Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 1 Ws 152/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
§ 206 StGB
- IWW
- JurPC
Strafbarkeit des Ausfilterns von E-Mail
- aufrecht.de
Abfangen von E-Mails strafbar ?!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens; Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses
- datenschutz.eu
- Judicialis
StGB § 206 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 172; ; StPO § 152 Abs. 2; ; StPO § 160; ; PostG § 39 Abs. 2; ; PostG § 39 Abs. 3; ; TKG § 88 Abs. 2; ; TKG § 88 Abs. 3; ; TKG § 85
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 206 Abs. 2 Nr. 2; PostG § 39 Abs. 2; PostG § 39 Abs. 3; TKG § 88 Abs. 2; TKG § 88 Abs. 3; TKG § 85
Staatliche Hochschule kann Post- und Fernmeldegeheimnis durch Herausfiltern privater E-Mails verletzen L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren bei unbegründeter Verneinung der Strafbarkeit - Unternehmensbegriff und Rechtfertigungsgründe bei Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses - technisches Herausfiltern einer E-Mail
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Ausfiltern von E-Mails ist strafbar
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Ausfiltern von E-Mails ist strafbar
- heise.de (Pressebericht, 17.01.2005)
Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein
- heise.de (Pressebericht, 17.01.2005)
Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Ausfiltern von E-Mails ist strafbar
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Spam-Filter erfordern möglicherweise Einwilligung
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Ausfiltern von e-mails ist strafbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ausfiltern von E-Mails ist strafbar
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.1.2005)
Ausfiltern von e-mails an Universitäten ist strafbar
Papierfundstellen
- VersR 2005, 990 (Ls.)
- MMR 2005, 178
- K&R 2005, 181
- DÖV 2005, 351
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02
Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 1 Ws 152/04
Im Klageerzwingungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft durch eine gerichtliche Entscheidung zur Aufnahme von Ermittlungen aufgefordert werden, wenn sie eine Strafbarkeit aus unzutreffenden rechtlichen Gründen verneint (Fortführung von Senat, Die Justiz 2003, 270 ff.).Denn für die rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Staatsanwaltschaft formell Ermittlungen durchführt oder diese ablehnt, weil in beiden Fällen die Beachtung des Legalitätsprinzips in Frage steht (OLG Karlsruhe, Die Justiz 2003, 270 ff).
Das Legalitätsprinzip gebietet es, den Ermittlungsansätzen, - soweit eine Durchbrechung aufgrund der Vorschriften der §§ 153 ff StPO nicht angezeigt erscheint -, im Rahmen der vorhanden Möglichkeiten und Ressourcen zunächst einmal nachzugehen (Senat Die Justiz 2003, 270 ff.).
- VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04 Entgegen der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Beschluss vom 10.01.2005 - 1 Ws 152/04 - sei die Beklagte bei Erlass des Nutzungsverbots davon ausgegangen, dass sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Unternehmen i. S. des Telekommunikationsrechts sein könne.
Denn sie hatte die Nutzung ihrer Telekommunikationsanlage zu Zwecken gestattet, die nicht im unmittelbaren oder nur mittelbaren Zusammenhang mit ihren hoheitlichen Aufgaben standen, so dass sie dadurch auch außerhalb ihres hoheitlichen Aufgabengebietes tätig geworden war und sich deshalb nicht mehr auf ihre hoheitliche Stellung zurückziehen konnte (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Karlsruhe, B. v. 10.01.2005, - 1 Ws 152/04 -, DuD 2005, 167 m. w. N.).