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   OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15   

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https://dejure.org/2015,26681
OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15 (https://dejure.org/2015,26681)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.07.2015 - 1 Ws 114/15 (https://dejure.org/2015,26681)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15 (https://dejure.org/2015,26681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Abstinenzweisung, Zulässigkeit, Weisung, Bewährung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Keine "Abstinenzweisung" gegenüber einem langjährig massiv suchtkranken und nicht erfolgreich behandelten Verurteilten

  • rechtsportal.de

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abstinenzwiesung beim Suchtkranken?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Darf man einem Drogenkranken Drogen verbieten?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abstinenzweisung ggü. lanjährig suchtkrankem Verurteilten ist gesetzwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10; StGB § 68b Abs. 3
    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Keine "Abstinenzweisung" gegenüber einem langjährig massiv suchtkranken und nicht erfolgreich behandelten Verurteilten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 666 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    Zwar liegen die genannten Voraussetzungen bei dem Verurteilten insoweit vor, als bei ihm eine langjährige und massive, nach wie vor nicht aufgearbeitete Betäubungsmittelabhängigkeit besteht und zu besorgen ist, dass er aufgrund dieser Abhängigkeit auch in Zukunft - wie bereits in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen - weitere Straftaten, insbesondere Diebstähle zur Finanzierung seines Drogenkonsums (die Wahrscheinlichkeit künftiger Beschaffungskriminalität reicht aus: vgl. OLG München NStZ-RR 2012, 324; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 68b Rn. 12a; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 14a), begehen wird.

    b) Gegenüber einem - wie hier - langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB hingegen nach vom Senat für zutreffend erachteter Auffassung aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. - Rn. 6 ff. nach juris; Schneider, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12, 12b; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.; LK-Schneider/StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 36; a. A.: OLG Köln NStZ.RR 2011, 62 f. - Rn. 10 ff. nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 f. - Rn. 15 ff. nach juris; differenzierend: OLG Hamm, a. a. O., das auf die Umstände des Einzelfalls abstellen will; OLG München NStZ-RR 2012, 324 f. - Rn. 12 nach juris, das eine Abstinenzweisung bei Unfähigkeit zur Ab-stinenz für unzumutbar hält, Abstinenzfähigkeit aber bei einem Heroinabhängigen bejaht, der im Strafvollzug abstinent war und hierzu auch "in einer geschützten Umgebung bei lebensbegleitender Therapie" in der Lage wäre; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.06.2014 - 3 Ss 76/14, Rn. 3 nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    Entsprechendes gilt, soweit sich - wie hier - die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung einer von ihr beantragten Weisung wendet (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13 + 194/13 -).
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    b) Gegenüber einem - wie hier - langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB hingegen nach vom Senat für zutreffend erachteter Auffassung aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. - Rn. 6 ff. nach juris; Schneider, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12, 12b; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.; LK-Schneider/StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 36; a. A.: OLG Köln NStZ.RR 2011, 62 f. - Rn. 10 ff. nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 f. - Rn. 15 ff. nach juris; differenzierend: OLG Hamm, a. a. O., das auf die Umstände des Einzelfalls abstellen will; OLG München NStZ-RR 2012, 324 f. - Rn. 12 nach juris, das eine Abstinenzweisung bei Unfähigkeit zur Ab-stinenz für unzumutbar hält, Abstinenzfähigkeit aber bei einem Heroinabhängigen bejaht, der im Strafvollzug abstinent war und hierzu auch "in einer geschützten Umgebung bei lebensbegleitender Therapie" in der Lage wäre; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.06.2014 - 3 Ss 76/14, Rn. 3 nach juris).
  • OLG Naumburg, 16.09.2008 - 1 Ws 184/08

    Fahrtkostenerstattung; Tatsächlich gefahrene oder kürzeste Wegstrecke;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    Gesetzwidrig ist eine Anordnung, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 13. Oktober 2008 - 1 Ws 184/08 -, 19. November 2009 - 1 Ws 211/09 -, 3. September 2012 - 1 Ws 205/12 -, 4. Januar 2013 - 1 Ws 276/12 -, 24. Juni 2014 - 1 Ws 75/14 - und 9. Dezember 2014 - 1 Ws 180/14 - KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 453 Rn. 13 m .
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    b) Gegenüber einem - wie hier - langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB hingegen nach vom Senat für zutreffend erachteter Auffassung aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. - Rn. 6 ff. nach juris; Schneider, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12, 12b; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.; LK-Schneider/StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 36; a. A.: OLG Köln NStZ.RR 2011, 62 f. - Rn. 10 ff. nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 f. - Rn. 15 ff. nach juris; differenzierend: OLG Hamm, a. a. O., das auf die Umstände des Einzelfalls abstellen will; OLG München NStZ-RR 2012, 324 f. - Rn. 12 nach juris, das eine Abstinenzweisung bei Unfähigkeit zur Ab-stinenz für unzumutbar hält, Abstinenzfähigkeit aber bei einem Heroinabhängigen bejaht, der im Strafvollzug abstinent war und hierzu auch "in einer geschützten Umgebung bei lebensbegleitender Therapie" in der Lage wäre; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.06.2014 - 3 Ss 76/14, Rn. 3 nach juris).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    Als Weisungsadressaten kommen daher vor allem im Straf- oder Maßregelvollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder drogensüchtige Straftäter in Frage, denen die Weisung dazu dienen soll, in der Zeit nach ihrer Entlassung die erforderliche Abstinenz gegen Rückfälle abzusichern (vgl. Schneider, NStZ 2007, 441, 443; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12; OLG Hamm, Beschl. vom 10.01.2013 - 5 Ws 358/12 und 5 Ws 359/12, Rn. 39 nach juris).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    b) Gegenüber einem - wie hier - langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB hingegen nach vom Senat für zutreffend erachteter Auffassung aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. - Rn. 6 ff. nach juris; Schneider, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12, 12b; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.; LK-Schneider/StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 36; a. A.: OLG Köln NStZ.RR 2011, 62 f. - Rn. 10 ff. nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 f. - Rn. 15 ff. nach juris; differenzierend: OLG Hamm, a. a. O., das auf die Umstände des Einzelfalls abstellen will; OLG München NStZ-RR 2012, 324 f. - Rn. 12 nach juris, das eine Abstinenzweisung bei Unfähigkeit zur Ab-stinenz für unzumutbar hält, Abstinenzfähigkeit aber bei einem Heroinabhängigen bejaht, der im Strafvollzug abstinent war und hierzu auch "in einer geschützten Umgebung bei lebensbegleitender Therapie" in der Lage wäre; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.06.2014 - 3 Ss 76/14, Rn. 3 nach juris).
  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15
    b) Gegenüber einem - wie hier - langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB hingegen nach vom Senat für zutreffend erachteter Auffassung aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. - Rn. 6 ff. nach juris; Schneider, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12, 12b; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.; LK-Schneider/StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 36; a. A.: OLG Köln NStZ.RR 2011, 62 f. - Rn. 10 ff. nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 f. - Rn. 15 ff. nach juris; differenzierend: OLG Hamm, a. a. O., das auf die Umstände des Einzelfalls abstellen will; OLG München NStZ-RR 2012, 324 f. - Rn. 12 nach juris, das eine Abstinenzweisung bei Unfähigkeit zur Ab-stinenz für unzumutbar hält, Abstinenzfähigkeit aber bei einem Heroinabhängigen bejaht, der im Strafvollzug abstinent war und hierzu auch "in einer geschützten Umgebung bei lebensbegleitender Therapie" in der Lage wäre; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.06.2014 - 3 Ss 76/14, Rn. 3 nach juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2016 - 1 Ws 165/16

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit der Fortdauer des

    Eine Aufrechterhaltung der Maßnahme des dinglichen Arrests zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe ist dann nicht mehr verhältnismäßig (§ 111b Abs. 2 Halbsatz 2 StPO), wenn sie über einen derartigen Zeitraum erfolgt ist, dass es dem Verletzten zugemutet werden konnte, innerhalb des abgelaufenen Zeitraumes eigene Sicherungsmaßnahmen außerhalb des Strafrechts zu ergreifen, etwa durch Beantragung eines zivilprozessualen dinglichen Arrestes (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2015, 1 Ws 114/15 ; LG Halle wistra 2007, 120).

    bbb) Eine Aufrechterhaltung der Maßnahme des dinglichen Arrests zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe ist dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sie über einen derartigen Zeitraum erfolgt ist, dass es dem Verletzten zugemutet werden konnte, innerhalb des abgelaufenen Zeitraumes eigene Sicherungsmaßnahmen außerhalb des Strafrechts zu ergreifen, etwa durch Beantragung eines zivilprozessualen dinglichen Arrestes (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2015, 1 Ws 114/15 ; LG Halle wistra 2007, 120).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung

    Gegenüber einem langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB hingegen aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15 - m.w.N.).

    Durch eine Weisung nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem langjährig und manifest Drogenabhängigen würde dieser Zweck geradezu in sein Gegenteil verkehrt, wenn bereits ein ansonsten straffreier bloßer Konsum von Drogen unter Strafe gestellt würde (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15).

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 1 Ws 248/15

    Führungsaufsicht nach Entlassung aus dem Vollzug einer Unterbringung in einer

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die erteilte Abstinenz- und Kontrollweisung - wie die Generalstaatsanwaltschaft meint - deshalb der Aufhebung unterliegt, weil - womit sich die Strafvollstreckungskammer in dem angefochtenen Beschluss nicht auseinandergesetzt hat - es sich bei dem Verurteilten um einen langjährig und manifest Suchtkranken (Abhängigkeit insbesondere von Kokain und Heroin), der bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnte, handelt, so dass die Erteilung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB nach der Rechtsprechung des Senats ausscheidet, weil sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15 -, NJW-Spezial 2015, 666 und juris m. w. N. sowie Senatsbeschluss vom 24. November 2015 - 1 Ws 223/15 -).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2017 - 1 Ws 316/17

    Führungsaufsicht: Weisung der Drogenabstinenz an einen Suchtkranken

    Denn eine Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB darf gegen einen langjährig suchtkranken, bislang nicht erfolgreich behandelten Verurteilten im Regelfall nicht angeordnet werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Februar 2012, Az. 1 Ws 39/12, und 7. Mai 2012, Az. 1 Ws 76/12; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009, Az. 2 Ws 228/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016, Az. 1 Ws 97/16; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Juli 2015, Az. 1 Ws 114/15; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009, Az. 2 Ws 291/09; jeweils zitiert nach juris; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB 29. Auflage, § 68b, Rdnr. 14a; Fischer StGB 64. Auflage, § 68b, Rdnr. 12ff.; einschränkend: OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012, Az. I Ws 90/12; a.A. betreffend alkoholkranken Verurteilten: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009, Az. 2 Ws 568/10, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    Eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB darf gegen einen langjährig suchtkranken, bislang nicht erfolgreich behandelten Verurteilten im Regelfall nicht angeordnet werden (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 1 Ws 103/21 - juris Rn.10; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 1 Ws (s) 451/19 - juris Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15 - juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 2 Ws 4/20 - a. A. OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - I Ws 90/12 - juris Rn. 15 ff.).
  • KG, 11.05.2020 - 2 Ws 4/20

    Führungsaufsicht: Inhaltliche Bestimmtheit einer Therapieweisung;

    In einem solchen Fall würde die Weisung an die Lebensführung unzumutbare Anforderungen im Sinne von § 68 b Abs. 3 StGB stellen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15 - juris, Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09 - juris, Rn. 5 ff.; KG, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 5 Ws 29/16 -).
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