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   OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06   

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https://dejure.org/2006,9009
OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,9009)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.03.2006 - 1 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,9009)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. März 2006 - 1 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,9009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im jugendgerichtlichen Berufungsverfahren: Behandlung der versehentlich unterlassenen Auslagenentscheidung zu Gunsten des Freigesprochenen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33a StPO; § 74 JGG; § 464 Abs. 1 S 3 Halbs. 1 StPO; § 55 Abs. 2 JGG
    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines Freigesprochenen auf die Staatskasse; Beantragung einer Urteilsergänzung; Zulässigkeit der Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines Freigesprochenen auf die Staatskasse; Beantragung einer Urteilsergänzung; Zulässigkeit der Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 33 a; ; StPO § 464 Abs. 1 S 3 Halbs. 1; ; JGG § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Urteilsberichtigung bei fehlerhafter Auslagenentscheidung im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 191
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03

    Kostenentscheidung, Nachholung, Urteilsberichtigung, Urteilsergänzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig, vgl. OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157.
  • LG Zweibrücken, 02.11.1992 - 1 AR 58/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine von der Generalstaatsanwaltschaft im Anschluss an die vereinzelt gebliebene und einen anderen Sachverhalt betreffende Entscheidung des Landgerichts Zweibrücken, JurBüro 1993, 238, erwogene analoge Anwendung von § 33a StPO kommt nicht in Betracht, weil hier auch im weitesten Sinne kein Fall eines verletzten Anspruchs auf rechtliches Gehör vorliegt, sondern ein schlichtes Versehen des Gerichts bei der Urteilabfassung.
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig, vgl. OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157.
  • OLG Dresden, 09.03.2000 - 1 Ws 65/00

    Revision; Rücknahme; Rechtsmittel; Anfechtung; Anfechtbarkeit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Änderung der Kostenentscheidung wäre hier im übrigen auch nicht auf eine - vom Freigesprochenen nicht eingelegte - sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung möglich gewesen, weil dieses Rechtsmittel gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO i.V.m. § 55 Abs. 2 JGG nicht statthaft ist, wenn die Kostenentscheidung die eines unanfechtbaren Berufungsurteils einer Jugendkammer ist, vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Rostock, Beschluss vom 08.10.2004, Aktz. I Ws 303/04; MeyerGoßner, StPO, 48. Aufl. § 464 Rdn. 17 m.w.Nachw.
  • OLG Rostock, 08.10.2004 - I Ws 303/04

    Einheitsstrafbarkeit für schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Änderung der Kostenentscheidung wäre hier im übrigen auch nicht auf eine - vom Freigesprochenen nicht eingelegte - sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung möglich gewesen, weil dieses Rechtsmittel gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO i.V.m. § 55 Abs. 2 JGG nicht statthaft ist, wenn die Kostenentscheidung die eines unanfechtbaren Berufungsurteils einer Jugendkammer ist, vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Rostock, Beschluss vom 08.10.2004, Aktz. I Ws 303/04; MeyerGoßner, StPO, 48. Aufl. § 464 Rdn. 17 m.w.Nachw.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 16/16

    Keine Kostenerstattung für Anwaltstätigkeit in eigener Sache!

    - 1 Ws 123/06 - jew. juris).
  • OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 680/07

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bei

    § 464 Abs. 3, S. 1, 2. HS StPO ist auf das Jugendstrafrecht anwendbar (SenE vom 6.5.2005 - 2 Ws 186/05; OLG Hamm RPfl 1999, 291 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 522; OLG Koblenz MDR 1978, 595; OLG Frankfurt bei Böhm NStZ 1982, 416; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 464 Rdn. 17; Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 464 Rdn. 8; a.A. Eisenberg, JGG, 12. Auflage, § 55 Rdn. 72; Ostendorf, JGG, 7. Aufl. § 74 Rdn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09

    Rechtsbehelf des Nebenklägers gegen die endgültige Einstellung des Verfahrens bei

    Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
  • OLG Koblenz, 02.11.2015 - 2 Ws 610/15

    Jugendgerichtsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Anm. Eisenberg; NStZ 2014, 412; OLG Düsseldorf MDR 1990, 178; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; OLG Köln, Beschluss 2 Ws 680/07 vom 17.12.2007, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 464 Rn. 17; Gieg in KK, StPO, 7. Aufl. § 464 Rn. 8; Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl. § 55 Rn. 96; für die Zeit bereits vor der Neufassung des § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO vgl. OLG Koblenz MDR 1978, 595; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 522; OLG Frankfurt bei Böhm NStZ 1982, 416; a.A. Eisenberg a.a.O.; Eisenberg, JGG, 17. Aufl., § 55 Rn. 72 ) auch die im Berufungsurteil getroffene Kostenentscheidung nicht mit einer sofortigen Beschwerde angreifen.
  • OLG Hamm, 22.10.2013 - 2 Ws 228/13

    Abhängigkeit der Anfechtbarkeit einer Kosten- und Auslagenentscheidung von der

    § 464 Abs. 3, S. 1, 2. HS StPO ist auf das Jugendstrafrecht anwendbar (OLG Hamm, RPfl 1999, 291 m.w.N.; KG, NStZ-RR 2008, 263; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 522; OLG Koblenz, MDR 1978, 595; OLG Frankfurt bei Böhm NStZ 1982, 416; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 464 Rdn. 17; a. A. Eisenberg, JGG, 15. Auflage, § 55 Rdz. 72).
  • KG, 24.06.2015 - 161 Ss 68/15

    Zur Nachholung der Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers im

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass das Übergehen des Nebenklägers, der zugelassen worden ist und sich auch an dem Revisionsverfahren beteiligt hat, eine besondere Form der Verweigerung des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. grundlegend KG JR 1989, 392; dieser Entscheidung folgend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 555 = VRS 84, 446 = NStE Nr. 6 zu § 33a StPO; KG, Beschlüsse vom 26. August 1997 - [5] 1 Ss 249/96 [40/96] - [juris] und vom 17. März 2010 - [3] 1 Ss 307/09 [117/09] - s. auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320 (für einen Einstellungsbeschluss nach § 153a Abs. 2 StPO); ablehnend hingegen OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; offen gelassen von OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 63).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 2 Ws 642/13

    Kein Nachholen einer unterbliebenen Kostenentscheidung nach der Urteilsverkündung

    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig (OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191 mit Hinweis auf OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157 ).
  • LG Verden, 05.06.2012 - 12 Ns 64/11

    Möglichkeit des Angriffs von nach Zurücknahme einer Revision erlassenen

    Ist in einem solchen Falle aber die von Gesetzes wegen zu treffende Auslagenentscheidung unterblieben, so kann diese von Amts wegen oder auf - nicht fristgebundenen - Antrag hin gemäß § 33a S. 1 StPO unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs nachgeholt werden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2011, § 464 Rdnr. 12; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4. Dezember 2009, Az. 1 Ws 244/09 , Rdnr. 3 m. w. Nachw.; a.A. indes OLG Oldenburg, Beschl. v. 2. März 2006, Az. 1 Ws 123/06 , Rdnr. 6).
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