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   KG, 31.08.2007 - 1 AR 1207/07 - 1 Ws 146/07   

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https://dejure.org/2007,35420
KG, 31.08.2007 - 1 AR 1207/07 - 1 Ws 146/07 (https://dejure.org/2007,35420)
KG, Entscheidung vom 31.08.2007 - 1 AR 1207/07 - 1 Ws 146/07 (https://dejure.org/2007,35420)
KG, Entscheidung vom 31. August 2007 - 1 AR 1207/07 - 1 Ws 146/07 (https://dejure.org/2007,35420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzug der Untersuchungshaft bis zur Höhe der erkannten Freiheitsstrafe zur Sicherung der drohenden Vollstreckung der Strafe; Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 120 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn das notwendig ist, um die Ahndung der Tat und die drohende Vollstreckung der Strafe zu sichern, existiert aber nicht (vgl. KG, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 AR 1207/07 - 1 Ws 146/07, NStZ-RR 2008, 157; KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl., § 120 Rn. 6 mwN; MüKoStPO/Böhm, § 120 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 120 Rn. 4).
  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls hatte die Untersuchungshaft hier fortzudauern, denn es gibt keinen Rechtssatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der erkannten Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn das notwendig ist, um die drohende Vollstreckung der Strafe zu sichern (vgl. Senat, Beschluss vom 06. März 2018, 2 Ws 125/18; KG, Beschluss vom 31.8. 2007 - 1 Ws 146/07, NStZ-RR 2008, 157; KG, Beschl. v. 12.2.1987 - 4 Ws 41/87 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., Rn. 4 zu § 120 mwN).
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 1 Ws 47/08

    Erledigung der Einwendungen gegen Maßnahmen in Vollziehung einer Beschlagnahme

    Die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob ein Dritter, der sich gegen Maßnahmen zur Vollziehung eines in einem Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes wendet, Drittwiderspruchsklage beim Zivilgericht erheben muss oder ihm die Rechtsbehelfe der Strafprozeßordnung zu Gebote stehen (zum Streitstand vgl. BGHZ 164, 176 ff.), hat der Gesetzgeber mit dem am 01. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I 2350) mit der Erweiterung der Vorschrift des § 111f StPO um Absatz 5 dahingehend entschieden, dass alle Einwendungen gegen Maßnahmen in Vollziehung einer Beschlagnahme oder eines Arrestes (nunmehr) im strafprozessualen Rechtsweg zu erledigen sind (so bereits Senat, Beschluss vom 16.08.2007 - Az.: 1 Ws 146/07).
  • LG Kleve, 03.04.2014 - 120 Qs 402 Js 845/13

    Untersuchungshaft, Vorwegvollzug, Verhältnismäßigkeit

    Es gibt keinen Rechtssatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der erkannten Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn dies - wie hier - notwendig ist, um die Durchführung des vom Angeklagten gewünschten Berufungsverfahrens oder die drohende Vollstreckung der Strafe zu sichern (KG, NStZ-RR 2008, 157; OLG Hamm MDR 1993, 673; Schultheis in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013 § 120 Rn. 7).
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