Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12074
OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07 (https://dejure.org/2007,12074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.08.2007 - 1 Ws 124/07 (https://dejure.org/2007,12074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. August 2007 - 1 Ws 124/07 (https://dejure.org/2007,12074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit gemäß der Neuregelung durch das zweite Justizmodernisierungsgesetz; Behandlung von Altfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen einer Tat zwischen der Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung; Anwendbarkeit neuen Rechts zum Widerruf der Strafaussetzung zur ...

  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; StGB § 56f Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen einer Tat zwischen der Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung; Anwendbarkeit neuen Rechts zum Widerruf der Strafaussetzung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 91
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 24.06.1992 - 4 Ws 118/92

    Straftat; Erlaß des Gesamtstrafenbeschlusses; Rechtskraft; Widerruf einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Nur eine während des Laufes dieser neuen Bewährungszeit begangene Straftat konnte daher nach § 56f Abs. 1 a.F. StGB und der hierzu vertretenen, vom Senat geteilten Meinung (vgl. OLG Hamm NStZ 1987, 382; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 364; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067; KG NJW 2003, 2468; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 533; s. a. Senatsbeschluss vom 21. März 2003 - 1 Ws 46/03 - Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 56f Rn. 3a; LK-Gribbohm, StGB 11. A., § 56f. Rn. 4; Schönke-Schröder/Stree StGB, 27. A., § 56f. Rn. 3, § 58 Rn. 8 jeweils m.w.N.) den Widerruf der Strafaussetzung aus dem Gesamtstrafenbeschluss rechtfertigen.

    Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren angemahnte, zu "kriminalpolitisch unerwünschten" Ergebnissen führende Lücke (s. BT-Drucks. 10/2720, S. 22, 29; vgl. OLG Stuttgart MDR 1992, 1067; KG NJW 2003, 2468f.) zu schließen versucht.

  • OLG Düsseldorf, 26.07.1988 - 1 Ws 700/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Folgerichtig wird einem Widerrufsgrund deshalb auch die Bedeutung einer Bestrafungsvoraussetzung beigemessen (vgl. Tröndle-Fischer, a.a.O., § 2 Rn. 4; BVerfG NJW 1992, 2877; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281).

    Dem Rückwirkungsverbot unterliegt dabei nicht nur die tatbestandliche Neufassung eines Widerrufsgrundes sondern auch die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281 sowie unlängst OLG Stuttgart betreffend § 57 Abs. 5 n.F. Beschl. vom 6. Juni 2007 - 2 Ws 144/2007- zit. nach juris; s.a. OLG Hamburg StraFo 2007, 163 zur Frage der Bestimmtheit der sog. Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 S. 2 HS 1 StGB).

  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Nur eine während des Laufes dieser neuen Bewährungszeit begangene Straftat konnte daher nach § 56f Abs. 1 a.F. StGB und der hierzu vertretenen, vom Senat geteilten Meinung (vgl. OLG Hamm NStZ 1987, 382; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 364; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067; KG NJW 2003, 2468; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 533; s. a. Senatsbeschluss vom 21. März 2003 - 1 Ws 46/03 - Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 56f Rn. 3a; LK-Gribbohm, StGB 11. A., § 56f. Rn. 4; Schönke-Schröder/Stree StGB, 27. A., § 56f. Rn. 3, § 58 Rn. 8 jeweils m.w.N.) den Widerruf der Strafaussetzung aus dem Gesamtstrafenbeschluss rechtfertigen.

    Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren angemahnte, zu "kriminalpolitisch unerwünschten" Ergebnissen führende Lücke (s. BT-Drucks. 10/2720, S. 22, 29; vgl. OLG Stuttgart MDR 1992, 1067; KG NJW 2003, 2468f.) zu schließen versucht.

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Nur eine während des Laufes dieser neuen Bewährungszeit begangene Straftat konnte daher nach § 56f Abs. 1 a.F. StGB und der hierzu vertretenen, vom Senat geteilten Meinung (vgl. OLG Hamm NStZ 1987, 382; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 364; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067; KG NJW 2003, 2468; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 533; s. a. Senatsbeschluss vom 21. März 2003 - 1 Ws 46/03 - Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 56f Rn. 3a; LK-Gribbohm, StGB 11. A., § 56f. Rn. 4; Schönke-Schröder/Stree StGB, 27. A., § 56f. Rn. 3, § 58 Rn. 8 jeweils m.w.N.) den Widerruf der Strafaussetzung aus dem Gesamtstrafenbeschluss rechtfertigen.
  • OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87

    Ausschluß der mündlichen Anhörung des Verurteilten; Erreichbarkeit für das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Dem Rückwirkungsverbot unterliegt dabei nicht nur die tatbestandliche Neufassung eines Widerrufsgrundes sondern auch die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281 sowie unlängst OLG Stuttgart betreffend § 57 Abs. 5 n.F. Beschl. vom 6. Juni 2007 - 2 Ws 144/2007- zit. nach juris; s.a. OLG Hamburg StraFo 2007, 163 zur Frage der Bestimmtheit der sog. Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 S. 2 HS 1 StGB).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 144/07

    Bewährungswiderruf: Berücksichtigungsfähige Straftaten bei Widerruf der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Dem Rückwirkungsverbot unterliegt dabei nicht nur die tatbestandliche Neufassung eines Widerrufsgrundes sondern auch die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281 sowie unlängst OLG Stuttgart betreffend § 57 Abs. 5 n.F. Beschl. vom 6. Juni 2007 - 2 Ws 144/2007- zit. nach juris; s.a. OLG Hamburg StraFo 2007, 163 zur Frage der Bestimmtheit der sog. Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 S. 2 HS 1 StGB).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 133, 167 m.w.N.) geht der Anwendungsbereich des absoluten Rückwirkungsverbots jedoch über den Wortlaut hinaus und erfasst alle staatlichen Maßnahmen, die "eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient".
  • OLG Hamm, 14.04.1987 - 4 Ws 170/87

    Kein Widerruf der bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung; Nachträgliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Nur eine während des Laufes dieser neuen Bewährungszeit begangene Straftat konnte daher nach § 56f Abs. 1 a.F. StGB und der hierzu vertretenen, vom Senat geteilten Meinung (vgl. OLG Hamm NStZ 1987, 382; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 364; OLG Stuttgart MDR 1992, 1067; KG NJW 2003, 2468; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 533; s. a. Senatsbeschluss vom 21. März 2003 - 1 Ws 46/03 - Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 56f Rn. 3a; LK-Gribbohm, StGB 11. A., § 56f. Rn. 4; Schönke-Schröder/Stree StGB, 27. A., § 56f. Rn. 3, § 58 Rn. 8 jeweils m.w.N.) den Widerruf der Strafaussetzung aus dem Gesamtstrafenbeschluss rechtfertigen.
  • OLG Hamm, 20.10.1986 - 2 Ws 218/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Dem Rückwirkungsverbot unterliegt dabei nicht nur die tatbestandliche Neufassung eines Widerrufsgrundes sondern auch die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281 sowie unlängst OLG Stuttgart betreffend § 57 Abs. 5 n.F. Beschl. vom 6. Juni 2007 - 2 Ws 144/2007- zit. nach juris; s.a. OLG Hamburg StraFo 2007, 163 zur Frage der Bestimmtheit der sog. Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 S. 2 HS 1 StGB).
  • OLG Hamburg, 19.02.2007 - 2 Ws 31/07

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf bei neuer Straffälligkeit vor dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
    Dem Rückwirkungsverbot unterliegt dabei nicht nur die tatbestandliche Neufassung eines Widerrufsgrundes sondern auch die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281 sowie unlängst OLG Stuttgart betreffend § 57 Abs. 5 n.F. Beschl. vom 6. Juni 2007 - 2 Ws 144/2007- zit. nach juris; s.a. OLG Hamburg StraFo 2007, 163 zur Frage der Bestimmtheit der sog. Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 S. 2 HS 1 StGB).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.1988 - 1 Ws 68/88
  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91

    Widerruf der Strafaussetzung der Bewährung bei Begehung einer neuen Straftat

  • KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    Auf Altfälle, in denen der Gesamtstrafenbeschluss vor der Gesetzesänderung rechtskräftig wurde, ist die Neuregelung wegen des Rückwirkungsverbotes des Art. 103 Abs. 2 GG in seiner einfachgesetzlichen Ausprägung des § 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht anwendbar (Bestätigung von OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 - 1 Ws 124/07 -).

    Dass die hier geschaffene Neuregelung eine Strafbarkeit der Taten nicht neu begründet, steht zwar außer Frage, aber dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 133, 167 m.w.N.) der Anwendungsbereich des absoluten Rückwirkungsverbots über den Wortlaut hinaus geht und damit alle staatlichen Maßnahmen umfaßt, die "eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient" (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 nicht - 1 Ws 127/07 -, JURIS sondern richtig - 1 Ws 124/07 -).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

    Gemäß § 57 Abs. 5 S. 2 StGB in der Fassung des 2. JuMoG vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I, 3416; in Kraft seit dem 31. Dezember 2006) widerruft das Gericht die Strafaussetzung jedoch auch dann, wenn die verurteilte Person in der Zeit zwischen der Verurteilung und der Entscheidung über die Strafaussetzung eine Straftat begangen hat, die von dem Gericht bei der Entscheidung über die Strafaussetzung aus tatsächlichen Gründen nicht berücksichtigt werden konnte und die im Fall ihrer Berücksichtigung zur Versagung der Strafaussetzung geführt hätte; als Verurteilung gilt das Urteil, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten (s.a. Senatsbeschluss vom 6. August 2007 - 1 Ws 124/07 - veröffentlicht NStZ-RR 2008, 91f. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.07.2009 - 2 Ws 277/09

    Strafvollstreckung; Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung

    Denn auch wenn durch § 57 Abs. 5 Satz 2 StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für eine begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt, weil Sie mittelbar die Folgen einer neuen Straftat regelt, und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (vgl. OLG Stuttgart StV 2008, 37 m.w.N.; Fischer, § 57 Rdnr. 42; OLG Dresden StV 2008, 313. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 m.w.N. (jeweils für § 56 f Abs. 1 Satz 2 StGB)).
  • OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07

    Widerruf

    Denn auch wenn durch § 56 f StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für die begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 [92]; OLG Hamm StV 87, 69; MDR 1988, 74; Fischer, StGB 55. Aufl. § 2 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 04.04.2023 - 2 Ws 172/23
    Die vormals ungeklärte Frage, ob damit Anlasstaten nur zwischen der die Strafaussetzung bewilligenden Berufungsentscheidung und deren Rechtskraft oder auch schon ab der die Strafaussetzung erstmals bewilligenden erstinstanzlichen Entscheidung erfasst sind, ist mittlerweile obergerichtlich geklärt, wonach die Auslegung des § 56f Abs. 1 S. 2 StGB ergibt, dass die so genannte Vorlaufzeit erst mit der letzten tatrichterlichen Entscheidung beginnt (zu vgl. nur OLG Hamburg, Beschl. v. 19.02.2007 [2 Ws 31/07]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 06.08.2007 [1 Ws 124/07]).
  • OLG Jena, 05.12.2007 - 1 Ws 428/07

    Widerruf der Strafaussetzung

    Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren angemahnte, zu ¿kriminalpolitisch unerwünschten¿ Ergebnissen führende Lücke zu schließen versucht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.08.2007, Az.: 1 Ws 124/07, Rn. 8 bei Juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht