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   KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21   

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KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21 (https://dejure.org/2021,21080)
KG, Entscheidung vom 30.06.2021 - 1 Ws 16/21 (https://dejure.org/2021,21080)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 1 Ws 16/21 (https://dejure.org/2021,21080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Einziehung, erfasste Tätigkeiten, Beratung, Vortrag des Verteidigers

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr 4142 RVG-VV, § 73c StGB, § 154 Abs 2 StPO
    Strafverteidigerkosten nach Teil-Verfahrenseinstellung: Voraussetzungen der Entstehung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen

  • IWW

    § 154 Abs. 2, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 73c StGB, Nr. 4142 VV RVG
    Einziehungsverfahren

  • Burhoff online

    Einziehung, erfasste Tätigkeiten, Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anwaltliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG für Einziehungstätigkeiten; Notwendige Besprechungen im Rahmen der Nr. 4142 VV RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17 - m.w.N.) und sich dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Mandanten einsetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 - und Urteil vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).

    Zwar führt die Beschwerde zutreffend aus, dass keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts erforderlich ist, sondern auch die nur beratende Tätigkeit des Anwalts die Gebühr auslöst (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 1 Ws 40/20 - KG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).

  • KG, 17.06.2008 - 1 Ws 123/08

    Verteidigergebühren: Voraussetzungen für die Entstehung einer Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17 - m.w.N.) und sich dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Mandanten einsetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 - und Urteil vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).

    Allein der Umstand, dass im Falle der Verurteilung eine derartige Maßnahme gegebenenfalls in Betracht kommen könnte, reicht für die Entstehung der Gebühr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht aus (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8: November 2019 - 1 Ws 53/19 -, vom 25. Oktober 2019 - 1 Ws 86/19 - und vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 -).

  • KG, 25.10.2019 - 1 Ws 86/19

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Stundenberechnung für den Längenzuschlag

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Allein der Umstand, dass im Falle der Verurteilung eine derartige Maßnahme gegebenenfalls in Betracht kommen könnte, reicht für die Entstehung der Gebühr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht aus (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8: November 2019 - 1 Ws 53/19 -, vom 25. Oktober 2019 - 1 Ws 86/19 - und vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 -).

    Auch das Gericht, das die Anklage mit Beschluss vom 25. Juli 2014 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen hat, hat den Angeklagten zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass er seine Verteidigung darauf einzurichten habe, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c StGB in Betracht komme (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - 1 Ws 86/19 -).

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17 - m.w.N.) und sich dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Mandanten einsetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 - und Urteil vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 16/18

    Zur Frage der Anforderungen und Maßstäbe an einen Kostenfestsetzungsantrag. Der

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    b) Darüber hinaus merkt der Senat an, dass sich insbesondere aus dem Beschwerdevorbringen nicht ergibt, welche Tätigkeit der Rechtsanwalt tatsächlich im Hinblick auf eine etwaige Einziehung ausgeübt hat, Zwar genügt der Kostenfestsetzungsantrag diesbezüglich den Anforderungen des § 10 Abs. 2 RVG (vgl. dazu BGH MDR 2019, 127).
  • OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 1 Ws 643/09

    Verfahrensgebühr im Verfallsverfahren als reine Wertgebühr nach Maßgabe der zum

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Auch Besprechungen und Beratungen des Mandanten lösen die Gebühr aus, sofern die Tätigkeit nach Aktenlage geboten war (vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 24. Aufl., W 4142 Rdnr. 10, 12 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 1 Ws 643/09 -).
  • OLG Dresden, 14.02.2020 - 1 Ws 40/20

    Vergütung des Verteidigers bei in Betracht kommender Einziehung

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Zwar führt die Beschwerde zutreffend aus, dass keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts erforderlich ist, sondern auch die nur beratende Tätigkeit des Anwalts die Gebühr auslöst (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 1 Ws 40/20 - KG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Mit der Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO, mit der die gerichtliche Anhängigkeit endet (vgl. BGH, Beschluss vorn 9. September 1981 - 3 StR 290/81 -), musste daher nicht von der Einziehung abgesehen werden.
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Die Einziehung wäre vielmehr nur noch im selbständigen Verfahren nach § 76a Abs. 1, Abs. 3 StGB in Betracht gekommen, das einen Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 StPO voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18 -).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Auszug aus KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21
    Nach der derzeitigen Rechtslage wäre ein gerichtlicher Hinweis nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO jedoch zwingende Voraussetzungen gewesen, um mit einer etwaigen Verurteilung eine Einziehung des Wertes etwaiger Taterträge vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 - BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 20/19 -).
  • KG, 08.11.2019 - 1 Ws 53/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Entstehensvoraussetzungen

  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 326/18

    Einziehung (Umfang der Einziehung: keine Einziehung des aus der Tat Erlangten bei

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

  • OLG Jena, 28.02.2014 - 1 Ws 403/13

    Kostenfestsetzung bei teilweisem Freispruch

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2022 - 12 Qs 1/22

    Gebührenfestsetzung nur bei Sachbefassung

    Insoweit können schon Besprechungen und Beratungen des Mandanten die Gebühr auslösen (KG, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 1 Ws 16/21, juris Rn. 7; Burhoff in Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., Nr. 4142 VV Rn. 24 m.w.N.).

    Eine Einziehung kommt nicht schon dann in Betracht, wenn sie abstrakt möglich ist (KG, Beschluss vom 8. November 2019 - 1 Ws 53/19, BeckRS 2019, 33300 Rn. 1; ähnlich KG, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 1 Ws 16/21, juris Rn. 7; a.A. wohl Burhoff, AGS 2021, 396, 397: ausreichend, dass Einziehung sachlich möglich ist).

  • LG Hagen, 31.05.2023 - 44 Qs 26/23

    Einziehung, Beratung des Angeklagten, Erforderlichkeit der Beratung

    Insoweit nahm der Bezirksrevisor Bezug auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.06.2021 (Az. 1 Ws 16/21), BI.

    Die Kammer folgt insoweit der von dem Bezirksrevisor zitierten Entscheidung des KG Berlin vom 30.06.2021 (Az. 1 Ws 16/21) sowie der vorgenannten Entscheidungen des KG Berlin insgesamt nicht, da das erkennende Gericht die Einziehungsentscheidung von Amts wegen treffen muss.

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21

    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der

    Die Gebühr gemäß Nr. 4142 VV entsteht, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtete Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Auflage 2021, RVG VV 4142 Rdn. 6) und sich dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Mandanten einsetzt (KG, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 1 Ws 16/21).
  • OLG Braunschweig, 01.03.2022 - 1 Ws 38/22

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Beratung zur Einziehung; Verfahrensgebühr

    Der von dem Bezirksrevisor in Bezug genommenen Entscheidung des KG Berlin (Beschluss vom 30. Juni 2021, 1 Ws 16/21) zugrundeliegende Sachverhalt war insoweit anders gelagert, als dass sich der Verteidiger erst nach Erhebung der Anklage, in der von der Staatsanwaltschaft kein Antrag auf Einziehung gestellt worden war, für den Angeklagten legitimiert hatte.
  • LG Frankfurt/Oder, 20.02.2023 - 22 Qs 1/23

    Gefälschter Führerschein, Gegenstandswert

    Damit genügt es, wenn ein Verteidiger beratend im Zusammenhang mit einer möglichen, in Betracht kommenden oder nach Aktenlage gebotenen Einziehung für seinen Mandanten tätig wird (KG Berlin, Beschluss vom 30.06.2021, 1 Ws 16/21 = BeckRS 2021, 20744; dass, NStZ-RR 2005, 358 [359]; OLG Dresden, NJ 2020, 222; OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.03.2022, 1 Ws 38/22, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2007, 2 Ws 260/07 = BeckRS 2008, 14031; LG Coburg, Beschluss vom 22.02.2022, 3 Qs 10/21 = BeckRS 2022, 6204; BeckOK RVG/Knaudt, 58. Ed., RVG W 4142 Rn. 10).
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