Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 19.06.2007 - 1 Ws 111/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer in Fällen des Betruges durch Abrechnung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen
Wird zitiert von ... (6)
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber …
(I) Das Erfordernis der "besonderen Kenntnissen des Wirtschaftslebens" ist an den Erfordernissen des jeweiligen Falls orientiert auszufüllen, ohne dass an die Schwere der Tat, den Umfang der Sache, die Höhe des Schadens, die Zahl der Opfer oder ähnliche Kriterien angeknüpft werden darf (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).Würden einem Angeklagten Untreue durch Ausstellung von "Luftrezepten", Betrug durch Abrechnung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen sowie Beihilfe zu von einem anderen Arzt in gleicher Weise begangenen Straftaten vorgeworfen, seien zur Beurteilung dieser Sachverhalte zwar Kenntnisse des ärztlichen Gebühren- und Abrechnungswesens, aber keine Spezialkenntnisse über komplizierte, nur schwer zu durchschauende wirtschaftliche Zusammenhänge erforderlich (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber …
(I) Das Erfordernis der "besonderen Kenntnissen des Wirtschaftslebens" ist an den Erfordernissen des jeweiligen Falls orientiert auszufüllen, ohne dass an die Schwere der Tat, den Umfang der Sache, die Höhe des Schadens, die Zahl der Opfer oder ähnliche Kriterien angeknüpft werden darf (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).Würden einem Angeklagten Untreue durch Ausstellung von "Luftrezepten", Betrug durch Abrechnung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen sowie Beihilfe zu von einem anderen Arzt in gleicher Weise begangenen Straftaten vorgeworfen, seien zur Beurteilung dieser Sachverhalte zwar Kenntnisse des ärztlichen Gebühren- und Abrechnungswesens, aber keine Spezialkenntnisse über komplizierte, nur schwer zu durchschauende wirtschaftliche Zusammenhänge erforderlich (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).
- LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer …
(I) Das Erfordernis der "besonderen Kenntnissen des Wirtschaftslebens" ist an den Erfordernissen des jeweiligen Falls orientiert auszufüllen, ohne dass an die Schwere der Tat, den Umfang der Sache, die Höhe des Schadens, die Zahl der Opfer oder ähnliche Kriterien angeknüpft werden darf (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).Würden einem Angeklagten Untreue durch Ausstellung von "Luftrezepten", Betrug durch Abrechnung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen sowie Beihilfe zu von einem anderen Arzt in gleicher Weise begangenen Straftaten vorgeworfen, seien zur Beurteilung dieser Sachverhalte zwar Kenntnisse des ärztlichen Gebühren- und Abrechnungswesens, aber keine Spezialkenntnisse über komplizierte, nur schwer zu durchschauende wirtschaftliche Zusammenhänge erforderlich (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).
- LG Hamburg, 01.06.2017 - 630 KLs 2/17
Kreditbetrug: Tatbestandsmerkmal des Erfordernisses eines in kaufmännischer Weise …
(1) Besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens im Sinne von § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a GVG sind Kenntnisse, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung liegen, weil sie sich auf Verfahrensweisen, die nur besonderen Wirtschaftskreisen eigen oder geläufig sind, oder auf schwer durchschaubare Mechanismen des modernen Wirtschaftslebens beziehen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 19.6.2007 - 1 Ws 111/07 -, juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf, wistra 1993, 318; OLG Stuttgart, wistra 1991, 236; OLG Köln, wistra 1991, 79, 80; OLG München, JR 1980, 77, 79). - LG Stralsund, 06.05.2019 - 26 Qs 27/19
Pflichtverteidiger, deutschunkundige Grieche, Akteneinsicht, Dolmetscher
Dies ist der Fall, soweit Straftaten durch den Missbrauch komplizierter und schwer zu durchschauender Mechanismen des modernen Wirtschaftslebens begangen werden und deshalb zur Bearbeitung solcher Verfahren besondere Spezialkenntnisse erforderlich sind (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 74c GVG Rdnr. 5; OLG Saarbrücken, wistra 2007, 360). - KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21
Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung …
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn durch den Missbrauch komplizierter und schwer zu durchschauender Mechanismen des modernen Wirtschaftslebens Straftaten begangen worden sind (vgl. KG, Beschluss vom 9. August 2021 - 4 Ws 60/21 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07 -, juris Rn. 5;… Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 74c GVG Rn. 7;… Mayer in: Kissel/Mayer, GVG 10. Aufl., § 74c Rn. 5;… Kirch-Heim in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 74c GVG Rn. 7) und zum Beispiel spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. OLG Stuttgart wistra 1991, 236; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90 -, juris Rn. 9;… Kirch-Heim, a. a. O.).
Rechtsprechung
OLG München, 01.02.2007 - 1 Ws 111/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 4110
Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags - rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 4110
Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags
Verfahrensgang
- LG Kempten, 19.12.2006 - 325 Js 1846/06
- OLG München, 01.02.2007 - 1 Ws 111/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags
Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - 1 Ws 111/07
In Übereinstimmung mit der vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 2006, 1149 ) vertretenen Auffassung kann hierbei nicht entscheidend sein, dass ein ortsfremder Rechtsanwalt in der Regel solche Verhandlungspausen nicht zur Erledigung anderer beruflicher Angelegenheiten nutzen kann und es auf die Umstände des Einzelfalles ankomme (vgl. u. a. OLG Hamm, StraFo 2006, 137; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150 ). - OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06
Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf …
Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - 1 Ws 111/07
In Übereinstimmung mit der vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 2006, 1149 ) vertretenen Auffassung kann hierbei nicht entscheidend sein, dass ein ortsfremder Rechtsanwalt in der Regel solche Verhandlungspausen nicht zur Erledigung anderer beruflicher Angelegenheiten nutzen kann und es auf die Umstände des Einzelfalles ankomme (vgl. u. a. OLG Hamm, StraFo 2006, 137; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150 ).
- OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 150/08
Pflichtverteidigergebühren: Einrechnung der Mittagspause in die Dauer der …
Der Senat folgt insoweit dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007 - 2 Ws 807-809/07 K), der seinerseits auf den Beschluss des 1. Strafsenats vom 1.2.2007 - 1 Ws 111/07 - Bezug genommen hat, wonach bei der Festsetzung des Längenzuschlags die Zeit der Mittagspause in die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung nicht einzurechnen ist (ebenso OLG Koblenz [2. Strafsenat] NJW 2006, 1149; OLG Nürnberg Beschluss vom 22.10.2007 - 1 Ws 541/07 - OLG Celle NStZ-RR 2007, 391; OLG Bamberg AGS 2006, 124; a.A. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Koblenz [1. Strafsenat] NJW 2006, 1150; OLG Stuttgart StV 2007, 479; OLG Hamm StrafO 2006, 173).Zu Recht weist im Übrigen der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 1.2.2007 - 1 Ws 111/07 - darauf hin, dass Mittagspausen allgemein der Regeneration dienen und üblicherweise von Rechtsanwälten auch an Arbeitstagen eingelegt werden, an denen sie ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb einer Hauptverhandlung nachgehen.