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   OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12   

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OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 (https://dejure.org/2012,19726)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 (https://dejure.org/2012,19726)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 (https://dejure.org/2012,19726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Weisungen, Führungsaufsicht, elektronische Fußfessel, Zulässigkeit

  • openjur.de

    1. Auch im Rahmen der Führungsaufsicht ist die Weisung, wonach ein Wohnsitzwechsel des Verurteilten vom (vorherigen) Einverständnis seines Bewährungshelfers oder der Führungsaufsichtsstelle abhängig gemacht wird, unzulässig.2. Eine im Rahmen der Führungsaufsicht nach § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung des Wohnsitzwechsels ohne vorheriges Einverständnis des Bewährungshelfers oder der Führungsaufsichtsstelle; Frequenz von Meldungen bei dem Bewährungshelfer; Zulässigkeit der Anordnung der sog. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die elektronische Fußfessel - wann ist sie zulässig?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Weisungen bei der Führungsaufsicht - bestimmt müssen sie sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Zulässigkeit von Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht; Anforderungen an die Untersagung des Wohnsitzwechsels bei fehlendem vorherigem Einverständnis des Bewährungshelfers oder der Führungsaufsichtsstelle; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anordnung ...

Papierfundstellen

  • StV 2012, 737
  • StV 2013, 170
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Eine im Rahmen der Führungsaufsicht nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB erteilte Weisung an den Verurteilten, sich mindestens einmal wöchentlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheits- und Verhältnismäßigkeitsgebot, wenn nicht gleichzeitig die Art und Weise der Meldung näher konkretisiert ist (u.a. Anschluss an OLG Jena StV 2008, 88).

    Zumindest muss eine Frequenz der Meldungen beim Bewährungshelfer vorgegeben werden (Fischer § 68 b Rn. 9) und deshalb muss die Art und Weise der Meldung näher konkretisiert werden (OLG Jena StV 2008, 88).

  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht:

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Zudem kann die Überwachung es den zuständigen Behörden im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Dritte erleichtern, rechtzeitig einzuschreiten (u.a. Anschluss an OLG Rostock NStZ 2011, 521 ff.).

    Zudem kann eine derartige Überwachung es den zuständigen Behörden erleichtern, im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Dritte rechtzeitig einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403 S. 17 m.w.N.; vgl. auch OLG Rostock, NStZ 2011, 521 ff.).

  • OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11

    Führungsaufsicht: Überprüfung von Weisungen; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Gesundheitliche oder berufliche Beeinträchtigungen gehen von den Geräten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich nicht aus (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2011 - 2 Ws 83/11 = StraFo 2011, 525 f. = NStZ 2012, 325 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 11).
  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Denn in dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1993, 355 ff.) wird lediglich festgestellt, dass bei einer kurzfristigen Terminsbestimmung ein vorhandener Verteidiger unmittelbar vom Gericht zu unterrichten ist.
  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Außerdem ist diese Weisung infolge ihres weiten Rahmens geeignet, die Lebensführung des Verurteilten in unzumutbarer Weise einzuschränken (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.02.2011 - 1 Ws 86/11 und vom 02.03.2011 - 1 Ws 90/11, jeweils unveröffentlicht).
  • OLG Dresden, 12.12.2008 - 2 Ws 380/08

    Weisung; Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Ein darüber hinausgehendes Mitsprache- oder gar Bestimmungsrecht der Führungsaufsichtsstelle oder des Bewährungshelfers bei der Wahl des Wohnsitzes ist gesetzeswidrig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08; Senatsbeschluss vom 08.07.2010 - 1 Ws 360/10).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 4 Ws 71/84
    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Soweit sich die Beschwerde darüber hinaus auch gegen die Ausgestaltung und die Anordnung einzelner Weisungen richtet, ist sie gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 StPO als einfache, nicht fristgebundene Beschwerde statthaft (vgl. KK /Appl StPO 6. Aufl. § 454 Rn. 38; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 27 f.) und auch sonst zulässig (§ 306 Abs. 1 StPO).
  • OLG Zweibrücken, 01.08.2011 - 1 Ws 90/11

    Maßregelvollstreckung: Verbot der Kameraüberwachung in einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Außerdem ist diese Weisung infolge ihres weiten Rahmens geeignet, die Lebensführung des Verurteilten in unzumutbarer Weise einzuschränken (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.02.2011 - 1 Ws 86/11 und vom 02.03.2011 - 1 Ws 90/11, jeweils unveröffentlicht).
  • OLG Schleswig, 06.12.2006 - 2 Ws 504/06
    Auszug aus OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
    Eine entsprechende Anwendung ist zulässig, aber nur dann geboten, wenn gerade das Vollstreckungsverfahren selbst besondere Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer, in seiner Person liegender Umstände ersichtlich nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen zu äußern (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.12.2006, 2 Ws 504/06).
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

    Eine - im Rahmen des Beschwerdeverfahrens allein überprüfbare - Gesetzwidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht liegt nur vor, wenn eine solche im Gesetz nicht vorgesehen, unbestimmt, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Bamberg, StV 2012, 737; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 -, vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 -).

    Zudem kann eine derartige Überwachung es den zuständigen Behörden erleichtern, im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Dritte rechtzeitig einzuschreiten (vgl. BT-Drucksache 17/3403, S. 17; OLG Bamberg StV 2012, 737).

    Die Weisungen müssen in einem Mindestmaß stützend wirken und dürfen die Resozialisierungspotentiale der verurteilten Person nicht aus reinen Überwachungsinteressen heraus überfordern oder gefährden (vgl. OLG Rostock a.a.O.; OLG Bamberg StV 2012, 737).

    Der ungestörte Betrieb der Home-Unit, welche u. a. dafür sorgt, dass die GPS-Ortung während des Aufenthalts der "elektronischen Fußfessel" im Empfangsbereich der Home-Unit nicht stattfindet, dient ausschließlich dazu, eine unzumutbar genaue Überwachung des Verurteilten in dessen häuslichen Bereich zu vermeiden, und erscheint daher als Korrelat der unter 1 a) erteilten Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; Brauneisen StV 2011, 311, 313; Haveramp/Schwedler/Wössner R & P 2012, 9, 10).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Gleiches muss für den Fall gelten, dass eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737 ff. - Rn. 13 nach juris).

    aaa) Ob die Grenze der Zumutbarkeit beachtet ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sowie der besonderen Verhältnisse des Verurteilten und seiner Interessen zu beurteilen (vgl. OLG Rostock, a. a. O., Rn. 38 nach juris; OLG Bamberg StV 2012, 737 ff. - Rn. 34 nach juris; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 68b Rn. 25).

    Der ungestörte Betrieb der Home-Unit, welche dafür sorgt, dass die GPS-Ortung nicht stattfindet, während sich die elektronische Fußfessel in ihrem Empfangsbereich befindet, dient ausschließlich dazu, eine unzumutbar genaue Überwachung des Verurteilten in dessen häuslichem Bereich zu vermeiden, und erscheint daher als geradezu notwendiges Korrelat der unter Ziffer II. 12.) erteilten Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737 ff. - Rn. 36 nach juris).

  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Grundsätzlich müssen eine Frequenz der Meldungen beim Bewährungshelfer vorgegeben werden und die Art und Weise der Meldung näher konkretisiert werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 = StV 2012, 737 = OLGSt StGB § 68b Nr. 13 = BeckRS 2012, 17450), auch wenn dem Bewährungshelfer eine inhaltliche Ausfüllung von Weisungen innerhalb der durch die gerichtliche Anordnung verbleibenden Spielräume (etwa die Festlegung des konkreten Vorsprachetermins im eröffneten Zeitraum) überlassen werden darf (BGH, Urt. v. 18.12.2012 - 1 StR 415/12 a.a.O.).
  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Diese Weisung dient zum einen der Sicherstellung der planmäßigen Überwachung des Verurteilten durch die Aufsichtsstelle sowie zum anderen in der Vermeidung einer kriminellen Gefährdung, der der Verurteilte außerhalb seines Wohn- oder Aufenthaltsbereichs ausgesetzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2014 - 4 StR 496/13, juris Rn. 13, NStZ 2014, 203; OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12, juris Rn. 21, OLGSt StGB § 68b Nr. 13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.06.2020 - 1 Ws 71/20, juris Rn. 13; Fischer, a.a.O., Rn. 4).

    Ob die Grenze der Zumutbarkeit beachtet ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sowie der besonderen Verhältnisse der verurteilten Person und deren Interessen zu beurteilen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12, juris Rn. 34, OLGSt StGB § 68b Nr. 13; OLG München, a.a.O, juris Rn. 55).

  • OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an

    Hierdurch soll es den zuständigen Behörden erleichtert werden, im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für die genannten Rechtsgüter rechtzeitig einzuschreiten (BT-Drucks. 17/3403, S. 17; vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12, juris Rn. 33).

    Dementsprechend ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht zwingend an eine aufenthaltsbezogene Weisung geknüpft (OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12, juris Rn. 33; Brauneisen, StV 2011, 311, 312; vgl. dagegen Groß in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 68b Rn. 24).

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Der zusätzlichen Bestimmung einer Höchstfrequenz bedarf es nicht (entgegen OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris).

    Der Senat teilt zwar nicht die unter Bezugnahme auf OLG Bamberg (Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris) vertretene Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, dass die auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB gestützte Weisung bereits wegen einer zu unbestimmten - und mit Blick auf die Blankettbestimmung des § 145a StGB deshalb unzureichenden - Festlegung einer Meldefrequenz im Höchstmaß keinen Bestand haben würde.

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Die Prüfung der Gesetzmäßigkeit umfasst aber neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat und ob Ermessensmissbrauch vorliegt, auch die Prüfung, ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).

    Neben einer derartigen abschreckenden Wirkung kann die Führungsaufsichtsstelle mit Hilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf etwaige Verstöße auch schneller mit Maßnahmen der Führungsaufsicht, etwa einer Intensivierung der Betreuung, reagieren und es den zuständigen Behörden erleichtern, im Falle einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Leib und Leben Dritter einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403, Seite 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190/12, 2 Ws 191/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).

  • OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19

    Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der

    Dementsprechend ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht zwingend an eine aufenthaltsbezogene Weisung geknüpft (OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12, juris Rn. 33; Brauneisen, StV 2011, 311, 312).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Der zusätzlichen Bestimmung einer Höchstfrequenz bedarf es nicht (entgegen OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris).

    Der Senat teilt zwar nicht die unter Bezugnahme auf OLG Bamberg (Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris) vertretene Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, dass die auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB gestützte Weisung bereits wegen einer zu unbestimmten - und mit Blick auf die Blankettbestimmung des § 145a StGB deshalb unzureichenden - Festlegung einer Meldefrequenz im Höchstmaß keinen Bestand haben würde.

  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Erforderlich ist unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Gesamtabwägung, bei der die Umstände des Einzelfalles sowie die besonderen Verhältnisse des Verurteilten und dessen Interessen zu berücksichtigen sind, wobei sich die erteilten Weisungen nicht in reinen Überwachungsinteressen erschöpfen dürfen; die Weisungen dürfen nicht die ganze Lebensführung des Verurteilten beeinträchtigen, wenn der Verurteilte nur eine geringfügige Straftat begangen hat oder von der Begehung nur unbedeutender Straftaten abgehalten werden soll (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2011, 521 [richtig: NStZ 2011, 521 - d. Red.] ; OLG Bamberg, StV 2012, 737).
  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich

  • KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14

    Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 310/23

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Meldeweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 1 Ss 66/15

    Zur Bestimmtheit von Weisungen während der Führungsaufsicht

  • OLG Stuttgart, 09.03.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot bei Melde-, Kontroll- oder Vorstellungsweisungen im Rahmen der

  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Keine Maßregel nach Haftentlassung bei günstiger Prognose

  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

  • OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14

    Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

  • OLG Stuttgart, 09.02.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot einer Kontrollweisung; Inhaltliche Bestimmtheit einer

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 114/23
  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • OLG München, 14.08.2012 - 1 Ws 599/12

    Führungsaufsicht: Einfache Beschwerde gegen die Anordnung unbefristeter

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 148/23

    Anordnung und Übernahme der Weisung zur elektronischen Überwachung des

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