Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 21.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44452
OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,44452)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,44452)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,44452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fluchtgefahr bei möglicher Absetzung ins Ausland und schwerer Erreichbarkeit des wegen Verletzung seiner Buchführungspflichten Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fluchtgefahr bei möglicher Absetzung ins Ausland und schwerer Erreichbarkeit des wegen Verletzung seiner Buchführungspflichten Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95

    Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09
    Fluchtgefahr in diesem Sinne liegt vor, wenn die Würdigung der Umstände des Falles es wahrscheinlicher machen, dass sich der Angeklagte dem Strafverfahren entzieht, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde (OLG Köln StV 1995, 475; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 51. Aufl., § 112 Rn.17).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09
    Anderes gilt nur dann, wenn ein Angeklagter erklärt, er wolle sich dem Verfahren nicht stellen (OLG Karlsruhe StV 2005, 33 [OLG Karlsruhe 01.03.2004 - 3 Ws 44/04] ; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22).
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09
    Anderes gilt nur dann, wenn ein Angeklagter erklärt, er wolle sich dem Verfahren nicht stellen (OLG Karlsruhe StV 2005, 33 [OLG Karlsruhe 01.03.2004 - 3 Ws 44/04] ; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Allein der Umstand, dass sich ein Beschuldigter in sein Heimatland zurückbegibt, reicht insoweit nicht aus, wenn sich nicht aus den Umständen der Wille des Beschuldigten ergibt, sich dem Verfahren nicht stellen zu wollen (OLG Celle StraFo 2009, 204; OLG Hamm StV 2005, 35; OLG Dresden StV 2007, 587).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37997
OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,37997)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.04.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,37997)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. April 2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,37997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in einer Haftsache nach § 230 Abs. 2 Strafprozesordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 230 Abs. 2
    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in einer Haftsache nach § 230 Abs. 2 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 Ws 12/09

    Verhältnismäßigkeit des Sicherungshaftbefehls bei Verbüßung von Strafhaft in

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09
    Ob dieser Unterschied auch zu einer abweichenden Beurteilung des Einflusses einer Inhaftierung in anderer Sache führen muss (dafür OLG Celle, Beschluss vom 16.1.2009, 2 Ws 12/09, bei juris), braucht hier nicht entschieden zu werden, obwohl seit dem 16.12.2008, dem Tag der Rechtskraft der Bewährungswiderrufe in den anderen Verfahren, feststehen dürfte, dass der Angeklagte noch längere Zeit inhaftiert sein wird, so dass eine Vorführung beim Amtsgericht S möglich ist.

    Das Oberlandesgericht Celle hielt eine Frist von zweieinhalb Monaten für ausreichend (OLG Celle, Beschluss vom 16.1.2009, aaO.), das Landgericht Berlin jedenfalls 5 Monate für zuviel (LG Berlin, Beschluss vom 27.4.1994, 504 Qs 36/94, bei juris).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09
    Es gilt das Übermaßverbot (BVerfGE 32, 87, 94).
  • LG Berlin, 27.04.1994 - 504 Qs 36/94
    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2009 - 1 Ws 141/09
    Das Oberlandesgericht Celle hielt eine Frist von zweieinhalb Monaten für ausreichend (OLG Celle, Beschluss vom 16.1.2009, aaO.), das Landgericht Berlin jedenfalls 5 Monate für zuviel (LG Berlin, Beschluss vom 27.4.1994, 504 Qs 36/94, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis

    Jedenfalls unterliegen auch der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO und seine Aufrechterhaltung dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit; es gilt das Übermaßverbot (BVerfGE 32, 87 ; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 Ws 141/09 - juris).
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