Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 23.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153 - 154/14, 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14257
OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153 - 154/14, 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14 (https://dejure.org/2014,14257)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.05.2014 - 1 Ws 153 - 154/14, 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14 (https://dejure.org/2014,14257)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 1 Ws 153 - 154/14, 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14 (https://dejure.org/2014,14257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bewertung der Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen; Anforderungen an die Prüfung von Beschränkungen der Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftbeschwerde mit der Begründung, eine ausreichende Förderung des Fortgangs des Verfahrens durch Bestimmung und Durchführung hinreichend häufiger Termine habe nicht stattgefunden

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14
    22 Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen gebietet zunächst bei absehbar umfangreichen Verfahren, bei denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (BVerfG StV 2008, 198 m. w. N.).

    Dabei bleiben Unterbrechungszeiten wegen Urlaubs zunächst unberücksichtigt (vgl. BVerfG Be. v. 23.1.2008 Az. 2 BvR 2652/07 Rn. 53 - nach juris; BVerfG StV 2013, 640).

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14
    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 149/07

    Prozessverschleppung (Indiz, die Frist zur Stellung von Beweisanträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14
    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14
    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14
    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14
    Nach Durchführung komprimierter Hauptverhandlungssequenzen kann ein Zeitraum erforderlich werden, um im Rück- und Ausblick den Fortgang des Verfahrens zu überprüfen und die weitere Gestaltung zu planen, etwa auch um Fristen für weitere Beweisanträge zu setzen (vgl. BGHSt 51, 333, 344 f.; BGH NStZ 2007, 716; BGHSt 52, 355, 361; BGH NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG NJW 2010, 592 ff., 2036 f.).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14
    Dabei bleiben Unterbrechungszeiten wegen Urlaubs zunächst unberücksichtigt (vgl. BVerfG Be. v. 23.1.2008 Az. 2 BvR 2652/07 Rn. 53 - nach juris; BVerfG StV 2013, 640).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2018 - 1 Ws 207/18

    Vollzug der Untersuchungshaft während des laufenden Hauptverfahrens:

    Die Kammer wird bei ihrer Entscheidung nunmehr auch zu berücksichtigen haben, dass bei Telefonaten mit nahen Familienangehörigen - wie hier mit Eltern, Geschwistern und Großeltern - im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ein großzügigerer Maßstab angezeigt ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Mai 2014, 1 Ws 153/14, juris).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15

    Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen

    So kann es geboten sein, zu Beginn eines Verfahrens weiträumiger zu terminieren, weil etwa der Verlauf angekündigter Verständigungsgespräche, oder die Entwicklung der Verteidigungsstrategie mehrerer Verteidiger und das Einlassungsverhalten der Angeklagten nicht absehbar ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14, BeckRS 2014, 12794).
  • OLG Hamburg, 06.10.2017 - 2 Ws 161/17

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unterbrechung der Hauptverhandlung aus

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bei der Bestimmung der durchschnittlichen Hauptverhandlungsdichte zum Teil Urlaubszeiten unberücksichtigt gelassen (vgl. BVerfG StV 2013, 640 ff.; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschl. v. 22. Mai 2014, Az.: 1 Ws 153-154/14 (juris)).
  • OLG Nürnberg, 12.05.2015 - 1 Ws 141/15

    Haftbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft: Anforderungen an die

    (aa) Der Senat hat dazu im Beschluss vom 22.05.2014 (Az. 1 Ws 153/14 - 1 Ws 154/14) ausgeführt:.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2022 - 16 Qs 27/22

    Telefonerlaubnis für Familienangehörige

    Das bedeutet, dass das Gericht, das für Entscheidungen nach § 119 Abs. 1 StPO zuständig ist, nur solche Argumente für Beschränkungen heranziehen darf, die aus Haftgründen, wenn auch aus solchen, die nicht im konkreten Haftbefehl aufgeführt sind, Berücksichtigung finden dürfen (AG Nürnberg, Beschluss vom 10.02.2022, Az. 57 Gs 1224/22; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014, Az. 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14).
  • LG Kempten, 15.01.2021 - 2 KLs 310 Js 16710/20

    Erlaubnis zum Führen von Telefongesprächen bei ausländischem

    Jedoch ist bei Telefonaten mit nahen Familienangehörigen im Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG ein großzügigerer Maßstab angezeigt (vgl. OLG Nürnberg, BeckRS 2014, 12794).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18286
OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14 (https://dejure.org/2014,18286)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.04.2014 - 1 Ws 153/14 (https://dejure.org/2014,18286)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 (https://dejure.org/2014,18286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Mittagspause, Berücksichtigung

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Mittagspause, Berücksichtigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4122 VV RVG ; Nr. 4123 VV RVG
    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages gemäß Nr. 4122 VV RVG

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages gemäß Nr. 4122 VV RVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Längenzuschlag für den Pflichtverteidiger - mit oder ohne Pause?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeit der Mittagspause ist bei Berechnung des Längenzuschlags abzuziehen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 10.07.2007 - 2 Ws 124/07

    Anrechenbarkeit der Mittagspause auf die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14
    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    3; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, jurisRn.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass auch bei der Berechnung der Entschädigung für Sachverständige solche Pausen nicht hinzuzurechnen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 1991 - 1 Ws 45/91 -, [...]; bzgl. der Entschädigung für Dolmetscher vgl. auch die Nachweise bei OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, jurisRn. 10).

  • OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07

    Berücksichtigung der Mittagspause während eines laufenden Verfahrens bei der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14
    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    Denn hierzu enthält die Vorbemerkung 4 Abs. 3 S. 2 VV RVG gerade eine eigenständige Regelung (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, jurisRn.

    Der Gesetzgeber fand nämlich bei Verabschiedung des RVG hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit der Mittagspause bei der Bestimmung des Verfahrensumfanges bereits eine uneinheitliche Rechtsprechung vor, so dass aus einer Bezugnahme nicht der gesetzgeberische Wille für eine bestimmte Art der Berechnung der Teilnahmedauer und der Anrechnung von Pausen abgeleitet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 , jurisRn.

  • OLG Celle, 12.03.2014 - 1 Ws 84/14

    Einbeziehung einer Mittagspause bei der Berechnung der Dauer einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14
    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    Dies ist bei Richtern, Staatsanwälten und Protokollführern ebenfalls nicht der Fall (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

  • OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14
    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    Deshalb ist es gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 -, jurisRn. 5).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14
    Im Übrigen macht sie sich die Gründe aus einer jüngst ergangenen Entscheidung des OLG Karlsruhe ( Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 -, [...] ) sowie die Erwägungen in einem Aufsatz von Kotz (NStZ 2009, 414 ff. ff.) zu Eigen.

    Jedenfalls bei einer sich auf nicht länger als drei Stunden belaufenden Dauer der Mittagspause werde in aller Regel von einer Einzelfallprüfung abzusehen und die gesamte Pausenzeit vollständig in die zu vergütende Hauptverhandlungsdauer einzubeziehen sein ( Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 -, jurisRn.

  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12

    Gebührenrecht: Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG-VV Nr. 4122

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14
    3; ebenso OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12 -, jurisRn.
  • OLG Oldenburg, 13.03.1991 - 1 Ws 45/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14
    Der Senat hat bereits entschieden, dass auch bei der Berechnung der Entschädigung für Sachverständige solche Pausen nicht hinzuzurechnen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 1991 - 1 Ws 45/91 -, [...]; bzgl. der Entschädigung für Dolmetscher vgl. auch die Nachweise bei OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, jurisRn. 10).
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    bb) Die Zeit einer Mittagspause ist bei der Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung stets in vollem Umfang in Abzug zu bringen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 Ws 132/14, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14, NdsRpfl.

    Irrelevant ist, um dem pauschalierenden Charakter der Gebührentatbestände Rechnung zu tragen, wie die Pause bei ihrer Anordnung vom Vorsitzenden bezeichnet worden ist, auf welchen Zeitraum sie sich nach der Anordnung des Vorsitzenden erstrecken sollte, wie diese Pause vom Verteidiger tatsächlich genutzt worden ist und ob er im Einzelfall tatsächlich die Gelegenheit gehabt hat, Nahrung oder Getränke zu sich zu nehmen (vgl. insofern auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14, NdsRpfl.

  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    Der erkennende Senat schließt sich hinsichtlich dieser Frage der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte und des Kammergerichts an, nach der die Zeit einer Mittagspause bei der Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung jedenfalls bis zu 60 Minuten in Abzug zu bringen ist (zuletzt OLG Rostock, Beschluss vom 6. November 2017, 20 Ws 282/17, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 Ws 132/14, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14, NdsRpfl.
  • OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16

    Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten

    Der Senat teilt insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der niedersächsischen Oberlandesgerichte in dieser Frage - die vom hiesigen 2. Strafsenat ( Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 , Nds. Rpfl. 2007, 385) und vom OLG Oldenburg ( OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 - und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 ,- ) sowie vom überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertretene Auffassung, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist ( OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, ; OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 [OLG Saarbrücken 20.02.2006 - 1 Ws 5/06] ; OLG München StRR 2009, 199 ; a.A. OLG Karlsruhe Beschluss vom 10. Oktober 2013 1 Ws 166/12 mit weiteren Nachweisen,- ).
  • OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17

    Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog.

    Zum einen wird der generelle und vollständige Abzug einer Mittagspause bei der Berechnung der Hauptverhandlungsdauer unabhängig von deren Dauer befürwortet (OLG München, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 8 St (K) 1/19 - OLG Rostock, Beschluss vom 6. November 2017 - 20 Ws 282/17-; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 Ws 132/14 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 - OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 - alle zit. nach juris; Stollenwerk in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, VV RVG 4130 - 4135 Rn. 13).
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