Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10017
OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03 (https://dejure.org/2003,10017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2003 - 1 Ws 14/03 (https://dejure.org/2003,10017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2003 - 1 Ws 14/03 (https://dejure.org/2003,10017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anbringung einer Trennscheibe in einer Strafvollzugsanstalt; Freier Verkehr zwischen Strafverteidigern und Strafgefangenen; Gefahr für die Ordnung und Sicherheit in einer Strafanstalt; Gefahr für einen Strafverteidiger durch einen Strafgefangenen

  • Judicialis

    StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 27 Abs. 3; ; StVollzG § 27 Abs. 4; ; StVollzG § 29 Abs. 1; ; StPO § 148 Abs. 2; ; StGB § 129 a; ; GVG § 121 Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz einer Trennscheibe bei Verteidigerbesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 50/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03
    Dabei übersieht der Senat nicht, dass beiden Fällen jeweils andere Sachverhaltsgestaltungen zugrundelagen, weshalb fraglich sein könnte, ob die gestellte Rechtsfrage bindend entschieden wurde (BGHSt 18, 324, 326; KK-Hannich § 121 Rdnr. 38 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80

    Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03
    Der Senat sieht sich jedoch an der Verwerfung der Rechtsbeschwerde durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1981 (BGHSt 30, 38 = NJW 1981, 1222 = NStZ 1981, 236) und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20.06.2000 (StV 2001, 39) gehindert, weil in beiden Entscheidungen die Rechtsauffassung vertreten wird, dass die Vollzugsbehörde nur bei einem Strafgefangenen, der eine Strafe wegen einer Straftat nach § 129a StGB verbüßt oder bei dem im Anschluss an die vollzogene Strafe eine Freiheitsstrafe wegen einer solchen Straftat vollstreckt werden soll, anordnen darf, dass bei dem Besuch des Verteidigers eine Vorrichtung benutzt werden muss, welche die Übergabe von Schriftstücken und anderen Gegenständen ausschließt.
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02

    Eilrechtsschutz nach § 114 Abs 2 StVollzG gegen Trennscheibenanordnung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03
    Der Senat hält die Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs für zu weit gehend und ist der Auffassung, dass zumindest in den Fällen, in denen die konkrete Gefahr besteht, dass der Verteidiger bei einem Besuch des Strafgefangenen als Geisel genommen werden kann, die Anordnung des Trennscheibeneinsatzes auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestützt werden kann (offengelassen BVerfG B. v. 24.10.2002 - 2 BvR 778/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht