Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.10.1983 - 1 Ws 144/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,21647
OLG Hamm, 03.10.1983 - 1 Ws 144/83 (https://dejure.org/1983,21647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.10.1983 - 1 Ws 144/83 (https://dejure.org/1983,21647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Oktober 1983 - 1 Ws 144/83 (https://dejure.org/1983,21647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,21647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Für die Pflichtverteidigung ist allgemein anerkannt, dass sich der bestellte Verteidiger bei vorübergehender Verhinderung mit Genehmigung des Gerichts durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. OLG Frankfurt aaO.; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Oktober 1983 - 1 Ws 144/83 - juris; Laufhütte in KK, StPO 5. Aufl., § 142 Rdn. 10; Julius in HK, StPO 3. Aufl., § 142 Rdn. 12; Wohlers in SK-StPO, § 141 Rdn. 17).
  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Der bestellte Verteidiger kann sich bei vorübergehender Verhinderung mit Genehmigung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327, 328 und StraFo 2008, 349; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Oktober 1983, 1 Ws 144/83, juris; OLG Frankfurt NJW 1980, 1703; LR-Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl. 2007, Rdnr. 36 zu § 142; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., Rdnr. 15 zu § 142) und der allgemeine Vertreter des beigeordneten Verteidigers i. S. von § 53 BRAO kann die Pflichtverteidigung für den beigeordneten Verteidiger führen (BGH NStZ 1992, 248; NStZ-RR 2002, 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht