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   OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16 L   

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https://dejure.org/2016,21920
OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16 L (https://dejure.org/2016,21920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2016 - 1 Ws 150/16 L (https://dejure.org/2016,21920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 1 Ws 150/16 L (https://dejure.org/2016,21920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein prognostisches Sachverständigengutachten; Übernahme der Kosten für Fahrten des Verurteilten zur Therapie in einer forensischen Ambulanz

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 57a Abs 1 S 1 Nr 3 StGB
    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Anforderungen an ein prognostisches Sachverständigengutachten; Kostentragungspflicht für Fahrten des Verurteilten zur Therapie in einer forensischen Ambulanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57; StGB § 57a
    Anforderungen an ein prognostisches Sachverständigengutachten; Übernahme der Kosten für Fahrten des Verurteilten zur Therapie in einer forensischen Ambulanz

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 ; StGB § 57a
    Anforderungen an ein prognostisches Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Die gilt insbesondere dann, wenn eine solche das Risiko eines Rückfalls senkende Nachsorge zur Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit unerlässlich ist (Fortführung von Senat NStZ-RR 2011, 30).

    Auch war es vorliegend notwendig, bereits über die Frage zu entscheiden, ob das Land auch für die Kosten der möglicherweise erforderlichen Fahrten des Verurteilten zur Therapie ganz oder teilweise aufkommen werden wird (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2011, 30).

  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Auch ist zu sehen, dass in Fällen von außergewöhnlich langer Vollzugsdauer und erheblicher Überschreitung der Mindestverbüßungszeit wegen besonderer Schuldschwere das Recht des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und sein verfassungsrechtlich verbürgter Freiheitsanspruch deutlich an Bedeutung gewinnen (BVerfG StV 1992, 25).

    Zwar kann die Verpflichtung des Staates zur Wahrung der Menschenwürde des Verurteilten wegen des fortbestehenden Sicherungsbedürfnisses der Allgemeinheit vor schwersten Straftaten nicht dazu führen, dass ein wegen Mordes Verurteilter entlassen wird, wenn unklar oder zweifelhaft ist, ob die in der Tat zutage getretene Gefährlichkeit noch fortbesteht (BVerfG StV 1992, 25), jedoch muss die gewonnene Prognose sorgfältig gegen das Recht des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde abgewogen werden, so dass bei geringem Rückfallrisiko dieses Recht entscheidende Bedeutung erlangen kann.

  • KG, 27.03.1997 - 5 Ws 53/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Während es zwar grundsätzlich bezüglich des Rückfallrisikos nicht auf die Art der zu erwartenden Delikte ankommt, sondern bereits jede Straftat von einigem Gewicht ausreichen kann, ist bei der Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a Abs. 1 StGB die Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlich schwerwiegender Straftaten erforderlich (BVerfG NJW 2007, 1933; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Während es zwar grundsätzlich bezüglich des Rückfallrisikos nicht auf die Art der zu erwartenden Delikte ankommt, sondern bereits jede Straftat von einigem Gewicht ausreichen kann, ist bei der Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a Abs. 1 StGB die Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlich schwerwiegender Straftaten erforderlich (BVerfG NJW 2007, 1933; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266).
  • OLG Koblenz, 08.05.2006 - 1 Ws 247/06

    Aufhebung des vorläufigen Unterbringungsbefehls wegen Verfahrensverzögerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Die nicht näher konkretisierbare bloße Möglichkeit, dass der Verurteilte erneut solche schwere Straftaten begehen könnte, steht der Aussetzung jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2345; 1998, 2202; Senat StraFo 2004, 287 sowie Beschlüsse vom 09.05.2007 - 1 Ws 247/06 -, vom 08.02.2011 - 1 Ws 122/10 -, vom 27.02.2014 - 1 Ws 136/13 - und vom 28.03.2014 - 1 Ws 12/13 L).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Dabei ist zunächst zu beachten, dass mit zunehmender Vollzugsdauer die Anlasstat an prognostischer Bedeutung verliert und demgegenüber solche Umstände an Bedeutung gewinnen, die Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels vermitteln (BVerfG NStZ 2000, 109).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nämlich nur dann mit der sich aus Art. 1 Abs. 1 GG ergebenden Menschenwürde als vereinbar anzusehen, wenn der Verurteilte, dessen Freiheitsanspruch gegenüber dem Sicherheitsanliegen der Allgemeinheit mit der Dauer seiner Inhaftierung zunehmend an Gewicht gewinnt, eine konkrete und realisierbare Chance auf Wiedererlangung seiner Freiheit hat (BVerfGE 45, 187 ff., 245; Senat a.a.O.; zur Frage einer generellen zeitlichen Obergrenze für die lebenslange Freiheitsstrafe vgl. BVerfG EuGRZ 2002, 567 f. a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2014 - 1 Ws 12/13

    Deutschlands Langzeit-Häftling: Hans-Georg Neumann muss im Gefängnis bleiben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Die nicht näher konkretisierbare bloße Möglichkeit, dass der Verurteilte erneut solche schwere Straftaten begehen könnte, steht der Aussetzung jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2345; 1998, 2202; Senat StraFo 2004, 287 sowie Beschlüsse vom 09.05.2007 - 1 Ws 247/06 -, vom 08.02.2011 - 1 Ws 122/10 -, vom 27.02.2014 - 1 Ws 136/13 - und vom 28.03.2014 - 1 Ws 12/13 L).
  • OLG Nürnberg, 22.12.1998 - Ws 829/98

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Während es zwar grundsätzlich bezüglich des Rückfallrisikos nicht auf die Art der zu erwartenden Delikte ankommt, sondern bereits jede Straftat von einigem Gewicht ausreichen kann, ist bei der Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a Abs. 1 StGB die Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten oder ähnlich schwerwiegender Straftaten erforderlich (BVerfG NJW 2007, 1933; KG NStZ-RR 1997, 382; NStZ 2004, 157; OLG Nürnberg StV 2000, 266).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16
    Die nicht näher konkretisierbare bloße Möglichkeit, dass der Verurteilte erneut solche schwere Straftaten begehen könnte, steht der Aussetzung jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2345; 1998, 2202; Senat StraFo 2004, 287 sowie Beschlüsse vom 09.05.2007 - 1 Ws 247/06 -, vom 08.02.2011 - 1 Ws 122/10 -, vom 27.02.2014 - 1 Ws 136/13 - und vom 28.03.2014 - 1 Ws 12/13 L).
  • LG Kiel, 02.06.2003 - VIII Ks 2/03

    Notwendigkeit einer Garantenstellung für die Erfüllung des Tatbestands der

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

  • OLG Karlsruhe, 19.08.2019 - 1 Ws 180/19

    Erstverbüßerprivileg bei vorheriger Vollstreckung von Freiheitsstrafe im Ausland

    Denn verbleibende Zweifel, ob das Wagnis der Reststrafenaussetzung zu verantworten ist, gehen zu seinen Lasten, gleich aus welchem Grund sich die Zweifel ergeben (vgl. der Senat Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 Ws 150/16 L -, RuP 2016, 271).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

    b) Eine fundierte und nachvollziehbare diagnostische Einordnung des Störungsbildes des Untergebrachten (vgl. Kröber u.a., NStZ 2019, 574, 577), auf die nur ausnahmsweise verzichtet werden kann (vgl. zu einem solchen - hier ersichtlich nicht vorliegenden Ausnahmefall OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 Ws 150/16 L, juris Rn. 8) hat der Sachverständige nicht vorgenommen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - III-1 Ws 150/16, 1 Ws 150/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,72079
OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - III-1 Ws 150/16, 1 Ws 150/16 (https://dejure.org/2016,72079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2016 - III-1 Ws 150/16, 1 Ws 150/16 (https://dejure.org/2016,72079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2016 - III-1 Ws 150/16, 1 Ws 150/16 (https://dejure.org/2016,72079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 23.05.2018 - 2 BvR 1161/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 - III-1 Ws 150/16 - und der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 051 StVK 9/16 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 - III-1 Ws 150/16 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 - III-1 Ws 150/16 - ist daher aufzuheben.

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.08.2016 - 1 Ws 150/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,79713
OLG Dresden, 22.08.2016 - 1 Ws 150/16 (https://dejure.org/2016,79713)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.08.2016 - 1 Ws 150/16 (https://dejure.org/2016,79713)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. August 2016 - 1 Ws 150/16 (https://dejure.org/2016,79713)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 120-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. August 2016 (1 Ws 150/16) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 31 Abs. 1 SächsVerf. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

    Mit seiner am 22. September 2016 vorab per Fax ohne Anlagen und am 23. September 2016 im Original mit Anlagen bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. August 2016 (1 Ws 150/16).

    Mit Beschluss vom 22. August 2016 (1 Ws 150/16) verwarf das Oberlandesgericht die weitere Beschwerde "aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden" als unbegründet.

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