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   OLG Jena, 27.06.2006 - 1 Ws 129/06   

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https://dejure.org/2006,30221
OLG Jena, 27.06.2006 - 1 Ws 129/06 (https://dejure.org/2006,30221)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 Ws 129/06 (https://dejure.org/2006,30221)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 Ws 129/06 (https://dejure.org/2006,30221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Gera - StVK 710/05
  • OLG Jena, 27.06.2006 - 1 Ws 129/06

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 702
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 13.11.2003 - 5 Ws 405/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Feststellung der Rechtswidrigkeit oder

    Auszug aus OLG Jena, 27.06.2006 - 1 Ws 129/06
    Abgesehen davon, dass im Falle von Disziplinarmaßnahmen mit der Annahme von Erledigung - sowohl im Interesse des Gefangen als auch im Interesse der Justizvollzugsanstalt - Zurückhaltung geboten ist (vgl. etwa KG, Beschluss vom 13.11.2003, AZ: 5 Ws 405/03, NStZ 2004, 612 [KG Berlin 13.11.2003 - 5 Ws 405/03 Vollz] (Leitsatz), vollständig abgedruckt bei Juris), erscheint vorliegend eine Erledigung in verstärktem Maße deshalb zweifelhaft, weil die Vollstreckung des Arrests zur Bewährung ausgesetzt worden war und der Arrest wohl tatsächlich nicht vollstreckt wurde.
  • OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Öffentlichkeitsfahndung:

    Diese wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht mit Beschluss vom 25. August 2006 verworfen (1 Ws 129/06).

    Mit diesen weiteren Beschlüssen vom 27. Juni 2006 hat das Landgericht die zuvor getroffenen unvollständigen Entscheidungen jedoch lediglich um die gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG erforderliche Verweisung ergänzt (vgl. auch OLG Hamburg, Beschl. v. 25.8.2006, 1 Ws 129/06).

  • OLG Naumburg, 14.06.2017 - 1 Ws (RB) 24/17

    Strafvollzug: Anspruch eines wegen Körperverletzung an einem Mitgefangenen

    Geht man davon aus, dass durch den Vollzug einer Disziplinarmaßnahme nicht deren Erledigung eintritt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2006, 1 Ws 129/06, Rn. 20; KG Berlin, Beschl. v. 13.11.2003, 5 Ws 405/03 Vollz, Rn. 6 ff; differenzierend OLG Hamm, Beschl. v. 02.07.1991, 1 Vollz (Ws) 48/91, Rn. 17-19; jeweils zitiert nach juris), ergibt sich dies bereits daraus, dass der Antragsteller dann auch nach dem Vollzug der Disziplinarmaßnahme mit einem Anfechtungsantrag deren Aufhebung hätte beantragen müssen.
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