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   OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 1 Ws 161/97   

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OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 1 Ws 161/97 (https://dejure.org/1997,5645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.1997 - 1 Ws 161/97 (https://dejure.org/1997,5645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 1997 - 1 Ws 161/97 (https://dejure.org/1997,5645)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 31
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Haftverschonungsbeschlusses (mittelbarer

    War dagegen schon zu diesem Zeitpunkt mit der später ausgesprochenen - auch höheren - Strafe zu rechnen und hat der Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt, so liegt kein Fall des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO vor (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Februar 1988 - 3 Ws 142/88 -, StV 1988, S. 207: sogar für den Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Beschluss vom 27. September 1999 - 4 Ws 250/99 -, StV 2000, S. 211; Beschluss vom 8. November 2001 - 4 Ws 544/01 -, StV 2002, S. 207; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. November 1997 - 1 Ws 161/97 -, StV 1998, S. 31; Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144; Beschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; KG, Beschluss vom 27. März 1998 - 1 AR 301/98 - 4 Ws 61/98 - ; Beschluss vom 21. November 2001 - 1 AR 1438/01 - 3 Ws 609/01 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 474/02 -, StV 2003, S. 512 ; erst jüngst auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ).
  • BGH, 28.10.2005 - StB 15/05

    Voraussetzungen des neuerlichen Vollzugs der Untersuchungshaft; Folgerungen aus

    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den

    Zwar kann ein nach der Haftverschonung ergangenes Urteil durchaus geeignet sein, den Widerruf der Haftverschonung und die Invollzugsetzung des Haftbefehls zu rechtfertigen, wenn die Prognose des Haftrichters bezüglich der Straferwartung von dem Rechtsfolgenausspruch des Tatrichters zum Nachteil des Angeklagten erheblich abweicht (vgl. OLG Frankfurt, StV 1998, 31; OLG Stuttgart, StV 1998, 553f; Boujong in KK, aaO.; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 2.5. Aufl. 1996, Rz. 50 zu § 116).
  • OLG Köln, 07.09.2000 - 2 Ws 430/00

    Möglichkeit der Verschärfung von Auflagen und Weisungen zu jeder Zeit

    Veränderte Umstände im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO liegen nur vor, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem wesentlichen Punkte erschüttern und den Richter bewogen hätten, keine Aussetzung zu bewilligen, wenn er sie bei seiner Entscheidung schon gekannt hätte (vgl. OLG München NJW 78, 771; OLG Frankfurt StV 98, 31; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 116 Rn. 28; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 116 Rn. 32; ständige Rechtsprechung auch des Senats).
  • OLG Köln, 21.01.2003 - 2 Ws 21/03

    Beschwerde

    Denn der Beschuldigte hatte in Kenntnis der schwer wiegenden Tatvorwürfe alle Auflagen erfüllt und keine Anstalten zur Flucht getroffen (vgl. zu dieser Problematik: Senat, a.a.O.; KK- Boujong , § 116, Rdn.32; OLG Frankfurt, StV 1998, 31; OLG Stuttgart, StV 1998, 553; OLG Bremen, StV 1988, 392; OLG Düsseldorf, StV 1988, 207 = NStE Nr. 1 zu § 116 StPO).
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