Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 15.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9710
OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,9710)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,9710)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,9710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltssozietät; Struktureller Interessenkonflikt; Verteidigung mehrerer Beschuldigter; Gleiches Verfahren; Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • Judicialis

    StPO § 142 Abs. 1 Satz 3; ; BRAO § 43 a Abs. 4; ; BORA § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer Sozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 14 ARs 4/00
  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
    Mag auch mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (StV 1999, 199, 201) sowie Lüderssen (StV 1998, 357) und Kleine-Cosack (Anwaltsblatt 1998, 417, 423) die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 2 BORA in Zweifel gezogen werden, da diese als Teil einer berufsständischen Satzung in ihrem Regelungsinhalt zu weit greife und damit unzulässige "Berufsverbote" statuiere, so ist diese Regelung jedenfalls Ausdruck einer langen berufsständischen Erfahrung der Anwaltschaft.

    Dagegen kann nicht eingewendet werden, es bedürfe für die Verweigerung der Bestellung (und für die Entpflichtung eines bestellten Verteidigers) deutlicher Hinweise in Form konkreter Anhaltspunkte dafür, dass der mögliche Interessenkonflikt sich real manifestiert habe (so aber OLG Frankfurt StV 1999, 199, 201), da andernfalls die prinzipielle Gleichstellung des Pflichtverteidigers mit dem Wahlverteidiger (vgl. zuletzt BGH NStZ 1997, 46) nicht gewährleistet sei; denn auch der Pflichtverteidiger sei neben Gericht und Staatsanwaltschaft ein gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, dessen Tätigkeit vom Gericht grundsätzlich - von Fällen grober Pflichtverletzung abgesehen - weder überwacht und kontrolliert noch bewertet werden dürfe (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
    Diese Erfahrung darf bei der Ausübung des dem Vorsitzenden bei der Verteidigerbestellung zustehenden Auswahlermessens nicht unberücksichtigt bleiben, weil sonst das Ziel der Verteidigerbestellung, dem Beschuldigten einen geeigneten Rechtsbeistand zu sichern und einen prozessordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (vgl. BVerfG NStZ 1998, 46 = StV 1998, 356; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 142 Rdnr. 14) verfehlt würde.

    Allein das Vorliegen eines solchen strukturellen Interessenkonflikts, der je nach Verfahrenslage einen konkreten Interessenkonflikt bewirken kann, reicht nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 31. März 2000 - 1 Ws 41/2000) aus, um das Auswahlermessen des Vorsitzenden bei der Bestellung eines - vom Beschuldigten bezeichneten - Verteidigers dahin einzuengen, dass er aus Gründen der prozessualen Fürsorgepflicht einen solchen Verteidiger nicht beiordnet (ebenso BVerfG NStZ 1998, 46 = StV 1998, 356).

  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
    Bei dieser Fallkonstellation, in der das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 156; 43, 79) die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Wahlverteidiger, die der selben Sozietät angehören, zugelassen hat, fehlt es an einem der Fürsorgepflicht entspringenden staatlichen Bestellungsakt; es ist vielmehr allein Sache des jeweiligen Beschuldigten, dem Verteidiger Vollmacht zu erteilen und - beispielsweise wegen eines Interessenkonflikts - diese auch wieder aufzukündigen.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
    Die Fürsorgepflicht des Vorsitzenden verbietet es grundsätzlich, einen Verteidiger zu bestellen, der wegen eines Interessenkonflikts die Verteidigung möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH NJW 1992, 1841).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zurückweisung eines Verteidigers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
    Insofern muss bei der Begründung von Verteidigungsverhältnissen entgegen den vom OLG Karlsruhe (NStZ 1999, 212) geäußerten Zweifeln an der Unterscheidung von Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger festgehalten werden.
  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
    Dagegen kann nicht eingewendet werden, es bedürfe für die Verweigerung der Bestellung (und für die Entpflichtung eines bestellten Verteidigers) deutlicher Hinweise in Form konkreter Anhaltspunkte dafür, dass der mögliche Interessenkonflikt sich real manifestiert habe (so aber OLG Frankfurt StV 1999, 199, 201), da andernfalls die prinzipielle Gleichstellung des Pflichtverteidigers mit dem Wahlverteidiger (vgl. zuletzt BGH NStZ 1997, 46) nicht gewährleistet sei; denn auch der Pflichtverteidiger sei neben Gericht und Staatsanwaltschaft ein gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, dessen Tätigkeit vom Gericht grundsätzlich - von Fällen grober Pflichtverletzung abgesehen - weder überwacht und kontrolliert noch bewertet werden dürfe (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00
    Bei dieser Fallkonstellation, in der das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 156; 43, 79) die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Wahlverteidiger, die der selben Sozietät angehören, zugelassen hat, fehlt es an einem der Fürsorgepflicht entspringenden staatlichen Bestellungsakt; es ist vielmehr allein Sache des jeweiligen Beschuldigten, dem Verteidiger Vollmacht zu erteilen und - beispielsweise wegen eines Interessenkonflikts - diese auch wieder aufzukündigen.
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Hinsichtlich der Konkretisierung des Interessenkonflikts ist dabei zwischen den Situationen der Verteidigerbestellung und der Aufhebung einer Verteidigerbestellung zu unterscheiden: Danach kann bereits ein absehbarer Interessenkonflikt genügen, um von der Bestellung eines bestimmten Verteidigers abzusehen (siehe BGH, Urteil vom 24.02.2016 - 2 StR 319/15, juris Rn. 19, NStZ 2017, 59; vgl. auch Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, juris Rn. 18, BGHSt 48, 170; ebenso bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 Ws 125/00, juris Rn. 8, OLGSt StPO § 142 Nr. 5; enger dagegen teilweise noch die frühere Rechtsprechung, siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 Ws 591/99, juris Rn. 7, NStZ-RR 1999, 333; OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2004 - 2 Ws 156/04, juris Rn. 30 f., StV 2004, 641).

    Dem entspricht es, wenn in der Rechtsprechung eine solche Verteidigung verschiedener Mitbeschuldigter durch Anwälte derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft bei Vorliegen eines gleichartigen Verteidigungszieles als zulässig angesehen wurde, wobei zur Frage des Vorliegens eines solchen gleichartigen Verteidigungszieles namentlich auf das Einlassungsverhalten der Beschuldigten abzustellen war, insbesondere etwa darauf, ob sich die Mitangeklagten im Vorverfahren der Allein- oder Haupttäterschaft des jeweils anderen bezichtigen (siehe BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, juris Rn. 35, NStZ 2014, 660; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 Ws 591/99, juris Rn. 9, NStZ-RR 1999, 333; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 Ws 125/00, juris Rn. 6, OLGSt StPO § 142 Nr. 5; enger dagegen noch teilweise die frühere Auffassung der Rechtsprechung, die hierin noch keinen Interessenkonflikt sah, siehe insbesondere KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 352; OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2003 - I Ws 64/03, juris Ls., StV 2003, 373).

  • OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00

    Bestellung zum Pflichtverteidiger; Zulässigkeit; Anwaltssozietät; Struktureller

    Der Begründung der Nichtabhilfeentscheidung der nunmehr mit der Sache befaßten Vorsitzenden ist zu entnehmen, daß sie, gestützt auf zwei kürzlich ergangene Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschl. v. 31. März 2000, 1 Ws 41/2000 und Beschl. v. 28. Juni 2000, 1 Ws 125/2000), die Auffassung vertritt, die nach § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO zu treffende Auswahlentscheidung sei rechtsfehlerhaft, wenn ein Pflichtverteidiger bestellt werde, dessen Sozietätskollege bereits einen derselben Tat Mitbeschuldigten verteidige; ansonsten sei die Möglichkeit eines Interessenkonflikts nicht auszuschließen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18186
OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,18186)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.03.2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,18186)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,18186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 15.10.1990 - 1 Ws 429/90

    Verurteilter; Untersuchungshaft ; Gericht des ersten Rechtszuges; Strafe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Dies setzt voraus, dass vor einer Reststrafenaussetzung der Entlassungszeitpunkt so nahe gerückt ist, dass eine die Prognose beeinflussende Entwicklung der Verhältnisse der Verurteilten nicht mehr zu erwarten ist (Gribbohm, in: LK-StGB, § 57 Rdnrn. 47, 49 m.w. Nachw.; OLG Zweibrücken, StV 1991, 430).

    Ein Sonderfall, in dem aus wichtigem Grund, insbesondere zur erfolgversprechenden Resozialisierung, ausnahmsweise eine besonders frühe Aussetzungsentscheidung geboten wäre (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1991, 430), liegt nicht vor.

  • OLG Zweibrücken, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
  • OLG Zweibrücken, 04.01.1983 - 1 Ws 449/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
  • OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13

    Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die

    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. April 2012 (Az.: 10 Qs 82/11) sowie des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. März 2000 (Az.: 1 Ws 125/00) - jeweils zitiert nach juris - entgegen.
  • OLG Hamm, 11.03.2004 - 1 Ws 74/04

    Berufung; Schriftform; Anforderungen

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des für bestimmte Prozesshandlungen vorgesehenen Schriftformerfordernisses genügt zur Wahrung der Schriftform, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können; ferner muss zweifelsfrei feststehen, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern dass das Schriftstück mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (zu vgl. GmS-OGB, NJW 1980, 172; GmS-OGB in BGHZ 144, 160; BGH NStZ-RR 2000, 305; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2000, 350; NStZ 1984, 576; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einl. Rdnr. 128).
  • OLG Zweibrücken, 24.08.2000 - 1 Ws 413/00

    Sofortige Beschwerde; Rechtsmittel; Bewährung; Beschwerdefrist; Schriftform;

    Sie ist aber nur entbehrlich, wenn zweifelsfrei feststeht, von wem die Erklärung herrührt, und sicher festgestellt werden kann, dass das Schriftstück mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist, also nicht lediglich ein Entwurf vorliegt (Senat Beschlüsse vom 2. Juli 1992 - 1 Ws 319/92 - 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht