Rechtsprechung
KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07, 1 Ws (B) 51/07 - 2 Ss 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- Burhoff online
Verschwiegenheitspflicht, Auskunftspflicht, Datenschutz
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 38, 43 BDSG
Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten mandatsbezogene Informationen zu erteilen, die seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegen - openjur.de
§§ 38 Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 1 Nr. 10, 1 Abs. 3 Satz 2 BDSG; § 43a Abs. 2 BRAO
Anwaltliche Schweigepflicht; Auskunftspflicht gegenüber Datenschutzbeauftragten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 43a Abs 2 S 1 BRAO, § 43a Abs 2 S 2 BRAO, § 1 Abs 3 S 2 BDSG, § 38 Abs 3 S 2 BDSG, § 203 Abs 1 Nr 3 StGB
Datenschutz: Ordnungswidrigkeit bei Verweigerung eines Rechtsanwalts der Weitergabe mandatsbezogener Informationen an den Datenschutzbeauftragten - Telemedicus
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor
- Telemedicus
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor
- verkehrslexikon.de
Zur datenschutzrechtlichen Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts
- webshoprecht.de
Zur datenschutzrechtlichen Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts
- JurPC
Keine Pflicht des Rechtsanwalts zur Weitergabe mandatsbezogener Informationen an den Datenschutzbeauftragten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verschwiegenheitspflicht des Anwalts und BDSG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts bzgl. mandatsbezogenen Informationen in Konkurrenz zu berechtigten Interessen Dritter i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG); Grenzen des Rechts eines Datenschutzbeauftragten zur Kontrolle von einem Berufsgeheimnis ...
- info-it-recht.de
Mandatsbezogene Informationen eines Rechtsanwalts, die unter die Verschwiegenheitspflicht fallen, müssen nicht an Datenschutzbeauftragten erteilt werden
- Anwaltsblatt
§ 1 BDSG 1990, § 38 BDSG 1990, § 24 BDSG 1990, § 43a BRAO, § 203 StGB
Anwaltsgeheimnis stärker als Datenschutz - BRAK-Mitteilungen
Keine Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber einem Datenschutzbeauftragten
- brak-mitteilungen.de , S. 44
§ 43a Abs. 2 BRAO; § 203 StGB; §§ 1 Abs. 3, 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 38, 43 Abs. 1 Nr. 10 BDSG
Keine Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber einem Datenschutzbeauftragten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Standes- und strafrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtungen als Ausschlussgründe für Tatbestände des Datenschutzes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Auskunftspflicht gegenüber dem Datenschutzbeauftragten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nemo tenetur se ipsum accusare - auch im Datenschutz
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Selbstbelastung im Datenschutz
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Schweigepflicht schlägt Auskunftspflicht - Schlappe für Datenschutzbeauftragten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schweigepflicht geht vor Datenschutz
- datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)
Anwalt nicht an datenschutzrechtliche Auskunftspflicht gebunden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts geht vor Datenschutzbestimmungen
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zum Umfang der Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
Datenschutz und Mandatsgeheimnis - der Umgang mit personenbezogenen Daten im Anwaltsmandat (RA Dr. Ralph Wagner)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 05.10.2006 - 317 OWi 3235/05
- KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07, 1 Ws (B) 51/07 - 2 Ss 23/07
Papierfundstellen
- NJW 2011, 324
- NJ 2010, 527
- MMR 2010, 864
- K&R 2010, 745
- AnwBl 2010, 802
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07
Sie gehört, wie die Gesetzesüberschrift zeigt, zu den anwaltlichen Grundpflichten, die nicht nur den individuellen Belangen des Rechtsanwalts und seines Mandanten dienen, sondern auch dem öffentlichen Interesse einer wirksamen und geordneten Rechtspflege Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 110, 226, 252). - BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt
Auszug aus KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07
Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2002 (BGHSt 48, 126) keine Offenbarungspflicht des Rechtsanwalts. - EGMR, 19.12.2006 - 14385/04
Rechte, die praktisch und wirksam sind
Auszug aus KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR, wonach der Schutz der Vertraulichkeit der zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgetauschten Informationen eine wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung darstellt (vgl. EGMR NJW 2007, 3409 (3411); EuGRZ 2003, 472 (478);… König in: Festschrift für Rainer Hamm zum 65. Geburtstag, S. 325 (335)). - EGMR, 12.05.2005 - 46221/99
Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige …
Auszug aus KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR, wonach der Schutz der Vertraulichkeit der zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgetauschten Informationen eine wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung darstellt (vgl. EGMR NJW 2007, 3409 (3411); EuGRZ 2003, 472 (478);… König in: Festschrift für Rainer Hamm zum 65. Geburtstag, S. 325 (335)).
- AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Nutzung personenbezogener Daten zu …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Ast. zitierten Entscheidung des KG v. 20.8.2010 - 1 Ws (B) 51/07.Die Vorschriften dar BRAO regeln rudimentär die anwaltlichen Pflichten im Umgang mit Daten, die Kontroll- und Aufsichtspflichten sowie die Sanktionsmöglichkeiten und schließen die Anwendbarkeit des BDSG nicht aus, vgl. u.a. KG v. 20.8.2010 - 1 Ws (B) 51/07.
- AG Köln, 04.02.2015 - 134 C 174/14
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Auskunft nach § 34 BDSG
Neben dem Recht auf ungestörte Berufsausübung ist bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zudem zu beachten, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht lediglich den individuellen Belangen des Rechtsanwaltes und seines Mandanten dient, sondern zudem auch dem öffentlichen Interesse einer wirksamen und geordneten Rechtspflege Rechnung trägt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1305, sowie KG Berlin NJW 2011, 324). - KG, 05.08.2011 - 3 Ws (B) 362/11
Datenschutzrecht: Nichtduldung der Einsichtnahme in geschäftliche Unterlagen …
Eine Verletzung des mit der Auskunftspflicht korrespondierenden Einsichtsrechts des Datenschutzbeauftragten gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 und 4 BDSG ist jedoch nicht bußgeldbewehrt, weil § 43 Abs. 1 Nr. 10 BDSG lediglich auf § 38 Abs. 4 Satz 1 BDSG verweist (vgl. KG NJW 2011, 324;… Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG, Stand: Januar 2011, § 43 BDSG Rdn. 70;… Ehmann in Simitis (Hrsg.) BDSG, 7. Aufl. § 43 Rdn. 50), in dem er die Nichtduldung einer solchen Maßnahme als Ordnungswidrigkeit einstuft.