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   OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91   

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https://dejure.org/1991,4479
OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91 (https://dejure.org/1991,4479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91 (https://dejure.org/1991,4479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1991 - 1 Ws 1029/91 (https://dejure.org/1991,4479)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 149
  • Rpfleger 1992, 127
  • JR 1992, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei

    Personen, die nicht zu der nach § 456 Abs. 1 StPO berücksichtigungsfähigen "Familie" des Verurteilten gehören, können deshalb, ebenso wie der Beschwerdeführer selbst, soweit es ihm um die Wahrung der Interessen seiner Verlobten geht, nur versuchen, im Gnadenwege einen Strafaufschub zu erreichen (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331; OLG Düsseldorf JR 1992, 435; Heimann StV 2001, 54, 55).

    Vielmehr beginnt der Strafaufschub in jedem Fall an dem Tag, für den der Verurteilte zum Strafantritt geladen worden ist (OLG Düsseldorf JR 1992, 435 m.w.N.; Heimann StV 2001, 55 m.w.N.), hier also unter Berücksichtigung von § 43 Abs. 2 StPO spätestens am 19.05.2014.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Diese Frist läuft von dem in der Ladung zum Strafantritt vorgesehenen Tag des Vollstreckungsbeginns an (vgl. Senatsbeschluß v. 15.11.1991 in NStZ 1992, 149 = Rpfleger 1992, 127 = VRS 82, 202 = JR 1992, 435; OLG Suttgart in MDR 1982, 601).

    (Vgl. Senatsbeschluß v. 15.11.1991 aaO. m.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08

    Anordnung von Strafaufschub: Unterbringung in einer anderen Justizvollzugsanstalt

    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).
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