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   OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18   

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OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18 (https://dejure.org/2018,31436)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.09.2018 - 1 Ws 104/18 (https://dejure.org/2018,31436)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. September 2018 - 1 Ws 104/18 (https://dejure.org/2018,31436)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18
    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines beauftragten Dritten als Sachverständiger ist somit, dass es zur Durchführung des Auftrags auf seine besondere Sachkunde ankommt (vgl. (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    Dementsprechend wird die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials in der obergerichtlichen Rechtsprechung dann als Sachverständigentätigkeit angesehen, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf die Sachkunde des im Rahmen des erteilten Auftrags unabhängig und eigenverantwortlich tätigen Dritten ankommt, wenn also die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne die besondere Sachkunde des Beauftragten nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachen von Daten aufgrund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    So verhält es sich etwa dann, wenn einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin nicht lediglich die bloße Sichtung von sichergestellten Unterlagen einer Arztpraxis oblag, sondern sie unter Einsatz von nicht jedermann zur Verfügung stehenden und beherrschten Rechenprogrammen und ihrer besonderen Sachkunde im ärztlichen Abrechnungswesen die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 7; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 23).

    Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22).

    Die in einem solchen Fall grundsätzlich gebotene Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 15) ist jedoch vorliegend ausnahmsweise entbehrlich.

  • OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10

    Berücksichtigung von im Ermittlungsverfahren veranlassten Gutachterkosten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18
    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines beauftragten Dritten als Sachverständiger ist somit, dass es zur Durchführung des Auftrags auf seine besondere Sachkunde ankommt (vgl. (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    Dementsprechend wird die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials in der obergerichtlichen Rechtsprechung dann als Sachverständigentätigkeit angesehen, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf die Sachkunde des im Rahmen des erteilten Auftrags unabhängig und eigenverantwortlich tätigen Dritten ankommt, wenn also die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne die besondere Sachkunde des Beauftragten nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachen von Daten aufgrund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    So verhält es sich etwa dann, wenn einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin nicht lediglich die bloße Sichtung von sichergestellten Unterlagen einer Arztpraxis oblag, sondern sie unter Einsatz von nicht jedermann zur Verfügung stehenden und beherrschten Rechenprogrammen und ihrer besonderen Sachkunde im ärztlichen Abrechnungswesen die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 7; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 23).

    Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22).

  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18
    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).

    Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22).

  • OLG München, 13.03.1998 - 11 W 3281/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18
    Deren Hinzuziehung ist jedenfalls dann als kostenrechtlich unbedenklich anzusehen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen, also die Entschädigung der sachverständigen Hilfskraft nicht über die Vergütung des Sachverständigen nach Abschnitt 3 JVEG hinausgeht (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 73 f.; Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, JVEG, 27. Aufl., § 12 Rn. 20).
  • OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16

    Kosten im Strafprozess: Auswertung beschlagnahmter Datenträgern durch externe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18
    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).
  • LG Hamburg, 07.08.2019 - 631 Qs 27/19

    Erstattung der Sachverständigenkosten für die Sichtung und Auswertung von Dateien

    Dass vom Auftragsumfang auch Vorarbeiten und Dokumentationstätigkeiten umfasst waren, die dann, wenn sie ausschließlich übertragen worden wären, möglicherweise als bloße Hilfstätigkeit angesehen werden könnten, ändert nichts daran, dass der Schwerpunkt der in Auftrag gegebenen und erbrachten Leistungen in der sachverständigen Analyse und Bewertung bestand (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.09.2018, 1 Ws 104/18).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18
    Ebenso handelt es sich bei einer im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgten IT-forensischen Auswertung sichergestellter Datenträger durch einen hierauf spezialisierten Sachverständigen dann um eine Sachverständigentätigkeit, wenn die Auswertung die Beantwortung einer Vielzahl von über die bloße Sichtung des Datenmaterials hinausgehenden Fragen umfasst und hierfür sowohl der Einsatz einer speziellen Software als auch ein deren Anwendung begleitendes Fachwissen erforderlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20.09.2018 - 1 Ws 104/18, Rn. 7 zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 02.01.2019 - 4 Qs 69/18
    Indes ist die weitere Beschwerde nicht zuzulassen, da die Rechtssache nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, zumal die Kammer sich auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 20.09.2018 (Az.: 1 Ws 104/18) stützt.
  • LG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 29 Kls 16/14

    Kostenerstattung, Verurteilung, Sachverständigenkosten

    Kann eine derartige Tätigkeit ohne besondere, vertiefte EDV-Fachkenntnisse vorgenommen werden, wobei der Einsatz nicht frei zugänglicher Software ein Indiz hierfür sein mag, handelt es sich folgerichtig nicht um eine Sachverständigentätigkeit, vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2018, 23869; OLG Schleswig BeckRS 2017, 101351.
  • LG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 5129 KLs 16/14

    Bussgeldverfahren - Kostenerstattung eines privaten Sachverständigengutachtens

    Kann eine derartige Tätigkeit ohne besondere, vertiefte EDV-Fachkenntnisse vorgenommen werden, wobei der Einsatz nicht frei zugänglicher Software ein Indiz hierfür sein mag, handelt es sich folgerichtig nicht um eine Sachverständigentätigkeit, vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2018, 23869; OLG Schleswig BeckRS 2017, 101351.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.04.2018 - 1 Ws 104/18 H   

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https://dejure.org/2018,9208
OLG Nürnberg, 03.04.2018 - 1 Ws 104/18 H (https://dejure.org/2018,9208)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.04.2018 - 1 Ws 104/18 H (https://dejure.org/2018,9208)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. April 2018 - 1 Ws 104/18 H (https://dejure.org/2018,9208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschleunigung des Strafverfahrens; Zurechnung der durch die Verweigerung der Exploration durch einen psychiatrischen Sachverständigen entstandenen Zeitverzögerung

  • rewis.io

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beschleunigung des Strafverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sechs-Monats-Haft-Prüfung: Wenn der Beschuldigte mit einer SV-Exploration (zunächst) nicht einverstanden ist

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 06.06.2018 - 1 Ws 104/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,90809
OLG Braunschweig, 06.06.2018 - 1 Ws 104/18 (https://dejure.org/2018,90809)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.06.2018 - 1 Ws 104/18 (https://dejure.org/2018,90809)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 1 Ws 104/18 (https://dejure.org/2018,90809)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1419/18

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Der Beschluss des Landgerichts Göttingen vom 9. März 2018 - 51 StVK 278/17 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 6. Juni 2018 - 1 Ws 104/18 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 6. Juni 2018 - 1 Ws 104/18 - wird aufgehoben.

    1. Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist daher festzustellen, dass die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Göttingen vom 9. März 2018 - 51 StVK 278/17 - und des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 6. Juni 2018 - 1 Ws 104/18 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Art. 20 Abs. 3 GG verletzen.

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