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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93   

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https://dejure.org/1993,6521
OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafverteidiger; Beiordnung; Bewährung; Strafaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57; StPO § 140 Abs. 2

Papierfundstellen

  • StV 1994, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • OLG Oldenburg, 19.07.2005 - 1 Ws 361/05

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    So ist nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Strafverteidiger 1994, 552) ein Pflichtverteidiger zwingend beizuordnen, wenn eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren zu vollstrecken ist.
  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • KG, 10.08.2016 - 5 Ws 105/16

    Verfahren der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen für die

    4 Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378; KG StV 2007, 96; NStZ-RR 2006, 211; StraFo 2002, 244; Beschluss vom 1. August 2013 - 2 Ws 257/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33), oder wenn die Entscheidung von besonderem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 und OLG Jena NStZ-RR 2003, 284 Ls - jeweils für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - für die Aussetzung einer zehnjährigen Freiheitsstrafe; KG a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.06.1993 - 1 Ws 147/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7647
OLG Zweibrücken, 04.06.1993 - 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,7647)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.06.1993 - 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,7647)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Juni 1993 - 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,7647)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1132
  • Rpfleger 1994, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07

    Verletzung des Anspruchs eines Häftlings auf am Resozialisierungsziel

    Der Resozialisierungsgrundsatz ist jedoch verletzt, wenn bei der Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG ein solcher für die Wiedereingliederungsperspektive des Gefangenen offensichtlich bedeutsamer Umstand (vgl. allgemein BVerfG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Juni 1993 - 1 Ws 147/93 -, [...]; speziell zu § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 Ws 332/05 -, NStZ-RR 2007, S. 389 ) nicht angemessen berücksichtigt wird.
  • OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 3 Ws 243/94
    Ermächtigungsgrundlage für den Ansatz von Haftkosten gegenüber nicht arbeitenden Gefangenen kann vielmehr ausschließlich die nach h. M. neben dem Strafvollzugsgesetz anwendbare Regelung des § 10 JVKostO (Schönfelder Nr. 120) darstellen (vgl. Oestreich/ Winter/Hellstab, Loseblattkommentar zum Gerichtskostengesetz , Stand Januar 1993, § 10 JVKostO , Rdn. 17 a.E.; AK-Volckart, StVollzG , 3. Aufl., § 189 , Rdn. 4; Keck NStZ 1989, 310 f; OLG Zweibrücken MDR 1993, 1132 ), auf die der angefochtene Bescheid sich auch stützt.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.1996 - 1 Ws 332/95
    Für das weitere Verfahren bei Einwendungen gegen den Ansatz der Kosten entscheidet danach gemäß § 13 JVKostO das Amtsgericht, an welchem die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 1132, 1133 m.N.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1991, 338).
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