Rechtsprechung
OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Nr. 7008 VV RVG
Vergütungsanspruch; Pflichtverteidiger; Umsatzsteuer; Aktenversendungspauschale - Burhoff online
Vergütungsanspruch; Pflichtverteidiger; Umsatzsteuer; Aktenversendungspauschale
- openjur.de
Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers: Ersatz der auf die Aktenversendungspauschale entfallenden Umsatzsteuer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Vergütungsanspruchs des Pflichtverteidigers; Erstattung der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Vergütungsanspruchs des Pflichtverteidigers; Erstattung der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Umsatzsteuer auf die Versendungspauschale auch beim Pflichtverteidiger
Verfahrensgang
- AG Würzburg - 101 Ds 911 Js 12826/08
- LG Würzburg, 18.01.2009 - 1 Qs 9/09
- OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 341 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfG, NJW 1985, 727 ff.). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
Sie gleichen nach Inhalt und Qualität einem begünstigenden Verwaltungsakt und seinem Widerruf (vgl. BVerfG, NJW 1975, 1015 ff). - OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 24 U 161/97
Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
Hierdurch wird auch ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Beschuldigten/Angeklagten begründet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 785 f.).
- LSG Bayern, 19.04.2016 - L 15 SF 72/15
Schuldner der Aktenversendungspauschale
Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale ist damit der Anwalt, der für die von ihm beantragte Aktenversendung als Kostenschuldner eine Kostenrechnung erhält (OLG Bamberg, Beschluss vom 2. April 2009 - 1 Ws 127/09 - juris Rn. 14, 15 und 16;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 7008 VV-RVG, Rn. 1, vgl. ferner VGH München…, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 19 C 05.3348 - NJW 2007, 1483 = juris Rn. 20; LG Mainz…, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 3 T 52/07 - JurBüro 2007, 597 = juris Rn. 7; a. A. AG Dessau…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 655/06 (VI), 4 C 655/06 - AnwBl 2007, 239 = juris Rn. 4).". - OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Wahlverteidigergebühren des Pflichtverteidigers: Geltendmachung gegen die …
Deren Zweck besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (…BVerfGE 39, 238 = NJW 1975, 1015, Rdn. 13 nach juris;… BVerfGE 68, 237 = NJW 1985, 727, Rdn. 42 nach juris; OLG Bamberg StraFo 2009, 350 Rdn. 18 nach juris). - OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 13 OA 170/09
Bestimmung des Kostenschuldners einer verauslagten Aktenversendungspauschale nach …
(so für den vergleichbaren Fall der Festsetzung der Gebühren für einen Pflichtverteidiger auch: OLG Bamberg, Beschl. v. 02.04.2009 - 1 Ws 127/09 -, juris). - BVerwG, 09.04.2010 - 1 WDS-KSt 6.09
Wehrbeschwerdeverfahren; Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Besetzung …
Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale ist damit der Anwalt, der für die von ihm beantragte Aktenversendung als Kostenschuldner eine Kostenrechnung erhält (OLG Bamberg, Beschluss vom 2. April 2009 - 1 Ws 127/09 - [...] Rn. 14, 15 und 16;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 7008 VV-RVG, Rn. 1, vgl. ferner VGH München…, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 19 C 05.3348 - NJW 2007, 1483 = [...] Rn. 20; LG Mainz…, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 3 T 52/07 - JurBüro 2007, 597 = [...] Rn. 7; a. A. AG Dessau…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 655/06 (VI), 4 C 655/06 - AnwBl 2007, 239 = [...] Rn. 4).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuerlichen in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach Ablauf der Bewährungszeit
- rechtsportal.de
StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuerlichen in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach Ablauf der Bewährungszeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 09.01.2009 - 8 StVK 1125/08
- OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 21.06.2006 - 1 Ws 379/06
Zulässigkeit des Bewährungswiderrufs nach Ablauf der Bewährungszeit
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
Der Verurteilte darf daher über die Widerrufsfrage nicht zu lange im Ungewissen gelassen werden (OLG Koblenz, 1 Ws 379/06 vom 21. Juni 2006 m.w.N.).Hinzu kommt, dass die Bewährungszeit in vorliegender Sache bereits am 16. August 2008 ablief, der Verurteilte jedoch nicht - wie es geboten gewesen wäre (OLG Koblenz, DAR 1987, 93 und Beschluss 1 Ws 379/06 vom 21. Juni 2006) - darauf hingewiesen wurde, dass der rechtskräftige Ausgang des neuen Verfahrens abgewartet werden soll und der Verurteilte daher auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch mit einem Widerruf rechnen muss.
- BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
Ein Widerruf wegen einer neuerlichen, in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der neuen Tat möglich, wenn Täterschaft und Schuld aufgrund eines glaubhaften Geständnisses, also in einer jede vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise, feststehen (BVerfG, NStZ 2005, 204 ; OLG Koblenz, 1 Ws 734/03 vom 23. Oktober 2003). - OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 5 Ss 296/86
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
Hinzu kommt, dass die Bewährungszeit in vorliegender Sache bereits am 16. August 2008 ablief, der Verurteilte jedoch nicht - wie es geboten gewesen wäre (OLG Koblenz, DAR 1987, 93 und Beschluss 1 Ws 379/06 vom 21. Juni 2006) - darauf hingewiesen wurde, dass der rechtskräftige Ausgang des neuen Verfahrens abgewartet werden soll und der Verurteilte daher auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch mit einem Widerruf rechnen muss. - OLG Koblenz, 23.10.2003 - 1 Ws 734/03
Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, neue Straftaten, neue Taten, nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
Ein Widerruf wegen einer neuerlichen, in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der neuen Tat möglich, wenn Täterschaft und Schuld aufgrund eines glaubhaften Geständnisses, also in einer jede vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise, feststehen (BVerfG, NStZ 2005, 204 ; OLG Koblenz, 1 Ws 734/03 vom 23. Oktober 2003).
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen; …
Nach dessen ständiger Rechtsprechung ist es bei einem Bewährungswiderruf nach § 56f StGB, für welchen die Rechtskraft einer Verurteilung abgewartet werden soll, geboten, den Beschwerdeführer vorher darauf hinzuweisen, dass er mit einem Widerruf rechnen müsse (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 Ws 379/06 -, juris Rn. 15: "Ohne einen solchen Hinweis, der im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz ... völlig üblich ist, durfte der Verurteilte darauf vertrauen, dass diese Tat nicht mehr zum Bewährungswiderruf führen wird"; Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ws 127/09 -, StraFo 2009, S. 524 ). - KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Grundsätze der …
Durch eine zeitnahe Entscheidung über den Widerruf soll sichergestellt werden, dass dem Grundsatz der Anschlussvollstreckung nach § 454b StPO Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ws 127/09 - juris Rz. 17).