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   OLG Stuttgart, 11.02.2000 - 1 Ws 13/00   

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OLG Stuttgart, 11.02.2000 - 1 Ws 13/00 (https://dejure.org/2000,20478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.02.2000 - 1 Ws 13/00 (https://dejure.org/2000,20478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 1 Ws 13/00 (https://dejure.org/2000,20478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 190
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Der Senat ist dabei als Beschwerdegericht nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - III-1 Ws 518/14, juris, Rn. 13; Beschluss vom 09. Juli 2012 - III-3 RVs 41/12, juris, Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2000 - 1 Ws 13/00, juris, Rn. 7 zu § 6 Abs. Abs. 1 Nr. 2 StrEG; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 309, Rn. 4 m.w.N. ).
  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    Dabei ist der Senat als Beschwerdegericht nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Braunschweig aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - III-1 Ws 518/14 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 1 Ws 13/00 - [juris]).
  • LG Hagen, 06.01.2021 - 49 KLs 29/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Faustschlag ins Gesicht,

    Grundsätzlich besteht auch im Falle der Ablehnung einer beantragten Unterbringung nach § 63 StGB eine Entschädigungspflicht der Staatskasse für die Zeit des vorläufigen Freiheitsentzugs, da die Ablehnung einem Freispruch gleichsteht (OLG Stuttgart, Beschl. vom 11.02.2000, NStZ-RR 2000, 190; OLG Hamm, Beschl. vom 26.07.1982, Az. 1 Ws 264/82, juris).

    Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn sich die Schuldunfähigkeit oder die Unmöglichkeit ihres Ausschlusses im Strafverfahren erst in der Hauptverhandlung ergibt und der Beschuldigte deswegen freigesprochen werden muss, sondern auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft von vorneherein ein Sicherungsverfahren nach den §§ 413 f. StPO betreibt, ihr Ziel der Unterbringung des Beschuldigten nach § 63 StGB jedoch nicht erreicht (OLG Stuttgart, Beschl. vom 11.02.2000, NStZ-RR 2000, 190).

    Bei der Ermessensausübung wird insbesondere darauf abgestellt, ob die rechtswidrigen Taten schwer wiegen, wie hoch ihr Unrechtsgehalt ist und ob durch sie der Rechtsfrieden empfindlich gestört wurde (OLG Stuttgart, Beschl. vom 11.02.2000, a.a.O. mit weit. Nachw.).

  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    Im Rahmen der Überprüfung der nach § 6 Abs. 1 StrEG zu treffenden Ermessensentscheidung ist das Beschwerdegericht nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 190; Cornelius in BeckOK, 31. Edition, § 8 StrEG Rnr. 17 m.w.N.; Kunz, StrEG 4. Auflage, § 8 Rnr. 66 m.w.N.; an seiner anderslautenden Auffassung in NStZ 2010, 284 hält der Senat, ebenso wie das OLG Hamm [vgl. Beschluss vom 9. Juli 2012 - III-3 RVs 41/12 - Juris] nicht mehr fest).
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Im Ansatz zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Ablehnung der beantragten Unterbringung nach § 63 StGB einem Freispruch gleichzusetzen ist, so dass nach § 2 Abs. 1 StrEG grundsätzlich eine Entschädigungspflicht der Staatskasse für die Zeit des vorläufigen Freiheitsentzugs besteht (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 190 f.).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11

    Entschädigung für eine einstweilige Unterbringung bei eingeschränkter

    Denn die Beschwerdeführerin hat die Strafverfolgungsmaßnahme nicht dadurch veranlasst, dass sie sich wahrheitswidrig selbst belastet oder wesentliche entlastende Umstände verschwiegen hat (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StrEG), noch wurde sie nur deshalb nicht verurteilt, weil sie schuldunfähig war (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG), noch ist die Anordnung der Unterbringung nur deshalb unterblieben, weil die rechtswidrigen Taten die Erheblichkeitsschwelle des § 63 StGB nicht erreicht haben (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 190).
  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 2 Ws 828/05

    Strafverfahren: Entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme

    Die in dem Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 zu sehende endgültige Ablehnung der beantragten Unterbringung ist einem Freispruch bzw. der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gleichzusetzen (vgl. OLG Stuttgart in NStZ-RR 2000, 190), so dass nach § 2 Abs. 1 StrEG grundsätzlich eine Entschädigungspflicht der Staatskasse für die Zeit des Vollzugs der einstweiligen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht.
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 1 Ws 518/14

    Entschädigung; einstweilige Unterbringung

    Bei der Ausübung des durch § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG eingeräumten Ermessens ist zum einen darauf abzustellen, wie hoch der Unrechtsgehalt der rechtswidrigen Taten ist und ob durch sie der Rechtsfrieden empfindlich gestört wurde, zum anderen ist das Maß des Sonderopfers zu berücksichtigen, dass der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 296; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 190).
  • OLG Köln, 06.05.2020 - 2 Ws 211/20

    Ablehnung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks

    Mit Blick auf die seit dem 04.05.2020 durchgeführte Hauptverhandlung, den dortigen, dem Senat unbekannten Stand der Beweisaufnahme (vgl. dazu, dass durch den Fortgang einer Hauptverhandlung eine vor Beginn der Beweisaufnahme bestehende Gefährdung des Untersuchungszwecks sukzessive entfallen kann: Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 24.11.2014, 1 Ws 120/14, juris) und der dem Senat nur unvollständig vorliegenden Akte - 11 Sonderhefte und 5 Beiakten liegen dem Senat nicht vor, so dass deren Inhalt, auch mit Blick auf persönlichkeitsrechtlich relevante Unterlagen betreffend den Angeklagten nicht beurteilt werden kann - erachtet der Senat in Kenntnis der auch von ihm vertretenen Rechtsprechung, dass das Beschwerdegericht grundsätzlich eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. SenE vom 20.07.2016, 2 Ws 426/16; KG Berlin, Beschluss vom 21.11.2018, 2 Ws 378/18, a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2015, 1 Ws 309/15, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2014, 1 Ws 518/14, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2000, 1 Ws 13/00, juris, a.A. wohl OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2015, 3 Ws 465/15, juris), ausnahmsweise die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung des Verfahrens zur Bestimmung des Umfangs des Akteneinsichtsrechts der Nebenklagevertreterin durch den Vorsitzenden der 13. großen Strafkammer des Landgerichts Köln als erforderlich.
  • OLG Hamm, 09.07.2012 - 3 RVs 41/12

    Fehlende Beschwer bei Freispruch; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Das Beschwerdegericht ist dabei nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen (gegen eine solche Beschränkung ausdrücklich OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 190, und Meyer-Goßner, a.a.O., § 8 StrEG Rdnr. 22; ebenso wohl auch BGH, NStZ-RR 2010, 296; an seiner anderslautenden Auffassung in NJW 1974, 374, hält der Senat nicht mehr fest), sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung.
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 2 Ws 686/11

    Versagung der Entschädigung bei Unterbringung nach § 63 StGB

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   OLG Jena, 24.01.2004 - 1 Ws 13/00   

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OLG Jena, 24.01.2004 - 1 Ws 13/00 (https://dejure.org/2004,50121)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.01.2004 - 1 Ws 13/00 (https://dejure.org/2004,50121)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Januar 2004 - 1 Ws 13/00 (https://dejure.org/2004,50121)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 08.09.2004 - 1 Ws 287/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Jena, 24.01.2004 - 1 Ws 13/00
    Zur Überholung eines Widerrufsbeschlusses durch spätere Einbeziehung der widerrufenen Strafe in eine Gesamtstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, Senatsbeschluss vom 08.09.2004, 1 Ws 287/04.
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