunmehr allgemeiner Auffassung keine Beschwerdeeinlegung gesehen werden, da es insoweit an dem Anfechtungswillen fehlt (KG, NStZ-RR 2004, 190; OLG Celle Beschluss vom 4. April 2013 - 2 Ws 86/13, BeckRS 2013, 15473; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 464, Rn. 7 m. w. N.; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 300, Rn. 2; Frisch, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 300, Rn. 8 m. w. N.; die andere Ansicht, vgl. etwa OLG Stuttgart StV 1993, 651 und OLG Düsseldorf GA 1990, 267 [268], wird - soweit ersichtlich - nicht mehr vertreten).
  • LG Dortmund, 25.11.2015 - 31 Qs 83/15

    Verfahrensgebühr, Rücknahme, Berufung, Staatsanwaltschaft

    Denn wenn die Staatsanwaltschaft nur vorsorglich ein Rechtsmittel einlegt, so muss es dem Angeklagten unbenommen sein, ebenso vorsorglich vorbereitende Maßnahmen zur Verteidigung gegen dieses Rechtsmittel zu treffen, zumal er mit der Möglichkeit der Durchführung des Rechtsmittels rechnen muss (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.4.1993, Az: 1 WS 110/93).
  • OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen die

    Da er sein Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreichen könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, GA 1990, 267 f.; OLG Stuttgart StV 1993, 651 -juris; OLG Hamm, NStE Nr. 6 zu § 300 StPO).
  • LG München I, 29.08.2014 - 22 Qs 55/14

    Berufungsrücknahme, StA, Erstattung, Verfahrensgebühr

    Eine andere Entscheidung ist auch schwerlich mit dem Grundsatz der Chancengleichheit im Strafverfahren vereinbar: Wenn die Staatsanwaltschaft nur vorsorglich ein Rechtsmittel einlegt, so muss es dem Angeklagten unbenommen sein, ebenso vorsorglich vorbereitende Maßnahmen zur Verteidigung gegen dieses Rechtsmittels zu treffen, zumal er mit der Möglichkeit der Durchführung des Rechtsmittels rechnen muss (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.4.1993- Az. 1 Ws 110/93, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine

    Da er sein Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreichen könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, GA 1990, 267 f.; OLG Stuttgart StV 1993, 651 -juris; OLG Hamm, NStE Nr. 6 zu § 300 StPO).
  • OLG Hamm, 05.09.2019 - 2 Ws 102/19

    Umdeutung Kostenfestsetzungsantrag in sofortige Beschwerde

    Da das Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreicht werden könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 2 S. 1 StPO auszulegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001 -, Rn. 6, juris; LG Zweibrücken, Beschluss vom 09.07.2008 - Qs 79/08 -, Rn. 11 ff., juris).
  • OLG Hamm, 29.11.2000 - 2 Ws 316/00

    fehlende Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit der Hauptentscheidung, Freispruch

    Die sofortige Beschwerde ist zulässig (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 651).
  • OLG Hamm, 23.10.2001 - 2 Ws 242/01

    Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit, Entscheidung in der Hauptsache unanfechtbar,

    Der Beschluss der Strafkammer ist aufgrund des ebenfalls aufgeführten Absatzes 2 des § 473 StPO dahin auszulegen und ist auch nur so zu verstehen, dass die Staatskasse nicht nur mit den Kosten des Rechtsmittels, sondern vielmehr auch mit den dem (ehemaligen) Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen belastet werden sollte ( vgl. hierzu auch OLG Stuttgart StV 1993, 651).
  • LG Arnsberg, 13.12.2016 - 2 Qs 90/16

    Unterbliebene Auslagenentscheidung, Kostenfestsetzungsantrag, Auslegung als

    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 300 StPO sei der Kostenfestsetzungsantrag deshalb als sofortige Beschwerde auszulegen, da sein Begehren nur so durchsetzbar sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2005, 3 Ws 212/05, zit. nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.1993, 1 Ws 110/93, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.1990, 3 Ws 163/90, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 1 Ws 913/97
  • LG Osnabrück, 26.09.1995 - 20 Ks (VI 4/94)
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 Ws 78/10

    Möglichkeit der Erkennbarkeit eines Anfechtungswillens im Hinblick auf die

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