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   OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10   

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https://dejure.org/2010,10856
OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10 (https://dejure.org/2010,10856)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.04.2010 - 1 Ws 144/10 (https://dejure.org/2010,10856)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. April 2010 - 1 Ws 144/10 (https://dejure.org/2010,10856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 140 Abs 2 StPO, § 63 StGB, Art 5 MRK, Art 6 MRK
    Verfahren der Vollstreckung einer Maßregel: Voraussetzungen für die Auswechslung eines Pflichtverteidigers bei Fehlen eines wichtigen Grundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 140 Abs. 2; StPO § 141
    Bestellung eines Verteidigers im Verfahren der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Beiordnung eines Verteidigers im Vollstreckungsverfahren gelte nur für den jeweiligen Vollstreckungsabschnitt (vgl. KG, Beschluss vom 03. August 2001 - 5 Ws 380/01; OLG Schleswig, SchlHA 1989, 105; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252; OLG München, Beschluss vom 09. März 2007 - 3 Ws 94/07 -), stimmt der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht zu.

    Soweit in der Rechtsprechung der Obergerichte, die eine Verteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren auf den jeweiligen Abschnitt beschränkt haben wollen, darauf verwiesen wird, dass nur dies zu einem angemessenen Ergebnis auch bei der Gebührenfestsetzung führe, da bei einer kostenrechtlichen Zugrundelegung einer einheitlichen Bestellung des Pflichtverteidigers für das gesamte Verfahren zweifelhaft sei, wann der Rechtszug beendet ist und ab wann der Verteidiger die volle Gebühr liquidieren dürfe (so KG, Beschluss vom 03. August 2001 - 5 Ws 380/01), kommt diesem Argument nach Änderung der kostenrechtlichen Regelungen auch für das Vollstreckungsverfahren keine Bedeutung mehr zu.

  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 2 Ws 96/00

    Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Aussetzung der Unterbringung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass sich die Verteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren, jedenfalls bei Vollzug einer Maßregel gemäß § 63 StGB, auf das gesamte Verfahren erstreckt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 1 Ws 250/05 - Beschluss vom 08. September 2005 - 1 Ws 510/05 - ; zuletzt Beschluss vom 20. November 2009 - 1 Ws 750/09 - ; so auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 140 Rn.33a; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 2 Ws 96/2000 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 2 Ws 99/02 -).
  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Für die Vollstreckung einer Maßregel gemäß § 63 StGB ist demgegenüber zu beachten, dass in Verfahren, in denen es um die Fortsetzung, Aussetzung oder Beendigung der Unterbringung einer geistig erkrankten Person geht, die Beiordnung eines Verteidigers notwendig ist (vgl. EGMR vom 12.Mai 1992, StV 1993, 88).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Beiordnung eines Verteidigers im Vollstreckungsverfahren gelte nur für den jeweiligen Vollstreckungsabschnitt (vgl. KG, Beschluss vom 03. August 2001 - 5 Ws 380/01; OLG Schleswig, SchlHA 1989, 105; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252; OLG München, Beschluss vom 09. März 2007 - 3 Ws 94/07 -), stimmt der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht zu.
  • OLG Hamm, 10.05.2002 - 2 Ws 99/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung im Verfahren über den Widerruf von Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass sich die Verteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren, jedenfalls bei Vollzug einer Maßregel gemäß § 63 StGB, auf das gesamte Verfahren erstreckt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 1 Ws 250/05 - Beschluss vom 08. September 2005 - 1 Ws 510/05 - ; zuletzt Beschluss vom 20. November 2009 - 1 Ws 750/09 - ; so auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 140 Rn.33a; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 2 Ws 96/2000 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 2 Ws 99/02 -).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 3 Ws 618/03

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Beiordnung eines Verteidigers im Vollstreckungsverfahren gelte nur für den jeweiligen Vollstreckungsabschnitt (vgl. KG, Beschluss vom 03. August 2001 - 5 Ws 380/01; OLG Schleswig, SchlHA 1989, 105; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 252; OLG München, Beschluss vom 09. März 2007 - 3 Ws 94/07 -), stimmt der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht zu.
  • OLG Hamburg, 01.02.2006 - 1 Ws 249/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass sich die Verteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren, jedenfalls bei Vollzug einer Maßregel gemäß § 63 StGB, auf das gesamte Verfahren erstreckt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 1 Ws 250/05 - Beschluss vom 08. September 2005 - 1 Ws 510/05 - ; zuletzt Beschluss vom 20. November 2009 - 1 Ws 750/09 - ; so auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 140 Rn.33a; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 2 Ws 96/2000 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 2 Ws 99/02 -).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 443/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10
    Auch bei einer Verteidigerbestellung für das gesamte Vollstreckungsverfahren kann der Verteidiger nach § 15 RVG für die jeweiligen Angelegenheiten die in Teil 4 Abschnitt 2 VV 4200 - 4207 geregelten Gebührentatbestände geltend machen, mithin jeweils die Verfahrensgebühr gemäß VV 4202/4203 und die Auslagen gemäß VV 7002 ff.(vgl. auch Madert in Gerold/Schmidt RVG VV 4200 Rn. 14; OLG Schleswig, Beschluss vom 06. Januar 2004 - 1 Ws 443/04).
  • OLG Celle, 31.07.2020 - 2 Ws 122/20

    Keine dauerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers für gesamtes

    Die in der Rechtsprechung vereinzelt gebliebene Auffassung der Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2000, 3367) und Naumburg (Beschluss vom 27. April 2010 - 1 Ws 144/10 -), die Bestellung "für das Vollstreckungsverfahren" gelte bis zu dessen Ende, vermag nicht zu überzeugen.
  • LG Bielefeld, 07.09.2016 - 8 Qs 379/16

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Mehrkosten, Belehrung

    Für die angefochtene Einschränkung hinsichtlich der Gebühren des neuen Pflichtverteidigers besteht kein Raum; ein entsprechender Verzicht (der grundsätzlich zulässig ist - vgl. Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.4.2010, Az.1 Ws 144/10, Beschluss des OLG Braunschweig vom 28.07.2008, Az. Ws 262/08, zitiert nach juris) ist von dem neuen Pflichtverteidiger auf der Basis der angenommenen Verletzung des Anhörungsrechts des Angeklagten aus § 142 StPO nicht erklärt worden.
  • OLG Celle, 31.07.2020 - 1 Ws 122/20

    Vollstreckungsverfahren, Maßregelvollzug, dauerhafte Beiordnung

    Die in der Rechtsprechung vereinzelt gebliebene Auffassung der Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2000, 3367) und Naumburg (Beschluss vom 27. April 2010 - 1 Ws 144/10 -), die Bestellung "für das Vollstreckungsverfahren" gelte bis zu dessen Ende, vermag nicht zu überzeugen.
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