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   OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10 - 128, 1 Ws 146/10, III-1 Ws 146/10 - 128, III-1 Ws 146/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7114
OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10 - 128, 1 Ws 146/10, III-1 Ws 146/10 - 128, III-1 Ws 146/10 (https://dejure.org/2010,7114)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2010 - 1 Ws 146/10 - 128, 1 Ws 146/10, III-1 Ws 146/10 - 128, III-1 Ws 146/10 (https://dejure.org/2010,7114)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - 1 Ws 146/10 - 128, 1 Ws 146/10, III-1 Ws 146/10 - 128, III-1 Ws 146/10 (https://dejure.org/2010,7114)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Beihilfe zur verübten Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers einer Gesellschaft durch Weiterführung der steuerberatenden Tätigkeit nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH

  • ja-aktuell.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3
    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 170 Abs. 2 ; StPO § 172
    Vorliegen einer Beihilfe zur verübten Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers einer Gesellschaft durch Weiterführung der steuerberatenden Tätigkeit nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 11.11.1997 - Ws 1078/97

    Klageerzwingungsverfahren - Formalien

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10
    Zur Sachdarstellung in diesem Sinne gehört auch, dass der Antragsteller die etwaige Einlassung des Beschuldigten (vgl. KG NJW 1969, 108; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 143; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 13.12.2007 - 52 Zs 593/07 - Schmid, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 172 Rn. 38) , die von der Staatsanwaltschaft getätigten Ermittlungen und deren wesentliche Ergebnisse, die Gründe der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung, den Inhalt der dagegen eingelegten Beschwerde (vgl. zu Letzterem SenE v. 04.11.2003 - 1 Zs 989/03 - SenE v. 23.04.2008 - 53 Zs 48/08 -) sowie den Inhalt der Beschwerdeentscheidung des Generalstaatsanwalts so konkret und vollständig wiedergibt, dass der Senat - auch insoweit ohne Rückgriff auf die Akten - überprüfen kann, ob die Staatsanwaltschaft das Legalitätsprinzip verletzt hat (vgl. OLG Düsseldorf JMBl NW 1992, 106 = VRS 82, 352; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331; OLG Hamm VRS 107, 197; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rn. 27).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10
    Zur Sachdarstellung in diesem Sinne gehört auch, dass der Antragsteller die etwaige Einlassung des Beschuldigten (vgl. KG NJW 1969, 108; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 143; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 13.12.2007 - 52 Zs 593/07 - Schmid, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 172 Rn. 38) , die von der Staatsanwaltschaft getätigten Ermittlungen und deren wesentliche Ergebnisse, die Gründe der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung, den Inhalt der dagegen eingelegten Beschwerde (vgl. zu Letzterem SenE v. 04.11.2003 - 1 Zs 989/03 - SenE v. 23.04.2008 - 53 Zs 48/08 -) sowie den Inhalt der Beschwerdeentscheidung des Generalstaatsanwalts so konkret und vollständig wiedergibt, dass der Senat - auch insoweit ohne Rückgriff auf die Akten - überprüfen kann, ob die Staatsanwaltschaft das Legalitätsprinzip verletzt hat (vgl. OLG Düsseldorf JMBl NW 1992, 106 = VRS 82, 352; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331; OLG Hamm VRS 107, 197; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 08.01.2001 - 2 Ws 327/00

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zulässigkeit, Unterzeichnung des Antrags

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10
    Die erforderliche Vermittlung des Sachverhalts kann nur insoweit durch eine Bezugnahme auf den Akteninhalt oder auf - dem Antrag beigefügte - Anlagen ersetzt werden, als die in Bezug genommenen Schriftstücke lediglich der näheren Erläuterung oder Ergänzung des Antragsvorbringens dienen (OLG Hamm VRS 100, 310; VRS 107, 197; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 27.01.2004 - 1 Zs 539/03 - SenE v. 08.03.2005 - 1 Zs 2202/04 - SenE v. 11.10.2005 - 52 Zs 197/05 -).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ ( so insgesamt BGH NStZ 2000, 34).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17

    Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und

    Nach obergerichtlicher Judikatur bzw. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (das Amtsgericht zitiert die Entscheidungen OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2010 - 1 Ws 146/10, DStR 2011, 1195, und BGH, Urt. v. 01.08.2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107) sei ebendies bei der Bewertung "berufstypischen" Verhaltens aber auszuschließen.
  • LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11

    Beihilfe eines Steuerberaters zur Insolvenzverschleppung bei bloßer Fortführung

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die bloße Fortführung der steuerberatenden Tätigkeit nach pflichtgemäßem Hinweis auf die Überschuldung und die Insolvenzantragspflicht den strafrechtlichen Vorwurf der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung begründen kann (vgl. zu den insoweit im Rahmen berufstypischer Handlungen zu stellenden Anforderungen: OLG Köln, DStR 2011, 1195; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 27 Rn. 18 m. w. N. zur Rspr. des BGH).
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