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   OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101 - 103/05, 1 Ws 101/05, 1 Ws 102/05, 1 Ws 103/05   

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https://dejure.org/2005,7943
OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101 - 103/05, 1 Ws 101/05, 1 Ws 102/05, 1 Ws 103/05 (https://dejure.org/2005,7943)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.12.2005 - 1 Ws 101 - 103/05, 1 Ws 101/05, 1 Ws 102/05, 1 Ws 103/05 (https://dejure.org/2005,7943)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 1 Ws 101 - 103/05, 1 Ws 101/05, 1 Ws 102/05, 1 Ws 103/05 (https://dejure.org/2005,7943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Merkmals "in großem Ausmaß" im Rahmen der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung; Frage des Ausschlusses eines Entschädigungsanspruchs wegen erlittener vorläufiger Festnahme und angeordneter Auflagen

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Merkmals "in großem Ausmaß" im Rahmen der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung; Frage des Ausschlusses eines Entschädigungsanspruchs wegen erlittener vorläufiger Festnahme und angeordneter Auflagen

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Merkmals "in großem Ausmaß" im Rahmen der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung; Frage des Ausschlusses eines Entschädigungsanspruchs wegen erlittener vorläufiger Festnahme und angeordneter Auflagen

  • Judicialis

    StPO § 116; ; StPO § ... 210 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 3 Nr. 2; ; AO § 370; ; AO § 370a n.F.; ; AO § 371; ; StrEG § 2 Abs. 1; ; StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 3; ; StrEG § 5 Abs. 2; ; StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; StrEG § 8 Abs. 3; ; StGB § 46; ; StGB § 53; ; StGB § 263 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 264 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 41a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß gemäß § 370 a AO n. F. ohne Erreichen der Grenze von 50.000,- EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 370a AO
    "Großes Ausmaß" bei § 370a AO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
    Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft scheitert die Anwendung des § 370a AO n.F. (unabhängig von den gegen die Vorschrift erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken - vgl. BGH NStZ-RR 05, 53 -) jedenfalls daran, dass keine Steuervorteile "in großem Ausmaß" in Rede stehen.

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 05, 53) ist bei mehreren Steuerstraftaten durch Unterlassen grundsätzlich im Hinblick auf jede Steuerart, jeden Besteuerungszeitraum und jeden Steuerpflichtigen von selbständigen Taten im Sinne des § 53 StGB auszugehen.

    Ob also vorliegend der Strafrahmen des § 370a AO n.F. eröffnet war, ist nur im Hinblick auf die jeweiligen Einzeltaten zu beurteilen (vgl. BGHSt 48, 360; BGH NStZ-RR 05, 53).

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
    Dies entspricht dem Betrag, den der Bundesgerichtshof (BGHSt 48, 360) als die Regelgrenze für die Merkmale des "großen Ausmaßes" in §§ 263 Abs. 11 Nr. 2,264 Abs. 11 Nr. 1 StGB angesetzt hat.

    Ob also vorliegend der Strafrahmen des § 370a AO n.F. eröffnet war, ist nur im Hinblick auf die jeweiligen Einzeltaten zu beurteilen (vgl. BGHSt 48, 360; BGH NStZ-RR 05, 53).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
    Dort kann bei Verfahrenseinstellung vor oder außerhalb der Hauptverhandlung von einer Auslagenerstattung - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1992, 1612) - abgesehen werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht (vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 467 Rn. 16 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1989 - 5 Ss 337/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
    Hier indes ist gerade die Verurteilungswahrscheinlichkeit entfallen, weil das Landgericht eine von der Auffassung der Staatsanwaltschaft abweichende rechtliche Beurteilung vorgenommen hat (zum ähnlichen Fall des Wechsels bei der Auslegung bestimmter Tatbestandsmerkmale durch die obergerichtliche Rechtsprechung vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1990, 39).
  • OLG Stuttgart, 01.10.1976 - 1 Ws 253/76
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
    Ob die Vorschrift auf Sachverhalte, die faktisch die gleichen oder ähnliche Auswirkungen auf die Beendigung des Verfahrens haben, entsprechend anwendbar ist, ist in Rechtsprechung und in Literatur umstritten (bejahend Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 6 StrEG Rn. 7; grundsätzlich verneinend Meyer, Strafrechtsentschädigung, § 6 Anm. 34; zu Einzelfällen aus der Rspr. vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1981, 228; OLG Stuttgart NJW 1977, 641; KG JR 1977, 334).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.1981 - 3 Ws 298/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
    Ob die Vorschrift auf Sachverhalte, die faktisch die gleichen oder ähnliche Auswirkungen auf die Beendigung des Verfahrens haben, entsprechend anwendbar ist, ist in Rechtsprechung und in Literatur umstritten (bejahend Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 6 StrEG Rn. 7; grundsätzlich verneinend Meyer, Strafrechtsentschädigung, § 6 Anm. 34; zu Einzelfällen aus der Rspr. vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1981, 228; OLG Stuttgart NJW 1977, 641; KG JR 1977, 334).
  • KG, 14.02.1977 - Ss 126/75
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
    Ob die Vorschrift auf Sachverhalte, die faktisch die gleichen oder ähnliche Auswirkungen auf die Beendigung des Verfahrens haben, entsprechend anwendbar ist, ist in Rechtsprechung und in Literatur umstritten (bejahend Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 6 StrEG Rn. 7; grundsätzlich verneinend Meyer, Strafrechtsentschädigung, § 6 Anm. 34; zu Einzelfällen aus der Rspr. vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1981, 228; OLG Stuttgart NJW 1977, 641; KG JR 1977, 334).
  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

    Delegationsoptionen wie etwa die Beauftragung eines Bevollmächtigten für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen (vgl. im Ergebnis BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, juris; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, juris, Rn. 7, 17; BGH, Urteil vom 1. August 1979 - 3 StR 239/79, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken wistra 2006, 117, 118) vermögen hiernach ebensowenig wie ein einheitlich gefasster Tatentschluss, verschiedenen Handlungspflichten nicht nachzukommen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 1 StR 535/17 -, juris, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, juris, Rn. 17; Rübenstahl in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 370 AO, Rn. 524), Tateinheit zu begründen.
  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

    Der von den Angeklagten insgesamt verwirklichte Steuerschaden mag im Hinblick auf den hierfür als Untergrenze teilweise angenommenen Betrag von 50.000 EUR (LG Cottbus, a. a. O.; Saarländisches OLG wistra 2006, 117 zu § 370a AO a. F.; BGHSt 48, 360, 361 zu dem "großen Ausmaß" i. S. v. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB) noch als Verkürzung im großen Ausmaß angesehen werden können, aber eine solche Gesamtbetrachtung ist nicht zulässig.
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