Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10 Vollz, 1 W 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5313
OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10 Vollz, 1 W 103/10 (https://dejure.org/2010,5313)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.2010 - 1 Ws 103/10 Vollz, 1 W 103/10 (https://dejure.org/2010,5313)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 1 Ws 103/10 Vollz, 1 W 103/10 (https://dejure.org/2010,5313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Hafturlaub, Beschaffung wichtiger Unterlagen

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 StVollzG, § 35 StVollzG
    Strafvollzug: Beschaffung steuerlicher Unterlagen als wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Sonderurlaub für die Beschaffung wichtiger Unterlagen für das Finanzamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 35
    Gewährung von Sonderurlaub für die Beschaffung wichtiger Unterlagen für das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Hafturlaub für Beschaffung wichtiger Unterlagen zu gewähren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 433
  • NStZ-RR 2010, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97

    Strafvollzug - Fernsehgerät

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10
    Der Vollzugsbehörde steht - anders als der Strafvollstreckungskammer - diesbezüglich keinerlei Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1998, 592).
  • OLG Hamm, 05.03.1987 - 1 Vollz (Ws) 315/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10
    Insbesondere wird er nach herrschender Meinung sein Ermessen auch dahin ausüben können, dass er den Gefangenen auf die Gewährung von Regelurlaub nach § 13 StVollzG verweist (vgl. OLG Celle, ZfStrVo 81, 247 [LS]; OLG Hamm 1 Vollz (Ws) 315/86 - zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 07.02.1997 - 3 Vollz (Ws) 44/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10
    In diesem Zusammenhang erscheint es nicht nur sachgerecht, sondern gegebenenfalls auch erforderlich, im Rahmen der Ermessensausübung die Geeignetheit der Maßnahme, an der Erreichung des Vollzugszieles (Wiedereingliederung in die Gesellschaft) mitzuwirken, zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht 3 Vollz (Ws) 44/96 - zitiert nach Juris).
  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10
    Es ist geboten ist, die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen, da die Rechtsauffassung der Strafvollstreckungskammer zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen kann (vgl. KG Berlin 2. Strafsenat, Beschluss vom 08.Juni 2009, Az. 2 Ws 20/09 Vollz - zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10
    Soweit die Rechtsprechung bei manchen unbestimmten Rechtsbegriffen der Vollzugsbehörde einen Beurteilungsspielraum zuerkannt hat, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind, ist ein solcher Fall nur dann angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunft liegender Vorgänge (Prognoseentscheidungen) oder um sonstige Fragen handelt, die eine höchstpersönliche Wertung (z.B. Benotung von Prüfungsleistungen) enthalten (Schwind/Böhm, StVollzG § 115 RN 22; BGH NStZ 1982, 173).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 1 Vollz (Ws) 80/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10
    Die Beschaffung wichtiger Unterlagen für das Finanzamt, die nicht durch Schriftverkehr zu erhalten sind, stellt nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur seit langem einen wichtigen Grund im Sinne der genannten Vorschrift dar (vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 1987, 372; Callies/Müller-Dietz, StVollzG § 35 RN 1; Schwind/Böhm, StVollzG § 35 RN 3; Arloth, StVollzG, § 35 RN 2, Lesting in Feest, AK-StVollzG, 5. Auflage, § 35 RN 4).
  • LG Kassel, 18.05.2021 - 3 StVK 69/21

    Einstweilige Anordnung zur Ausführung eines Gefangen zur Trauerfeier und

    Indes handelt es sich bei dem Begriff des "wichtigen Anlasses" zwar um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der jedoch vollständig gerichtlich überprüfbar ist und daher der Justizvollzugsanstalt keinerlei Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. OLG Zweibrücken, BeckRS 2010, 16778; vgl. Bosch in: BeckOK StrafvollzugsR Bund, 19. Ed., Stand: 01.02.2021, § 35 Rn. 2 m.w.N.).
  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13

    Strafvollzug: Versagungsgrund der Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei Ausführungen

    Insoweit ist obergerichtlich entschieden, dass von dem unbestimmten Rechtsbegriff "wichtiger Anlass" (§ 35 Abs. 1 Satz 1 StVollzG) - dessen Anwendung der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 Ws 103/10 - BeckRS 2010, 16778 = NStZ-RR 2010, 325 Ls; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 35 Rdn. 2; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 35 Rdn. 1; Köhne/Lesting in AK-StVollzG 6. Aufl., § 35 Rdn. 3) - solche familiären, beruflichen oder sonstigen Ereignisse erfasst werden, die in besonderer Weise die Privatsphäre des Gefangenen berühren oder von besonderer Bedeutung für seine Resozialisierung sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. September 2011 - 2 Ws 385/11 Vollz - und 5. November 2009 - 2 Ws 502/09 Vollz -, jeweils mit weit. Nachweisen).
  • BayObLG, 27.06.2022 - 203 StObWs 107/22

    Strafgefangener, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsbeschwerde,

    Auch die Beschaffung wichtiger Unterlagen z.B. für das Finanzamt kann ein solcher wichtiger Anlass sein (OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2010, 325; OLG Koblenz, ZfStrVo 1978, 249; LG Hamburg, ZfStrVo SH 1978, 33; BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 16. Ed. 01.04.2022, BayStVollzG Art. 37 Rn. 2; BeckOK Strafvollzug Bund/Bosch, 21. Ed. 01.08.2021, StVollzG § 35 Rn. 3; Laubenthal in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. E Rn. 160; Harrendorf/Ullenbruch in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., 10. Kap. Abschn. D Rn. 5; Burkhardt in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil II § 39 Rn. 5).
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