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Rechtsprechung
   KG, 14.08.2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07   

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https://dejure.org/2007,41911
KG, 14.08.2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,41911)
KG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,41911)
KG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,41911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Umdeutung eines rechtzeitig eingegangenen Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine unterlassene Auslagenentscheidung; Voraussetzungen für die Auslegung einer Erklärung als Rechtsmittel

  • Judicialis

    StPO § 300

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03

    Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - 1 Ws 107/07
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 3. und 5. Strafsenats des Kammergerichts (vgl. Beschlüsse vom 27. Dezember 2006 - 3 Ws 631/06 - und vom 26. Februar 2004 - 5 Ws 696/03 - ), wonach der Kostenfestsetzungsantrag lediglich in eine sofortige Beschwerde gegen die fehlerhafte Kostengrundentscheidung umgedeutet werden kann, wenn der Antragsteller in irgendeiner Weise zugleich die Kostengrundentscheidung beanstandet hat.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 3. und 5. Strafsenats des Kammergerichts (vgl. Beschlüsse vom 27. Dezember 2006 - 3 Ws 631/06 - und vom 26. Februar 2004 - 5 Ws 696/03 - NStZ-RR 2004, 190), wonach der Kostenfestsetzungsantrag lediglich in eine sofortige Beschwerde gegen die fehlerhafte Kostengrundentscheidung umgedeutet werden kann, wenn der Antragsteller in irgendeiner Weise zugleich die Kostengrundentscheidung beanstandet hat.

  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - 1 Ws 107/07
    Den rechtzeitig eingegangenen Kostenfestsetzungsantrag in eine sofortige Beschwerde gegen die unterlassene Auslagenentscheidung umzudeuten (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 30. September 2005 - 4 Ws 91/05 - betreffend die notwendige Auslagen eines Freigesprochenen; OLG Stuttgart StV 1993, 651), kommt nicht in Betracht.
  • OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen die

    Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris).
  • OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine

    Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07   

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https://dejure.org/2007,52328
OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,52328)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.03.2007 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,52328)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. März 2007 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,52328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Hierzu ist es in aller Regel erforderlich mitzuteilen, wann der Einstellungsbescheid bekannt gemacht und wann gegen diesen Beschwerde eingelegt wurde (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006, 1 Ws 581/06, Beschlüsse vom 18. September 2006, 1 Ws 683/06 und 2 Ws 474/06 und Beschluss vom 28. September 2006, 2 Ws 604/06; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 147; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BVerfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308).

    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

    Darüber hinaus ist weder in der Antragsschrift noch in beigefügten Anlagen (s. dazu OLG Bamberg NStZ 1990, 202; a.A. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 308) das Datum des Eingangs seiner Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift angegeben, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden könnte (BVerfG a.a.O. und NStZ-RR 2005, 176).

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Hierzu ist es in aller Regel erforderlich mitzuteilen, wann der Einstellungsbescheid bekannt gemacht und wann gegen diesen Beschwerde eingelegt wurde (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006, 1 Ws 581/06, Beschlüsse vom 18. September 2006, 1 Ws 683/06 und 2 Ws 474/06 und Beschluss vom 28. September 2006, 2 Ws 604/06; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 147; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BVerfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308).

    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

    U.a. ist die Einhaltung der Beschwerdefrist gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO in der Antragsbegründung darzulegen (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 581/06 vom 20.9.2006, 1 Ws 683/06 vom 6.11.2006 und 2 Ws 604/06 vom 28.9.2006; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, NJW 2004, 1585).

  • OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

    Darüber hinaus ist weder in der Antragsschrift noch in beigefügten Anlagen (s. dazu OLG Bamberg NStZ 1990, 202; a.A. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 308) das Datum des Eingangs seiner Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift angegeben, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden könnte (BVerfG a.a.O. und NStZ-RR 2005, 176).

  • OLG Bamberg, 30.11.1989 - Ws 526/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

    Darüber hinaus ist weder in der Antragsschrift noch in beigefügten Anlagen (s. dazu OLG Bamberg NStZ 1990, 202; a.A. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 308) das Datum des Eingangs seiner Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift angegeben, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden könnte (BVerfG a.a.O. und NStZ-RR 2005, 176).

  • BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 430/04

    Klageerzwingungsverfahren (Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist;

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Hierzu ist es in aller Regel erforderlich mitzuteilen, wann der Einstellungsbescheid bekannt gemacht und wann gegen diesen Beschwerde eingelegt wurde (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006, 1 Ws 581/06, Beschlüsse vom 18. September 2006, 1 Ws 683/06 und 2 Ws 474/06 und Beschluss vom 28. September 2006, 2 Ws 604/06; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 147; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BVerfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308).

    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

  • LG München I, 12.01.2005 - 9 O 17286/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Hierzu ist es in aller Regel erforderlich mitzuteilen, wann der Einstellungsbescheid bekannt gemacht und wann gegen diesen Beschwerde eingelegt wurde (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006, 1 Ws 581/06, Beschlüsse vom 18. September 2006, 1 Ws 683/06 und 2 Ws 474/06 und Beschluss vom 28. September 2006, 2 Ws 604/06; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 147; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BVerfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308).

    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

  • OLG Dresden, 30.09.1996 - 1 Ws 186/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Der Antrag muss eine aus sich selbst heraus verständliche und geschlossene Schilderung eines Sachverhalts (einschließlich innerer Tatsachen) enthalten, die bei Unterstellung seiner Richtigkeit die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 717/97 vom 8.12.1997, 1 Ws 89/05 vom 7.3.2005 und 2 Ws 250/03 vom 5.5.2003; OLG Saarbrücken wistra 1995, 36 m.w.N.; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Der Antrag muss eine aus sich selbst heraus verständliche und geschlossene Schilderung eines Sachverhalts (einschließlich innerer Tatsachen) enthalten, die bei Unterstellung seiner Richtigkeit die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 717/97 vom 8.12.1997, 1 Ws 89/05 vom 7.3.2005 und 2 Ws 250/03 vom 5.5.2003; OLG Saarbrücken wistra 1995, 36 m.w.N.; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1998 - 1 Ws 236/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Der Antrag muss eine aus sich selbst heraus verständliche und geschlossene Schilderung eines Sachverhalts (einschließlich innerer Tatsachen) enthalten, die bei Unterstellung seiner Richtigkeit die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 717/97 vom 8.12.1997, 1 Ws 89/05 vom 7.3.2005 und 2 Ws 250/03 vom 5.5.2003; OLG Saarbrücken wistra 1995, 36 m.w.N.; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365).
  • OLG Koblenz, 05.04.1984 - 1 Ws 224/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Da der Antrag bereits aus formellen Gründen keinen Erfolg hat, unterbleibt eine Kostenentscheidung (OLG Koblenz NJW 1985, 1409).
  • OLG Koblenz, 02.06.1977 - 1 Ws 123/77
  • OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08

    Klageerzwingungsverfahren: Formlos übersandter Beschwerdebescheid der

    Dem Antrag müssen sich auch die Daten entnehmen lassen, welche die Einhaltung der einmonatigen Antragsfrist nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO begründen; notfalls muss das Oberlandesgericht diese Daten dem als Anlage beigefügten Beschwerdebescheid entnehmen, wenn dieser einen Eingangsvermerk oder Eingangsstempel enthält (OLG Bamberg NStZ 1990, 202; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. März 2007 - 1 Ws 107/07, zitiert nach Juris; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 172 RdNr. 38).
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   OLG Jena, 30.03.2007 - 1 Ws 107/07   

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https://dejure.org/2007,70853
OLG Jena, 30.03.2007 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,70853)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.03.2007 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,70853)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.04.2001 - 5 Ws 180/01
    Auszug aus OLG Jena, 30.03.2007 - 1 Ws 107/07
    Bei der Anrechnung der Arbeitsauflage ist zu berücksichtigen, dass gemeinnützige Arbeiten üblicherweise nicht über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden erbracht werden, sondern zumeist nur als Teilzeitarbeit im Umfang von höchstens 6 Stunden von den entsprechenden Einrichtungen und Trägern angeboten werden, ohne dass der Verurteilte hierauf Einfluss hätte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2001, 5 Ws 180/01, S. 3 juris-Umdruck).
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