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   OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 1 Ws 126/09   

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https://dejure.org/2009,28502
OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 1 Ws 126/09 (https://dejure.org/2009,28502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.2009 - 1 Ws 126/09 (https://dejure.org/2009,28502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 2009 - 1 Ws 126/09 (https://dejure.org/2009,28502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 112a Abs 1 Nr 2 StPO, § 263 StGB
    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigem Betrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftgründe der Flucht- und Wiederholungsgefahr [gewerbsmäßiger Betrug]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
    Haftgründe der Flucht- und Wiederholungsgefahr [gewerbsmäßiger Betrug]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 03.05.2000 - 1 Ws 94/00

    Begriff des Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 1 Ws 126/09
    Dabei muss jede einzelne Tat ihrem konkreten Erscheinungsbild nach den erforderlichen Schweregrad aufweisen (vgl. Karlsruher-Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 112 a Rz. 10; Senatsbeschlüsse vom 14.08.2000 - 1 Ws 94/00; 12.01.2000 - 1 Ws 161 und 162/99; 31.07.1997 - 1 Ws 106/97; 07.04.1997 - 1 HEs 56/97).

    Da die Katalogtaten des § 112 a Abs. 1 Ziffer 2 StPO schon generell schwerwiegender Natur sind, kann das Merkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" vom Gesetzgeber nur als weitere Einschränkung des Haftgrundes gemeint sein, zumal aus Verfassungsgründen eine restriktive Auslegung dieses Haftgrundes geboten ist (vgl. z.B. BVerfGE 35, 185, 191; Senatsbeschlüsse vom 14.08.2000 - 1 Ws 94/00; 12.01.2000 - 1 Ws 161 und 162/99; 31.07.1997 - 1 Ws 106/97).

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 1 Ws 126/09
    Da die Katalogtaten des § 112 a Abs. 1 Ziffer 2 StPO schon generell schwerwiegender Natur sind, kann das Merkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" vom Gesetzgeber nur als weitere Einschränkung des Haftgrundes gemeint sein, zumal aus Verfassungsgründen eine restriktive Auslegung dieses Haftgrundes geboten ist (vgl. z.B. BVerfGE 35, 185, 191; Senatsbeschlüsse vom 14.08.2000 - 1 Ws 94/00; 12.01.2000 - 1 Ws 161 und 162/99; 31.07.1997 - 1 Ws 106/97).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Dabei muss jede einzelne Tat ihrem konkreten Erscheinungsbild nach den erforderlichen Schweregrad aufweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.2009 - Az.: 1 Ws 126/09 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten

    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 2 Ws 49/20

    Höhe des Vermögensschadens nur Teilaspekt neben Motiv oder Vor- und Nachtatleben

    Die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bemessen sei unzulässig (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 Ws 126/09 -).
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des

    Vielmehr ist - auch vor dem Hintergrund der Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise von der gesetzlich gebotenen zeitnahen Entscheidung über den Widerruf einstweilen abgesehen werden kann oder muss (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 13.3.2009 [1 Ws 126-129/09], vom 01.04.2011 [1 Ws 118-120/11] und vom 8.2.2012 [1 Ws 19/12].
  • LG Duisburg, 27.10.2011 - 34 Qs 58/11

    Vorliegen einer die Untersuchungshaft rechtfertigenden Wiederholungsgefahr bei

    Dabei muss jede einzelne Tat ihrem konkreten Erscheinungsbild nach den erforderlichen Schweregrad aufweisen (vgl. Karlsruher-Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 112 a Rz. 10; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2009, 1 Ws 126/09 m.w.N.).
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