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   KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16   

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https://dejure.org/2017,8774
KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16 (https://dejure.org/2017,8774)
KG, Entscheidung vom 29.03.2017 - 1 Ws 19/16 (https://dejure.org/2017,8774)
KG, Entscheidung vom 29. März 2017 - 1 Ws 19/16 (https://dejure.org/2017,8774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Anrechnung von Vorschüssen, Anrechnungsregelung, analoge Anwendung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Nr 10 Buchst a RVG vom 23.07.2013, § 58 Abs 3 S 1 RVG vom 23.07.2013, § 58 Abs 3 S 4 RVG vom 23.07.2013, KostRMoG 2
    Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren auf die Gebühren für das gerichtliche Verfahren

  • IWW

    § 58 RVG
    Anrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Zahlungen für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren auf die Pflichtverteidigergebühren für das gerichtliche Verfahren

  • Burhoff online

    Anrechnung von Vorschüssen, Angelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Zahlungen für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren auf die Pflichtverteidigergebühren für das gerichtliche Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Zahlungen für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren auf die Pflichtverteidigergebühren für das gerichtliche Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 159
  • NJ 2017, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 30.07.2008 - 1 Ws 168/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Einheit von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12

    Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2023 - 2 Ws 165/22

    Umfang der Anrechnung erhaltener Zahlungen auf die Gebühren des

    Hinsichtlich der Frage, auf welche Gebühren die Zahlung von Dritten anzurechnen sind, folgt der Senat der herrschenden im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe/Burhoff, RVG, 25. Aufl., § 58 Rn. 70; Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl., § 58 Rn. 30; BeckOK RVG, v. Seltmann, 58. Edition, § 58 Rn. 22) sowie der Ansicht des Kammergerichts (KG Beschluss vom 29.03.2017 - 1 Ws 19/16, BeckRS 2017, 106060 = NStZ-RR 2017, 159).
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