Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anhalten von Schreiben eines Strafgefangenen wegen Gefährdung des Vollzugszieles
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2631/94
Vorenthaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug - Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04
Ein so verstandener Strafvollzug kann nicht nur Ansprüche des Gefangenen begründen, sondern auch grundrechtsbeschränkende Maßnahmen rechtfertigen, die erforderlich sind, um die inneren Voraussetzungen für eine spätere straffreie Lebensführung zu fördern (BVerfG NStZ 1995, 613 ff; BVerfGE 40, 276 ff, 284).Zwar gewährt das Grundgesetz auch einem Strafgefangenen das Recht auf eine eigene Weltanschauung und Meinungsfreiheit, die Grenze einer freien Meinungsäußerung ist aber erreicht, wo der Strafgefangene selbst aktiv zu Gewalttaten aufruft oder solche konkret unterstützt (vgl. BVerfG NStZ 1995, 613 ff;… Senat a.a.O.).
- BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1267/92
Verfassungsrechtliche Prüfung des Anhaltens eines Briefes eines Strafgefangenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04
Hieraus ergibt sich, dass diese Vorschrift im Lichte des beschränkten Grundrechts auszulegen und anzuwenden ist, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommen kann (BVerfG ZfStrVO 1996, 111, 112, BVerfG NJW 1994, 244, Senat Beschluss vom 25.06.2001, 1 Ws 19/01).Ein solcher Briefverkehr steht nämlich nicht mehr im Schutze der Meinungsfreiheit, denn er dient nicht der - wenn auch - kritischen Auseinandersetzung in sozialer Verantwortung, sondern allein der Aufwiegelung und der Verfestigung vorhandener Defizite (…Senat, a.a.O.; siehe hierzu auch BVerfG NJW 1994, 244).
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04
Ein so verstandener Strafvollzug kann nicht nur Ansprüche des Gefangenen begründen, sondern auch grundrechtsbeschränkende Maßnahmen rechtfertigen, die erforderlich sind, um die inneren Voraussetzungen für eine spätere straffreie Lebensführung zu fördern (BVerfG NStZ 1995, 613 ff; BVerfGE 40, 276 ff, 284). - OLG Karlsruhe, 09.03.2004 - 1 Ws 276/03
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 09.03.2004 (1 Ws 276/03) im einzelnen ausgeführt hat, gehört bei einem Täter der - wie der Strafgefangene - wegen versuchter räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist, hierzu insbesondere auch, diesem zu verdeutlichen, dass in einem demokratischen Gemeinwesen Gewalt kein Mittel zur Lösung von Konflikten ist, sondern bestehende Schwierigkeiten und Probleme gewaltfrei bewältigt werden müssen. - BVerfG, 16.05.1995 - 2 BvR 1882/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Briefanhaltungen im Strafvollzug
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04
Hieraus ergibt sich, dass diese Vorschrift im Lichte des beschränkten Grundrechts auszulegen und anzuwenden ist, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommen kann (BVerfG ZfStrVO 1996, 111, 112, BVerfG NJW 1994, 244, Senat Beschluss vom 25.06.2001, 1 Ws 19/01).
- BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch …
Ausgehend von einer am Wortlaut der Klausel "oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" orientierten Auslegung stellt sich auch die Frage einer Sperrwirkung für den Rückgriff auf andere Eingriffsvoraussetzungen wie die der Gefährdung des Vollzugsziels (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG;… zum Anhalten von Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 1995 - 2 BvR 1882/92 u.a. - ZfStrVo 1996, S. 111 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 -, ZfStrVo 2004, S. 374 f.) oder der möglichen Gefährdung der Eingliederung eines anderen Gefangenen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 StVollzG; vgl. LG Würzburg…, Beschluss vom 25. Mai 2001 - StVK 370/01 -, StraFo 2002, S. 30 ). - KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06
Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von …
Hieraus ergibt sich, daß diese Vorschriften im Lichte der beschränkten Grundrechte auszulegen und anzuwenden sind, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommen kann (vgl. BVerfG ZfStrVO 1996, 111, 112; BVerfG NJW 1994, 244; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 - Juris).
Rechtsprechung
OLG Jena, 02.04.2004 - 1 Ws 11/04, 1 Ws 12/04, 1 Ws 11-12/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen für die Zulassung der Arrestvollziehung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 17.01.1997 - 1 Ws 1063/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 06.11.2000 - 1 Ws 210/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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OLG Jena, 02.04.2004 - 1 Ws 12/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen für die Zulassung der Arrestvollziehung
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.09.2004 - 1 Ws 12/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 15.01.2004 - 1 Ws 12 - 14/04, 1 Ws 12/04, 1 Ws 13/04, 1 Ws 14/04 |
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm …
Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln…, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.